Rechtzeitige Info an BR bei Versetzungen?
Muß der AG den BR vorab vor einer Versetzung Informieren ? Ich bin der Meinung das als erstes der MA informiert werden muß , unter dem vorbehaltlichen Hinweis das der BR zustimmtt. Im Anschluß muß die Versetzung schriftlich mit Begründung beim BR eingereicht werden. Ein Kollege aus dem BR ist der Meinung das diese Information zwingend vorab an den Vorsitzenden ( vor dem Gespräch mit dem MA) gegeben werden muß.
Community-Antworten (2)
23.01.2008 um 18:36 Uhr
@Elephant Da hat der BRV recht...
24.01.2008 um 09:55 Uhr
Hallo, der Antwort kann ich so pauschal nicht zustimmen.
§ 99 Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
(1) In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten, ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und Auskunft über die Person der Beteiligten zu geben; er hat dem Betriebsrat unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen Auskunft über die Auswirkungen der geplanten Maßnahme zu geben und die Zustimmung des Betriebsrats zu der geplanten Maßnahme einzuholen.
§ 100 Vorläufige personelle Maßnahmen
(1) Der Arbeitgeber kann, wenn dies aus sachlichen Gründen dringend erforderlich ist, die personelle Maßnahme im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 1 vorläufig durchführen, bevor der Betriebsrat sich geäußert oder wenn er die Zustimmung verweigert hat. Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer über die Sach- und Rechtslage aufzuklären.
Also einfach zu sagen der AG muss das oder jenes ist nicht ganz richtig..... Der BR ist zwar immer anzuhören aber der AG kann (siehe § 100) die Maßnahme schon vorher durchführen.
Viele Grüße
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