Erstellt am 24.01.2008 um 14:31 Uhr von klinik
@anke 08,
toller BR! Habt ihr eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeitregelung im Betrieb? Müßte euer BR wissen. Notfalls kann er eine Betriebsvereinbarung dazu mit dem Arbeitgeber machen. Würd ich hier für sinnvoll halten. Hast du Dir schon mal das Arbeitszeitgesetz angeschaut?
Erstellt am 24.01.2008 um 14:43 Uhr von spartacus
Moin anke 08,
wie hier schon gesagt, ihr braucht eine Betriebsvereinbarung "Arbeitszeit".Falls ihr eine habt muß die aushängen und nicht nur beim BR liegen! falls nicht fordert euren Br auf ein zu vereinbaren die euren Wünschen entspricht. z.B. auf lange Sicht feste und planbare Schichten.
Erstellt am 24.01.2008 um 15:02 Uhr von anke 08
Danke für die Info, werd mich mal schlau machen. Kannst du mir vielleicht noch nen Tip geben. Ein Freund möchte sein Deutsch verbessern und einen Kurs belegen, bei einer renomierten Sprachschule. Kann er dafür seinen Schichtplan geändert bekommen oder gibts garkeine Möglichkeit für ihn. Danke Anke
Erstellt am 24.01.2008 um 15:09 Uhr von spartacus
Moin,
sicher kann man über alles reden. Eine andere möglichkeit wäre den Kurs über "Bildungsurlaub" zu belegen. dann würde der kollege bezahlte freistellung bekommen.Vorausgesetzt-in eurem Bundesland ist Bildungsurlaub möglich.
Erstellt am 24.01.2008 um 15:41 Uhr von Frosch
Also zur ersten Frage, im ArbZG heißtes in §6 Ziffer 1 Die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeiter ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen. Das is n bissl verwaschen, kann aber über Google ziemlich genau bestimmt werden. U.a. heißt es in diesen Erkenntnissen, dass die Schichten im voraus planbar sein müssen. Und zwar für dich müssen die Schichten und auch deine freien Tage planbar sein.
Zur zweiten Frage, dein AG muss sicherstellen, dass jeder MA den selben Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen hat. Sollte es also irgendwo in eurer Firma ein Arbeitsplatz existieren, durch den dein Freund an der Weiterbildung teilnehmen könnte, kann er Versetzung beantragen. In der Regel sind Chefs da aber nicht so. Die meisten haben begriffen, dass es in Deutschland immer noch ein Recht auf Bildung besteht - selbst meiner inzwischen ;)