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Verdacht auf Einnahme von Drogen bei MA - Wie als Betriebsratsmitglied verhalten?

U
Ulli
Mrz 2020 bearbeitet

Hallo, benötige dringend schnelle Hilfe! In unserem Unternehmen ist ein Mitarbeiter mehrfach durch "seltsames" Verhalten aufgefallen. Alkoholkonsum konnte augenscheinlich nicht festgestellt werden. Nun wird vermutet der Mitarbeiter nimmt Drogen. Welche rechtlichen Schritte darf der Unternehmer einleiten? Wie muß ich mich als Betriebsratsmitglied verhalten.? Der Mitarbeiter wurde zu dem Verdacht bereits befragt und gab an, er würde keine Drogen nehmen.

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Community-Antworten (3)

I
Immie

24.01.2008 um 16:15 Uhr

@Ulli Macht schnellstens eine BV Sucht. Dazu gibt es auch sehr gute Seminare.

S
Spartacus

24.01.2008 um 16:31 Uhr

Moin Ulli, die idee mit der BV ist nicht verkehrt, kann sich aber über Monate hinziehen. In den Unfallverhütungsvorschriften ist geregelt das," Versicherte, die infolge Alkoholgenusses oder anderer berauschender Mittel nicht mehr in der Lage sind, ihre Arbeit ohne Gefahren für sich und andere auszuführen, dürfen mit Arbeiten nicht beschäftigt werden." Hier hat der AG anzusetzen, nicht bei "Vermutungen". Der Br sollte vorher das Gespräch mit dem Kollegen suchen und Hilfe (vertraulich)anbieten.

K
Kölner

24.01.2008 um 17:48 Uhr

@all Ich kenne noch ein paar mehr Krankheiten, die "komisches" Verhalten verursachen: F20-F29, F40-F48, F60-F69

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