Erstellt am 27.12.2006 um 13:17 Uhr von Lotte
lieschen,
bevor Ihr die GL informiert, würde ich die beiden Kollegen erstmal anhören wollen.
Die GL hat, wie jeder andere MA auch, die rechtliche Möglichkeit, die Polizei zu informieren.
Außerdem könnte die GL bei bewiesener Schuld die fristlose Kündigung aussprechen.
Erstellt am 27.12.2006 um 13:22 Uhr von paula
ihr habt doch eigentlich nur 2 alternativen:
- ihr steckt den kopf in den sand und wartet was passiert
- ihr geht auf die GL zu und informiert über den sachverhalt. soweit sich der Sachverhalt bewahrheitet wird der drogendealer wohl seinen arbeitsplatz verlieren. ich als AG würde es zumindest nicht hinnehmen und würde mich von so einem MA trennen. wenn sich das gerücht aber als falsch herausstellt, kann es natürlich sein, dass die MA die euch informiert hat, probleme bekommt.
ich als BR würde aber vermeiden selber zu ermitteln. das ist der job vom AG.
Erstellt am 27.12.2006 um 13:22 Uhr von paula
@lotte
so unterschiedlich sind die ansichten :-)))
Erstellt am 27.12.2006 um 13:47 Uhr von Mona-Lisa
@Lotte,
ich glaub nicht, dass ein Gespräch mit den beiden was bringen würde. Scheint sich auch nicht auf "ein einziges Mal" zu beziehen.
Auch würden die beiden den Deal doch konsequent abstreiten. Oder denkst du, dass sie mit gesenktem Haupt alles gestehen würden? Wohl kaum.
@lieschen,
solche Info's (Drogen!) sollten immer der GL gemeldet werden. 99% der MA würden dein (euer) Vorgehen begrüssen.
Und der Rest? Dieses 1% wäre gewarnt......
Erstellt am 27.12.2006 um 13:52 Uhr von lieschen
Vielen Dank für die schnellen Antworten !!!
Uns geht es in erster Linie auch darum, daß das Dealen in unserem Betrieb keine weiteren Kreise zieht.
Da die Mitarbeiterin, die uns informierte von einem genauen "Übergabedatum" Kenntnis erlangt hat, ist eben schnelles Handeln gefragt. Wir befürchten, wenn wir die betroffenen Kollengen erst zur Rede stellen, wären die beiden gewarnt, aber der Drogenverkauf/-konsum damit ja nicht aus der Welt.
Erstellt am 27.12.2006 um 14:00 Uhr von Mona-Lisa
@lieschen,
mit einem konsequenten dagegen handeln (Chef informieren!) könnt ihr zumindest in eurem Betrieb was dagegen tun. Zögert nicht lange!
Aber das Thema Drogen werdet ihr damit auch leider nicht "aus der Welt" schaffen können......
Eine Betriebsvereinbarung wäre garantiert kein Fehler!
Erstellt am 27.12.2006 um 15:50 Uhr von Fayence
Mona-Lisa,
klar, eine BV könnte unter dem Titel "Drogen: Konsum, Verkauf, Erfolgsbeteiligung" mit dem AG vereinbart werden! :-))
lieschen,
das hört sich ja fast so spannend an, wie in einem Krimi! Wenn schon genaue "Übergabetermine" ausgemacht werden, um welche Mengen von was soll es sich denn handeln?
Und nicht vergessen, ein paar Gramm "Kräuter" für den Eigenbedarf werden selbst in Deutschland nicht strafrechtlich verfolgt! Höchtens muss man dafür die Steuern nachzahlen!
Erstellt am 27.12.2006 um 15:55 Uhr von Mona-Lisa
@Fayence,
kann es sein, dass du reif für die Weihnachtsinsel bist?
;-))
Du wirst doch nicht allen ernstes so einen "Kräuterhandel", wie du es betitelst, im Betrieb akzeptieren?
Erstellt am 27.12.2006 um 16:08 Uhr von Fayence
Mona-Lisa,
fasse es einfach mal als Versuch auf, ein wenig relativieren zu wollen!
Mir persönlich wäre und ist es z.B. völlig egal, wenn ein paar Gramm zwischen Kollegen "getauscht" würden! Allerdings würde ich dafür eher den Freizeitbereich vorziehen.
Es gibt halt unterschiedliche Auffassungen von "Moral" und solange nicht auch die Droge "Alkohol" thematitiert wird, bin ich ziemlich gelassen, wenn es z.B. nur um ein paar Gramm Kräuter geht. Mag aber für manch Einen auch schon zuviel des Guten sein! Vor diesem Hintergrund klingt mir lieschens Schilderung einfach ein bisschen zu viel nach "Krimi"!
P.S.
Nach meinem bisherigen Tag könnte ich eine Insel schon ganz gut gebrauchen! :-))
Erstellt am 27.12.2006 um 16:12 Uhr von Lotte
lieschen,
mir kommen jetzt auch schon "Tatort Gefühle".
Mona-Lisa,
nein natürlich werden sie ihr Haupt nicht senken...
Stellt Euch vor, alles war nur ein Scherz zur Veräppelung der Kollegen...stellt Euch vor es ging gar nicht um Drogen, sondern um den Verkauf von Schlittschuhe...
Fayence,
wahrscheinlich bin ich auch reif für die Insel...nimmst Du mich mit?
Erstellt am 27.12.2006 um 16:19 Uhr von Mona-Lisa
Hei ihr beiden!
Ganz egal, wie lieschen ihre Frage gestellt hat, mit Gefühl, ohne, oder als Bulle von Tölz!
Bei lieschen geht es schlicht und einfach um Drogenhandel im Betrieb!
Und ich find's richtig, dass sie einen Weg suchen, so einen Sch.... von Grund auf zu verhindern.
