Wahlvorschlagsliste / Stützunterschriften gültig?
Hallo, da mir unter der anderen Überschrift scheinbar keiner antworten möchte/kann, hier noch mal die gleiche Frage, unter einer anderen Überschrift. Wäre wirklich sehr schön, wenn jemand dazu eine Meinung hätte und mir damit weiterhelfen würde.
Folgende Situation ist eingetreten: es wird ein Wahlvorschlag abgegeben mit 21 Kandidaten. Zwischen Nr. 17 und 18 wurde ein Kandidat durchgestrichen. Hier steht als Hinweis: Die Liste wurde am 01.04. geändert. Die Wahlvorschlagsliste wurde nicht mit dem Hinweis versehen, dass die Zustimmung zur Bewerbung auch als Stützunterschrift gelten soll. Es gibt einige, wenige Stützunterschriften mit Datum 01.04., 02.04, 03.04, der Rest der Stützunterschriften ist ohne Datum. Bezogen auf das nachfolgend erwähnte Urteil: Wie würdet ihr diesen Sachverhalt behandeln?
https:openjur.de/u/149607.html LAG Düsseldorf · Beschluss vom 14. Januar 2011 · Az. 9 TaBV 65/10
RN 73 Eine Wahlvorschlagsliste ist ungültig, wenn ein bereits unterzeichneter Wahlvorschlag ohne Einverständnis der ihn unterstützenden Arbeitnehmer abgeändert wird (BAG, 15.12.1972 - 1 ABR 8/72 -; BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - NZA-RR 2009, 481). Das BAG hat in seiner Entscheidung vom 21.01.2009 (7 ABR 65/07 - NZA-RR 2009, 481, Rn. 23) einen Fall zu beurteilen gehabt, in dem ebenfalls eine bereits mit Stützunterschriften versehene Vorschlagsliste nachträglich um einen Wahlbewerber ergänzt worden ist. Das BAG hat die Vorschlagsliste zwar als ungültig bewertet, allerdings mit dem Hinweis, dass die nachträgliche Aufnahme jedenfalls zur Ungültigkeit der vorherigen Stützunterschriften geführt hat. Der Wahlvorschlag wurde danach nicht mehr von einer ausreichenden Anzahl von wahlberechtigten Arbeitnehmern unterstützt. Das BAG hat also offen gelassen, ob die anschließenden Stützunterschriften zu einem gültigen Vorschlag geführt hätten, da Mindestanzahl von Stützunterschriften nicht erreicht worden war.
Community-Antworten (31)
05.04.2014 um 19:25 Uhr
Frage doch noch mal den Listenführer, ob die Streichung vor den geleisteten Stützunterschriften erfolgte (selbst die am 1.4. können ja danach erfolgt sein). Und wenn ab dem 2.4. genügend Unterschriften geleistet wurden, würde ich es damit bewenden lassen. Der WV ist kein Detektiv noch ermittelnde Behörde. Wenn jemand andere Erkenntnisse hat, kann er ja die Wahl anfechten.
Ich halte nicht viel davon, Urteile zum Vergleich heranzuziehen, bei denen offensichtlich Fragen unbeantwortet blieben und der Einzelfall (wie so meist) im Vordergrund stand.
05.04.2014 um 19:32 Uhr
Es ist dem Wahlvorstand bekannt, dass Stützunterschriften gesammelt wurden, ohne, dass eine Kandidatenliste bei der Sammlung überhaupt vorhanden war und das war Anfang März. Leider sind Beschäftigte zum Wahlvorstand gekommen und haben es dort berichtet.
05.04.2014 um 20:01 Uhr
da dann ---- dann sind die Unterschriften natürlich ungültig.
