W.A.F. LogoSeminare

Urlaubsregelung 24.12. / 31.12. je zur Hälfte Sonderurlaub unbezahlt - so in Ordnung?

T
Timmy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, In unserem Unternehmen wurde jedem Mitarbeiter am 24.12. sowie am 31.12. jeweils ein halber Tag Urlaub geschrieben, die restliche Zeit ist als "Sonderurlaub unbezahlt" abgerechnet. Jetzt kam von einigen MA die Frage ob das so in Ordnung ist, ich konnte zu diesem Thema keinen eindeutigen Gesetzestext o.Ä. finden.

4.79201

Community-Antworten (1)

DAH
Der alte Heini

24.01.2008 um 22:58 Uhr

Wenn in einem Tarifvertrag nichts anderes geregelt ist, könnte für die genannten Tage auch jeweils 1 Tag berechnet werden, denn der 24.12.+31.12. sind normale Werktage bzw. Arbeitstage.

Ihre Antwort