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Urlaubsregelung

T
Thies
Jan 2018 bearbeitet

Haben Mütter / Väter einen rechtlichen Urlaubsanspruch in den Ferien ??? Oder ist dies immer eine interne, freiwillige Regelung ???

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Community-Antworten (3)

S
Sternburg

23.01.2008 um 16:51 Uhr

§ 7 Abs. 1 BUrlG: "Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen."

F
Frosch

24.01.2008 um 08:29 Uhr

Ergo - nein, haben sie nicht. Wird sonst auch schwierig. Ein AG darf nach dem AGG nicht gezielt AN ohne Kind einstellen. wenn so n Kleinunternehmer Pech hat sind alle 20 MA Eltern.Sollte er dann jedesmal zu den Ferien seinen Laden dicht machen? Das müßte er, wenn Eltern rechtlichen Anspruch auf Urlaub während der Ferien hätten.

P
Präsident

24.01.2008 um 20:43 Uhr

Hallo, einen rechtlichen Urlaubsanspruch in den Ferien gibt es nicht, aber bei der Einteilung des Urlaubs im Schulferienzeitraum haben Eltern und Alleinerziehende Vorrang. Sie können sogar vor dem Arbeitsgericht einklagen, mindestens einmal jährlich Urlaub mit ihren Kindern zu verbringen. Jedoch haben Eltern mit schulpflichtigen Kindern keinen Anspruch auf Urlaub in allen( !!) Ferien. Man muß auch bedenken, dass Eltern eine gesetzliche Aufsichtspflicht gegenüber ihren Kindern haben, die noch nicht das 18.Lebensjahr vollendet haben. Wenn also in den Ferien keiner auf das Kind aufpassen kann, kann ein Elternteil meiner Meinung nach dies sogar gerichtlich durchdrücken-Stichwort Aufsichtspflichtverletzung.(gerade Alleinerziehende stehen oft vor dem Problem in den Ferien keinen "Aufpasser" für das Kind zu haben) Fazit. Besser ist natürlich immer eine gütliche Einigung hinsichtlich der Urlaubsplanung in der Abteilung. Außerdem sollten Eltern rechtzeitig ihre Urlaubswünsche anmelden.

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