Kann man von einem MA erwarten, dass er Schmerzmittel einnimmt, um arbeitsfähig zu sein?
Hallo. Kann man von einem MA erwarten, dass er Schmerzmittel einnimmt, um arbeitsfähig zu sein? Z.B.: ein MA hatte eine schmerzhafte Zahnbehandlung (akut). Nachdem die Wirkung der Betäubungsspritze nachließ, hatte er starke Schmerzen. Er fragte seinen Zahnarzt, ob er für den Tag eine AU-Bescheinigung bekäme. Der verweigerte dies und sagte dem MA, er könne arbeiten, wenn er Schmerzmittel einnimmt. Der MA will jedoch die Einnahme von Schmerzmitteln vermeiden, weil er die Nebenwirkungen nicht in Kauf nehmen möchte. Oder: MA bekommt starke Kopfschmerzen. Der Arzt will ihm keine AU geben mit Hinweis darauf, dass er Schmerzmittel nehmen soll, dann könne er ja wieder arbeiten... Auch hier will der MA die Einnahme von Schmerzmitteln vermeiden, weil er die Nebenwirkungen nicht in Kauf nehmen möchte. Er will lieber ins Bett liegen und schlafen; erfahrungsgemäß hilft ihm das am Besten gegen die Kopfschmerzen.
Ist die Sachlage wirklich so klar wie sie sich darstellt? Hat der MA, wenn er nicht zur Arbeit geht, Anspruch auf Entgeltfortzahlung innerhalb der 3- Tagesfrist? Könnte der MA eine AU erzwingen?
Community-Antworten (5)
24.08.2015 um 13:33 Uhr
Wenn ich in die "Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung (Arbeitsunfähigkeits - Richtlinien) nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB V in der Fassung vom 14. November 2013 veröffentlicht im Bundesanzeiger AT 27.01.2014 B4 in Kraft getreten am 28. Januar 2014" schaue, dann finde ich dort "Bei der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit sind körperlicher, geistiger und seelischer Gesundheitszustand der oder des Versicherten gleichermaßen zu berücksichtigen." Nach meinem Verständnis geht es also rein um den "Ist-Zustand" und nicht um einen "Könnte-sein" Zustand. Insofern halte ich das Verhalten des Arztes zumindest für bedenklich. Dies auch insbesondere vor dem Hintegrund, dass eine Kopfschmerztablette nur die Symptome bekämpft, aber nicht die Ursache behandelt. Allerdings halte ich eine Auswirkung auf die Dauer der AU-Bescheinigung dahingehend, dass die Dauer nur für die übliche Zeit unter Therapie bescheinigt wird für durchaus möglich.
Die andere Frage ist, ob eine solche nicht behandelte Erkrankung die zur AU führt als "Verschulden" des AN betrachten kann/muss und damit ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung entfällt.
Letztendlich könnte dem AN auch Ungemach drohen wenn der Arbeitgeber zu einer krankheitsbedingten Kündigung greift und man zu dem Ergebnis kommt, dass wegen der Abneigung gegen die Einnahme von Medikamenten auch in Zukunft mit erheblichen Krankheitszeiten gerechnet werden muss.
Ob ein AN dem innerhalb der Karenzzeit eine AU-Bescheinigung des Arztes verweigert wird, weil nach ärztlichem Zeugnis keine AU vorliegt, halte ich für zumindest sehr zweifelhaft.
24.08.2015 um 13:45 Uhr
Niemand kann gezwungen werden, fragwürdige Chemikalien zu essen (ich komme aus der Pharma-Industrie).
Besteht denn bei Euch die mitbestimmte Regel, dass der AN am ersten Tag eine Bescheinigung über eine AU bringen muss?
Wenn nicht, kann der Kollege sich doch AU melden, wenn er nicht die 3 Tage überschreitet.
Ansonsten würde ich den Arzt wechseln.
24.08.2015 um 15:35 Uhr
Desweiteren wäre noch der Aspekt der Tätigkeit und ob diese unter Medikamenten Einfluss ausgeübt werden darf zu beachten.
24.08.2015 um 19:22 Uhr
Hallo seesee,
vorliegend dürfte meiner Auffassung nach §616 BGB (Vorübergehende Verhinderung) einschlägig sein. Der MA sollte sich in jedem Fall darauf Berufen. Ich glaube nicht, daß man einen MA so ohne weiteres zwingen kann, gegen dessen Willen neben einer Betäubungsspritze(???) zusätzliche Medikamente einzunehmen.Das Verhalten des Arztes ist verantwotungslos. Was ist, wenn durch den Medikamentencocktail zB bei gefahrgeneigter Arbeit ein Unfall passiert ???
25.08.2015 um 22:31 Uhr
@seesee, hallo, im ernst er soll den Arzt wechseln! kein arzt den ich kenne nicht mal die beim bund, würden sowas machen, eine thrapie ohne medikamente ist immer vorzu ziehen, ausser sie sorgt für eine verzögerung oder verschlechterung des patienten. unglaublich was sich der arzt dort selber raus nimmt. ein mensch kann sehr gut selber eintscheiden was für ihn das beste ist. und eine weniger an medikamenten ist das definitiv!
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