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Sammelanhörung oder Einzelanhörungen bei Versetzungen

Y
Yahoo13
Sep 2019 bearbeitet

Hallo,

der Arbeitgeber will organisatorische Maßnahmen umsetzen. Es sollen vor allem Mitarbeiter von einer Einheit zu einer anderen Einheit wechseln. Der zahlenmäßige Umfang dieser Versetzungen ist groß, es handelt sich um über 200 Versetzungen.

Meine Frage: Kann der BR vom Arbeitgeber verlangen, dass jede einzelne Versetzung in einem separaten Versetzungsanhörungsbogen (es existiert eine Vorlage) dem BR vorgelegt wird, oder darf der Arbeitgeber eine "Sammelanhörung" einreichen (dies wäre eine Exceldatei wo alle Mitarbeiter und relevanten Daten drin stehen, inhaltlich wären es die gleichen Daten wie sie auch im Einzelformular stehen).

Idealerweise nennt ihr mir auch Quellen, wo man das nachlesen kann ( z.B. Rechtsprechung etc.).

Vorab vielen Dank für eure Rückmeldungen.

1.44908

Community-Antworten (8)

K
Kjarrigan

13.09.2019 um 15:18 Uhr

Da im § 99 BetrVG keine Formvorschtift vorgeschrieben ist, kann die Anhörung des AG an den BR erfolgen wie sie will (Mündlich, schriftlich, Mail, Datei. Der Widerspruch gegen eine Einzelmaßnahme hat schriftlich zu erfolgen!

Da Du aber von einem separaten Verstzungsanhörungsbogen sprichst, kann es esin, das ihr mit dme AG ja eine BV dazu verfasst habt in der etwas anders geregelt sein könnte.

B
BRHamburg

13.09.2019 um 15:40 Uhr

Wo soll der Sinn liegen, bei 200 ähnlich gelagerten Sachverhalten, auf Einzelanhörungen zu bestehen?

Y
Yahoo13

13.09.2019 um 16:57 Uhr

zu Kjarrigan: danke für deine Rückeldung. Eine BV gibt es diesbzgl. nicht.

zu BRHamburg: Über Sinn oder Unsinn will ich gar nicht reden. Mir geht es in erster Linie darum, ob der BR rechtlich die Einzelanhörungen vom AG anfordern darf.

K
kratzbürste

13.09.2019 um 19:10 Uhr

Der BR muss doch ohnehin jeden Einzelfall betrachten. Je nach Einzelfall kann für den einen Betroffenen alles o.k. sein und für den anderen ein Nachteil entstehen. Die Zeitersparnis läge also nur bei der Personalabteilung.

C
celestro

13.09.2019 um 19:32 Uhr

"Die Zeitersparnis läge also nur bei der Personalabteilung."

Nein! Natürlich kann auch der BR in Blöcken abstimmen und "Antworten" verschicken.

"Mir geht es in erster Linie darum, ob der BR rechtlich die Einzelanhörungen vom AG anfordern darf."

Bei 200 "gleichen" Fällen, eher nicht.

C
Challenger

13.09.2019 um 22:01 Uhr

Zitat Yahoo13 : ............der Arbeitgeber will organisatorische Maßnahmen umsetzen. .............es handelt sich um über 200 Versetzungen.

Schon wegen der Anzahl der betroffenen Mitarbeitern, kann dies bedeuten, dass eine Betriebsänderung iSd § 111 BetrVG vorliegt ..................

§ 111 BetrVG : - Betriebsänderungen -

In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Unternehmer den Betriebsrat über geplante Betriebsänderungen, die wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge haben können, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und die geplanten Betriebsänderungen mit dem Betriebsrat zu beraten. Der Betriebsrat kann in Unternehmen mit mehr als 300 Arbeitnehmern zu seiner Unterstützung einen Berater hinzuziehen; § 80 Abs. 4 gilt entsprechend; im Übrigen bleibt § 80 Abs. 3 unberührt. Als Betriebsänderungen im Sinne des Satzes 1 gelten

  1. Einschränkung und Stillegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen,
  2. Verlegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen,
  3. Zusammenschluss mit anderen Betrieben oder die Spaltung von Betrieben,
  4. grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen,
  5. Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren.

.......................und eventuell einen Anspruch des BR nach § 112 BetrVG auf Abschluss eines Interessenausgleiches über die Betriebsänderung, im Extremfall eines Sozialplanes (In Euerem Fall wohl eher unwahrscheinlich) auslöst

K
krambambuli

15.09.2019 um 14:17 Uhr

In Blöcken abstimmen- da macht es sich der BR aber leicht.

Der AG soll doch auch Auskunft über die Person und die Auswirkungen der Maßnahme auf die einzelnen AN geben. Das geht wohl kaum in einer Tabelle. Und wenn der BR seinen Job ernst nimmt, muss er jeden Einzelfall betrachten.

C
celestro

15.09.2019 um 19:33 Uhr

"Und wenn der BR seinen Job ernst nimmt, muss er jeden Einzelfall betrachten."

Richtig!

"In Blöcken abstimmen- da macht es sich der BR aber leicht."

Falsch ... das Eine muss das Andere ja nicht ausschließen.

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