Erstellt am 28.12.2006 um 10:17 Uhr von SSGG
was ist, wenn das ein große Schmierenkomödie ist und durch die Kollegin inszeniert wurde? Was ist zur Vertrauenswürdigkeit der Kollegin zu sagen? Solange den betroffenen Kollegen nichts nachgewiesen wurde, gelten sie als unschuldig. Der BR ist nicht die Betriebspolizei, sollte aber mit allen beteiligten Kollegen sprechen, daß im Betrieb diese Gerüchte kursieren und sie darauf hinweisen, daß sie in ihrer Freizeit machen können, was sie wollen, aber halt nicht im Betrieb.
Erstellt am 28.12.2006 um 10:25 Uhr von lieschen
@mona-lisa
Vielen Dank für die abschließende Zusammenfassung.
Als gefühlvoller Bulle von Tölz haben wir uns eigentlich nicht gesehen ;-)), vielmehr hat jeder Einzelne überlegt, ob wir es vertreten können, von einer evtl. strafbaren Handlung im Unternehmen zu wissen, aber nicht zu handeln.
@lotte
... um Schlittschuhe geht es difinitiv nicht, da ein weiterer Kollege, mittlerweile zugegeben hat, ab und zu etwas zu konsumieren, das er bei dem besagten MA kauft. Ein paar Kräuter in der Freizeit mögen auch wirklich jedem selbst überlassen sein, aber wenn es -wie in unserem Fall- um den Verkauf im Betrieb geht, hört sich m.E. der Spaß auf.
Mittlerweile haben wir zusammen mit der GL die Polizei eingeschaltet und werden dieser das weitere Vorgehen überlassen.
Vielen Dank trotzdem an alle!!
Erstellt am 28.12.2006 um 10:30 Uhr von Bergmann
@ SSGG ,
und sie darauf hinweisen, daß sie in ihrer Freizeit machen können, was sie wollen, aber halt nicht im Betrieb.
Ganz so ist es nicht- die AN haben ihre Freizeit so zu gestalten,das die volle Arbeitsfähigkeit zum Schichtbeginn verfügbar ist !
Damit ist auch gesagt-wenn sie eine Straftat begehen und in Polizeigewahrsam sind ,sind sie nicht Arbeitsfähig !!Also können sie in ihrer Freizeit nicht machen was sie wollen-bitte den AN darauf hinweisen !!
Erstellt am 28.12.2006 um 11:24 Uhr von paula
@SSGG und bergmann
es ist immer genau zu prüfen, ob nicht privates verhalten auf die arbeit durchschlägt
z.B. gibt es urteile wo ein versicherungsangestellter versicherungsbetrug begeht. obwohl dies nicht bei dem eigenen AG erfolgt hat das gericht die fristlose Kündigung für wirksam erachtet, da die beschäftigug eines MA mit einem soclhen "makel" dem arbeitgeber nicht zugemutet werden kann.
bei dem gebrauch von drogen in der freizeit würde ich bedenken haben z.B. einem mitarbeiter einer entziehungsklink, lehrers, erziehers etc.
sicher immmer eine frage des einzelfalls aber ich will nur sagen: privat ist nicht immer nur privat
Erstellt am 28.12.2006 um 20:09 Uhr von Kölner
@all
§ 29 Abs. 1 Nr. 10+11 BtmG geläufig?
Erstellt am 28.12.2006 um 21:30 Uhr von Pfarrer
@Alle
...ich gehe davon aus, das man sich auch als BR strafbar macht wenn man von (vorausgesetzt diese Story von Lieschen stimmt!) geplanten Straftaten erfährt und diese nicht zur Anzeige bringt, - gleichgültig ob Kräuter oder Schnee oder sonstwas. Im übrigen denke ich, - was sind das für Deal`s, die einem BR vor Durchführung bekannt werden?? .....und jetzt auch noch im Internet bekaspert werden:-))))
Ich arbeite in einer Fachklinik zur Entwöhnungsbehandlung von Drogenabhängigen, ich kann Lieschen ja mal ein paar Flyer unserer Einrichtung schicken, die kann sie dann an die betreffenden Freaks weiterreichen:-))
Erstellt am 28.12.2006 um 21:54 Uhr von Fayence
Kölner,
jetzt machst Du mich aber strubbelig... Ich hatte kurzfristig das Gefühl, zu hallizunieren! ;-)
Erstellt am 28.12.2006 um 22:03 Uhr von Kölner
@Pfarrer
Ich halte vom Abstinenzparadigma schon lange nichts mehr. Auch Ihr werdet zukünftig mit der DRV um jeden potentiellen Patienten kämpfen müssen. § 10a und die Ausnahmeregelungen in § 35 BtmG seien hier stellvertretend genannt. "Lebe Wohl" du heile, cleane Gesellschaft - willkommen du süchtige selbige.
@Fayence
Du sollst die Drogen aus dem Kopf lassen, dann lassen auch die körperlichen Begleiterscheinungen nach. ;-))
Erstellt am 29.12.2006 um 07:25 Uhr von Pfarrer
@Kölner
Mit den veränderten Auflagen der DRV (damals noch BFA un LVA) kämpfen wir eh schon seit Jahren als Folge des Paradigmenwechsels,...eine Folge davon sind die extrem verschlechterten Arbeitsbedingungen, - Ergebnis: Bei uns gibt es jetzt einen Betriebsrat.
Unabhängig davon bin ich ein Drogengegner, - ich kann mir dieses Elend seit zwanzig Jahren jeden Tag ansehen. Ab und an haben wir auch Patienten aus dem Kölner Raum, die unterscheiden sich nicht von denen aus Berlin oder Frankfurt.
Erstellt am 22.03.2022 um 19:50 Uhr von Schmerzmittel
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