Einsicht in Gehaltslisten
Hallo, hatte gerade einen Termin bei der Gehaltseinsicht. Mir wurden Kopien der letzten Gehaltsbescheinigungen der Mitarbeiter vorgelegt. Reicht das aus?
Community-Antworten (1)
22.01.2008 um 14:31 Uhr
@Marie-Ann, "...Gehaltsbescheinigungen..." Sprichst du von Kopien, also Gehalts/Lohnabrechnungen die der Mitarbeiter am Ende des Monat's erhält?
§ 80 BetrVG (VI. Einblick in die Bruttolohn- und -gehaltslisten Bearbeiter) gibt dir die Möglichkeit, dass die kollektiven Entgeltregelungen in TV und BV eingehalten werden. Einblick in Nettogehälter "dürftest" du eigentlich nicht haben....... ;-))
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