Urlaubsantritt nach Krankheit - kann man am 30.03.08 noch den Resturlaub antreten?
Muß der Resturlaub nach Krankheit (9 Monate) bis zum 31.03.08 verbraucht sein, oder kann man am 30.03.08 noch den Resturlaub (16 Tage) antreten?
Community-Antworten (5)
25.01.2008 um 13:17 Uhr
@Seeloeweb Ja, laut BUrlG muss er bis zum 31.03.08 ANGETRETEN sein - es sei denn es gibt eine verlängerte Frist in einem TV...
25.01.2008 um 13:25 Uhr
@Seeloeweb Nachzulesen §7 Abs. 3 BUrlG
25.01.2008 um 13:50 Uhr
Hmm Also ich lese den § so, dass der Urlaub in den ersten 3 Monaten genommen werden soll. Antreten würde heißen, das ich am 31.3.in Urlaub gehe, und ich den Resturlaub des Vorjahres im April nehme. SO steht es aber nicht im Gesetz.
mfg
28.01.2008 um 11:43 Uhr
Hallo, bin gleicher Meinung wie betriebsrat. §7 BUrlG sagt: "...muss der Urlaub ... gewährt und genommen werden." Insofern können bei Urlaubsantritt am 30.3. (Sonntag) noch max. 2 Tage alter Urlaub genommen werden. mfg
28.01.2008 um 12:05 Uhr
§7 Abs3 BUrlG...der Urlaub muss bis zu 31.März genommen sein...der Rest verfällt. ...Urlaub muss bis zu 31.März angetreten sein...geht dies aus betr. Gründen nicht... muss er bis zum 31.Mai angetreten werden...das steht im §26 TVöD.
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