05.04.2014 um 23:38 Uhr
Hallo nicoline, natürlich sind diese Unterschriften ungültig, wie gironimo schreibt, aber das hättest du auch alleine gewusst. Du willst darauf hinaus, ob man diesen Wahlvorschlag noch irgendwie durchgehen lassen kann, wenn nur die Möglichkeit besteht, dass es immer noch genug 'korrekte' Unterschriften waren. Auch unter denen ohne Datum. Das ist ziemlich schwierig und ich würde im meinem WV auch ins Schwitzen geraten. :) Alles in allem aber wäre ich wohl zum Ergebnis gekommen, dass es hier nach Besch...eidenheit geradezu riecht. Auf den Punkt, ich würde den Vorschlag ablehnen, und zwar als unheilbar fehlerhaft. Denn allen Aussagen und Indizien zu folge gab es hier 'Vorratsunterschriften', und das lässt auf Manipulation schließen. Je früher du das machst, desto höher sind die Chancen des Listenführers, neue, 'koschere' Unterschriften zu sammeln, auf einem neuen Zettel. Wie gesagt, meine Meinung und -sorry- etwas lang, aber du hattest ja um kritische Würdigung gebeten. :)
06.04.2014 um 00:55 Uhr
@nicoline
Da die Liste ja noch heilbar ist, oder es zumindest gewesen wäre, wenn sie nicht einfach abgelehnt wurde und somit keine Gelegenheit zur Heilung durch den WO gegeben wird, dürfte hier ein Wahlanfechtungsgrund vorliegen.
Keinesfalls ist sie unheilbar ungültig. Der WV muss sofort aktiv werden und die Heilbarkeit der Liste in die Wege leiten, indem er umgehend den Listenführer informiert. Andernfalls wäre nicht die Liste, sondern die Handlung des WO der Anfechtungsgrund.
So auch das BAG im nachstehenden Beschluss zum von dir genannten LAG-Urteil. BAG Beschluss vom 18.7.2012, 7 ABR 21/11
06.04.2014 um 11:06 Uhr
@ActionHero, das wäre jetzt meine nächste Frage gewesen, warum sollte die Liste unheilbar ungültig sein? Ist ja aber nun beantwortet.
Die Liste wird am Montag durch den WV behandelt, nachträglich hätte es ja wenig genutzt hier zu fragen. Also würde der WV dem Listenvertreter jetzt mitteilen, dass die Liste heilbar ungültig ist, mit der Maßgabe 50 neue Stützunterschriften zu sammeln, oder die Anzahl der Stüzunterschriften zu ergänzen?
06.04.2014 um 11:31 Uhr
http://www.boeckler.de/pdf/v_2013_09_16_vonhalen.pdf
alles was man über dieses urteil lesen kann sagt was anderes als ihr daraus macht.
06.04.2014 um 11:37 Uhr
@ActionHero hmm, man sollte doch erst lesen, bevor man antwortet . Ich verstehe das so, dass in dem Urteil die Wahl angefochten wurde, weil der WV nicht umgehend seiner Prüfungspflicht nachgekommen ist, sondern erst nach Ablauf der Einreichungsfrist geprüft hat (grob zusammengefasst). Bei uns läuft die Frist erst am 14.04. ab und das Urteil sagt in RN 40a:
Ein Wahlvorschlag ist ein Vorschlag aller, die ihn unterzeichnet haben. Wird er, nachdem bereits Stützunterschriften angebracht wurden, geändert, führt dies nach der Rechtsprechung des Senats dann zur Unwirksamkeit des Wahlvorschlags, wenn nachträglich Kandidaten gestrichen werden (BAG 15. Dezember 1972 - 1 ABR 8/72 - zu II B 1 der Gründe, BAGE 24, 480)
was bei uns der Fall ist.
*sowie dann, wenn nachträglich zumindest ein Kandidat hinzugefügt wird *
was bei uns auch der Fall ist, weil Stützunterschriften gesammelt wurden, ohne, dass eine Kandidatenliste überhaupt vorlag.
Es spricht viel dafür, Gleiches anzunehmen, wenn - was hier in Betracht kommt - nach der Anbringung von Stützunterschriften weitere Kandidaten auf die Liste gesetzt werden, anschließend weitere Stützunterschriften gesammelt werden, die für sich genommen das gesetzlich notwendige Quorum (§ 14 Abs. 4 BetrVG) erfüllen, und die nachträgliche Ergänzung der Kandidatenliste nicht kenntlich gemacht wurde. Denn die Einreichung von Wahlvorschlägen ist Teil des innerbetrieblichen Willensbildungsprozesses. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich spätere Unterstützer von der Person und Anzahl der bereits vorhandenen Unterstützer beeinflussen lassen, ist ein unbeeinträchtigter politischer Willensbildungsprozess nicht mehr möglich, wenn späteren Unterzeichnern gegenüber der Eindruck erweckt wird, die Liste in der Gestalt, wie sie ihnen präsentiert wird, werde bereits von einer bestimmten Anzahl von Personen oder bestimmten Personen unterstützt.
