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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaubsantritt nach Krankheit - kann man am 30.03.08 noch den Resturlaub antreten?

S
Seeloeweb
Jan 2018 bearbeitet

Muß der Resturlaub nach Krankheit (9 Monate) bis zum 31.03.08 verbraucht sein, oder kann man am 30.03.08 noch den Resturlaub (16 Tage) antreten?

5.31005

Community-Antworten (5)

K
Kölner

25.01.2008 um 13:17 Uhr

@Seeloeweb Ja, laut BUrlG muss er bis zum 31.03.08 ANGETRETEN sein - es sei denn es gibt eine verlängerte Frist in einem TV...

D
DonJohnson

25.01.2008 um 13:25 Uhr

@Seeloeweb Nachzulesen §7 Abs. 3 BUrlG

B
betriebsrat

25.01.2008 um 13:50 Uhr

Hmm Also ich lese den § so, dass der Urlaub in den ersten 3 Monaten genommen werden soll. Antreten würde heißen, das ich am 31.3.in Urlaub gehe, und ich den Resturlaub des Vorjahres im April nehme. SO steht es aber nicht im Gesetz.

mfg

C
charly92

28.01.2008 um 11:43 Uhr

Hallo, bin gleicher Meinung wie betriebsrat. §7 BUrlG sagt: "...muss der Urlaub ... gewährt und genommen werden." Insofern können bei Urlaubsantritt am 30.3. (Sonntag) noch max. 2 Tage alter Urlaub genommen werden. mfg

I
Immie

28.01.2008 um 12:05 Uhr

§7 Abs3 BUrlG...der Urlaub muss bis zu 31.März genommen sein...der Rest verfällt. ...Urlaub muss bis zu 31.März angetreten sein...geht dies aus betr. Gründen nicht... muss er bis zum 31.Mai angetreten werden...das steht im §26 TVöD.

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