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Einsicht in Gehaltslisten

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Marie-Ann
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, hatte gerade einen Termin bei der Gehaltseinsicht. Mir wurden Kopien der letzten Gehaltsbescheinigungen der Mitarbeiter vorgelegt. Reicht das aus?

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Community-Antworten (1)

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Mona-Lisa

22.01.2008 um 14:31 Uhr

@Marie-Ann, "...Gehaltsbescheinigungen..." Sprichst du von Kopien, also Gehalts/Lohnabrechnungen die der Mitarbeiter am Ende des Monat's erhält?

§ 80 BetrVG (VI. Einblick in die Bruttolohn- und -gehaltslisten Bearbeiter) gibt dir die Möglichkeit, dass die kollektiven Entgeltregelungen in TV und BV eingehalten werden. Einblick in Nettogehälter "dürftest" du eigentlich nicht haben....... ;-))

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