Wenn man sich die Wahlordnung durchliest, kommt einem dann eigentlich schon der Gedanke, dass sie unheilbar ungültig ist, denn, sie hat nicht die genügende Anzahl der Stützunterschriften.
Was würde unheilbar jetzt bedeuten? Neue Kandidatenaufstellung mit neuen Stützunterschriften?
06.04.2014 um 11:44 Uhr
Hallo nochmal nicoline, wie ich bereits sagte - du greifst ja keinen Formfehler an (Kandidat ist noch keine 18 Jahre alt), sondern substantiell (hier wurde manipuliert). Das bedeutet, je nach Entscheidung des Wahlvorstands (Wurde manipuliert? ja/nein) ist diese Liste entweder als 'blütenweiß' durchzuwinken, oder als 'unheilbar ungültig' nach §8 Abs. 1 Nr. 3 abzulehnen. Ein 'Mittelding' (heilbar ungültig) ist nicht möglich, wie wolltest du das begründen? Der §8 Abs. 2 trifft durch die Bank nicht zu.
Nein, geht einfach mal in euch, ob diese Liste hinreichend belegbar manipuliert wurde oder nicht. Falls ja: Liste kaputt! Falls nein oder im Zweifel: Liste ok!
06.04.2014 um 12:06 Uhr
@Hartmut, ja, das habe ich schon verstanden! Doch nochmal meine Frage:
Was würde unheilbar jetzt bedeuten? Neue Kandidatenaufstellung mit neuen Stützunterschriften? Eingereichter Wahlvorschlag bleibt beim WV?
ob diese Liste hinreichend belegbar manipuliert wurde Es hat vor Einreichung des Wahlvorschlages ein Gespräch der WV Vorsitzenden mit dem zu dem Zeitpunkt vermuteten Listenvertreter (welcher es jetzt auch offiziell ist) gegeben, in welchem sehr detailliert auf die Situation aufmerksam gemacht wurde und Tips für die Vermeidung von unheilbaren Fehlern gegeben wurden, in welchem dieser selbst zugegeben hat, dass am "Anfang etwas vorschnell" Unterschriften gesammelt wurden und es gibt mindestens 4 Mitarbeiter, die es dem WV mitgeteilt haben.
06.04.2014 um 12:09 Uhr
Hallo nicoline
Ähnlch wie von ActionHero hier Beschrieben äußerte sich der Richter bei dem Gerichtsterminen die gegen meine Findelkinder, der BR von häschen, geführt würde.
Am Montag war e die Klage der gegnerischen Liste, und am Donnerstag die AG. Bei Beiden sagte der Richter, neben der Tatsache das die Wahl ja noch nicht abgeschlossen ist und eine Klage in dem Stadium eher ungewöhnlich ist,, das dies zwar Fehler des Wahlvorstandes seien, diese Mängel aber heilbar sind. Die AG will zwar gegen das Urteil an gehen, aber der Richter hat ihr gleich zu verstehen gegeben das er dies zu unterbinden weiss.
06.04.2014 um 12:25 Uhr
Snooker, entschuldige bitte, aber, weder die Antwort von ActionHero noch Deine Antwort hilft mir im Augenblick wirklich weiter. Es ist noch eine Frist von einer Woche, also unabhängig davon, ob die Liste nun unheilbar oder heilbar ungültig ist, haben sie noch genug Zeit. Nach Durchsicht des Urteils würde sie für mich unheilbar ungültig sein. Trotzdem bleibt meine Frage:
Was würde unheilbar jetzt bedeuten? Neue Kandidatenaufstellung mit neuen Stützunterschriften? Eingereichter Wahlvorschlag bleibt beim WV?
