Muß der AG den BR vorab vor einer Versetzung Informieren ?
Ich bin der Meinung das als erstes der MA informiert werden muß , unter dem vorbehaltlichen Hinweis das der BR zustimmtt.
Im Anschluß muß die Versetzung schriftlich mit Begründung beim BR eingereicht werden.
Ein Kollege aus dem BR ist der Meinung das diese Information zwingend vorab an den Vorsitzenden ( vor dem Gespräch mit dem MA) gegeben werden muß.