Erstellt am 25.01.2008 um 12:17 Uhr von Kölner
@Seeloeweb
Ja, laut BUrlG muss er bis zum 31.03.08 ANGETRETEN sein - es sei denn es gibt eine verlängerte Frist in einem TV...
Erstellt am 25.01.2008 um 12:25 Uhr von DonJohnson
@Seeloeweb
Nachzulesen §7 Abs. 3 BUrlG
Erstellt am 25.01.2008 um 12:50 Uhr von betriebsrat
Hmm
Also ich lese den § so, dass der Urlaub in den ersten 3 Monaten genommen werden soll. Antreten würde heißen, das ich am 31.3.in Urlaub gehe, und ich den Resturlaub des Vorjahres im April nehme.
SO steht es aber nicht im Gesetz.
mfg
Erstellt am 28.01.2008 um 10:43 Uhr von charly92
Hallo,
bin gleicher Meinung wie betriebsrat. §7 BUrlG sagt: "...muss der Urlaub ... gewährt und genommen werden." Insofern können bei Urlaubsantritt am 30.3. (Sonntag) noch max. 2 Tage alter Urlaub genommen werden.
mfg
Erstellt am 28.01.2008 um 11:05 Uhr von Immie
§7 Abs3 BUrlG...der Urlaub muss bis zu 31.März genommen sein...der Rest verfällt.
...Urlaub muss bis zu 31.März angetreten sein...geht dies aus betr. Gründen nicht...
muss er bis zum 31.Mai angetreten werden...das steht im §26 TVöD.