06.04.2014 um 12:38 Uhr
----------------ja.----------------
06.04.2014 um 12:45 Uhr
Gucks Du, das hilft mir weiter ;-))
06.04.2014 um 13:24 Uhr
Auf nichts anderes hätte man bei näherer Betrachtung bei den Antworten von ActionHero oder meiner Wenigkeit kommen können. Gehe aber nu nicht weiter drauf ein, da die gewünschte Antwort ja gegeben ist.
06.04.2014 um 14:22 Uhr
Auf nichts anderes hätte man bei näherer Betrachtung bei den Antworten von ActionHero oder meiner Wenigkeit kommen können Nein, eben überhaupt nicht, sonst hätte ich ja nicht weiter fragen müssen. Aus ActionHeros Antwort kann ich nur entnehmen, dass er davon ausgeht, dass die Frist fast abgelaufen ist, ist sie aber nicht. Aber selbst wenn der Wahlvorschlag am letzten Tag eingereicht worden wäre, wäre nach sofortiger Überprüfung, jedenfalls nach meiner Ansicht, der Wahlvorschlag unheilbar ungültig gewesen. Unabhängig davon hätte die Liste auch dann noch versuchen können, eine neue Liste einzureichen, was aber wahrscheinlich ziemlich schwierig bis unmöglich geworden wäre.
06.04.2014 um 14:29 Uhr
Keinesfalls ist sie unheilbar ungültig. Der WV muss sofort aktiv werden und die Heilbarkeit der Liste in die Wege leiten, indem er umgehend den Listenführer informiert. Andernfalls wäre nicht die Liste, sondern die Handlung des WO der Anfechtungsgrund. So auch das BAG im nachstehenden Beschluss zum von dir genannten LAG-Urteil.
aber sicher ist sie das. genau das steht nicht in dem urteil
06.04.2014 um 19:06 Uhr
Da du ja selbst hier Beispiele in Form von Links anführst, solltest du sie bitte auch selbst einmal Lesen. Besser noch, auch richtig interpretieren.
Genau das von mir Beschriebene, findet sich in dem vor dir eingestelltem Link wieder. Wie du dennoch zu einer davon abweichenden Ansicht kommst, wird wohl dein Geheimnis bleiben.
Dass es in dem Urteil vordergründig um einen Fehler eines WV ging, ist hier eher eine Nebensache. In der Hauptsache geht es darum, was passieren muss, wenn die Möglichkeit einer Heilung noch besteht.
Auszug aus dem von dir eingestellten Link. Seite 14 und 15 der PDF-Datei.
§ 8 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 WO Ungültig sind Vorschlagslisten, die bei der Einreichung nicht die erforderliche Zahl von Unterschriften (§14 Abs. 4 des Gesetzes) aufweisen.
Wie entschied das Bundesarbeitsgericht? BAG, 18.07.2012, 7 ABR 21/11
Wahlvorstand habe es versäumt, die eingereichte Liste unverzüglich zu prüfen, die auf den 25.03.2010 angesetzte Fehlerprüfung war verspätet, es muss den Listenvertretern ermöglicht werden, innerhalb der Einreichungsfrist eine gültige Vorschlagsliste nachzureichen, Wahlbewerber tragen das Risiko, dass ein Mangel nicht rechtzeitig behoben werden kann, entbindet den Wahlvorstand jedoch nicht von der Pflicht, die Prüfung so schnell wie möglich durchzuführen, es ist nicht auszuschließen, dass bei erfolgter Prüfung noch rechtzeitig eine gültige Liste hätte eingereicht werden können, Liste ist mangelhaft: wenn die nachträgliche Ergänzung der Kandidatenliste nicht kenntlich gemacht wurde, es nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich spätere Unterstützer von der Person und Anzahl bereits vorhandener Unterstützer beeinflussen lassen.
Einzig darüber, ob eine Liste ungültig (nicht heilbar) oder schwebend ungültig (heilbar) ist, kann gestritten werden. Sie kann aufgrund nicht korrigierbarer Form- und inhaltlicher Fehler komplett ungültig sein, oder aber durch Ergänzungen und/oder Korrekturen, gültig werden.
