Erstellt am 12.08.2019 um 14:32 Uhr von Kratzbürste
Justizias Mühlen malen langsam - am BAG noch langsamer.
Frage doch mal deinen Anwalt. Der hat vielleicht Erfahrungswerte.
Erstellt am 12.08.2019 um 15:04 Uhr von Challenger
Sobald das Endurteil eines Landesarbeitsgerichts zugestellt wurde, ist die Nichtzulassungsbeschwerde bei dem Bundesarbeitsgericht innerhalb einer Notfrist von einem Monat einzulegen und innerhalb des Folgemonats zu begründen
Ob der der Antragsgegner auch zur Antragserwiderung aufgefordert wird, weiß ich nicht. Ich glaube jedoch, dass dies nicht der Fall ist.
Erstellt am 13.08.2019 um 14:43 Uhr von paula
die Beschwerdebegründung ist der Gegenseite zuzustellen und der Antragsgegner wird - wenn er gut beraten ist - auf jeden Fall Stellung nehmen. Das BAG entscheidet nicht so schnell, dass das nicht möglich wäre. Das sind ja nicht die schnellsten ;)
https://www.bundesarbeitsgericht.de/statistik.html
Erstellt am 15.08.2019 um 19:29 Uhr von Kampfschwein
@paula :
die Beschwerdebegründung ist der Gegenseite zuzustellen und der Antragsgegner wird - wenn er gut beraten ist - auf jeden Fall Stellung nehmen.
paula hat recht. Wir hatten 2005 einen Fall, wo die Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BAG gelandet ist. Uns als Antragsgegner wurde auch die Beschwerdebegründung zugestellt. Einer Aussage des Herrn Düwell nach, ehemals Versitzender des 9. Senates beim BAG, hat eine Nichtzulassungsbeschwerde idR jedoch nur eine Erfolgsaussicht von lediglich 2% bis 5%