Beim kleinsten Fehler immer gleich von einer Ungültigkeit (entgültig) auszugehen, halte ich für sehr gefährlich. Ich halte es für besser, nur eine Liste von Bewerbern (wenn nötig auch mit Korrekturen) vorliegen zu haben, als noch eine Zweite im Archiv, die dann ev. noch zu einer Wahlanfechtung herangezogen werden kann, wenn einem ein Ergebnis vielleicht nicht gefällt.
06.04.2014 um 20:00 Uhr
Weißt Du was? Es geht mir zum wiederholten Male so, dass ich Deine Antworten als ein nicht greifbares Herumgeeiere empfinde, was vermuten läßt, dass Du schon gar nicht liest, oder nicht verstehen kannst oder willst, was andere schreiben.
Wie entschied das Bundesarbeitsgericht? BAG, 18.07.2012, 7 ABR 21/11 Wahlvorstand habe es versäumt, die eingereichte Liste unverzüglich zu prüfen die auf den 25.03.2010 angesetzte Fehlerprüfung war verspätet, ist bei uns nicht passiert
es muss den Listenvertretern ermöglicht werden, innerhalb der Einreichungsfrist eine gültige Vorschlagsliste nachzureichen wird bei uns passieren
Wahlbewerber tragen das Risiko, dass ein Mangel nicht rechtzeitig behoben werden kann genau, deswegen ist es ja gut, dass in unserem Fall noch genug Zeit ist!
entbindet den Wahlvorstand jedoch nicht von der Pflicht, die Prüfung so schnell wie möglich durchzuführen genau, passiert bei uns
es ist nicht auszuschließen, dass bei erfolgter Prüfung noch rechtzeitig eine gültige Liste hätte eingereicht werden können genau, im Zweifelsfall für......., es ist aber auch nicht auszuschliessen, dass es dann trotzdem nicht geklappt hätte.
*Liste ist mangelhaft: nirgends im Urteil steht etwas von einer mangelhaften Liste sondern, es ist ausschließlich von Unwirsamkeit des Wahlvorschlags die Rede.
Dass es in dem Urteil vordergründig um einen Fehler eines WV ging, ist hier eher eine Nebensache. Komische Interpretation, der Fehler des WV war der Grund für die erfolgreiche Anfechtung.
Beim kleinsten Fehler immer gleich von einer Ungültigkeit (entgültig) auszugehen, halte ich für sehr gefährlich Ich finde es durchaus keinen kleinen Fehler, Stützunterschriften zu sammeln ohne Kandidatenliste + zusätzliche Streichung eines Kandidaten, ohne Kenntlichmachung, dass alle Stützer diese Änderung weiterhin stützen
Da halte ich mich an die RN 73 a des Urteils: Denn die Einreichung von Wahlvorschlägen ist Teil des innerbetrieblichen Willensbildungsprozesses. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich spätere Unterstützer von der Person und Anzahl der bereits vorhandenen Unterstützer beeinflussen lassen, ist ein unbeeinträchtigter politischer Willensbildungsprozess nicht mehr möglich, wenn späteren Unterzeichnern gegenüber der Eindruck erweckt wird, die Liste in der Gestalt, wie sie ihnen präsentiert wird, werde bereits von einer bestimmten Anzahl von Personen oder bestimmten Personen unterstützt.
Du kannst es gerne anders machen!
06.04.2014 um 20:36 Uhr
Sorry, aber so langsam fange ich an, Kölner zu verstehen.
Wenn du nicht nach der Nudel in der Suppe suchen kannst, bastelst du dir halt selber welche zusammen und bist erst dann glücklich, wenn dieses geglückt ist. Warum fragst du eigentlich, wenn du die Antworten schon vorher weißt?
Außerdem ist das von dir hier zitierte, eine von mir eingestellte Aussage aus dem Link von nubbel, und nicht meine eigene Erfindung. Was jetzt nicht heißt, dass ich sie nicht für korrekt halte.
Meine Aussagen bezogen sich „immer“ auf den Grundsatz einer möglichen Heilung. Auch beim BAG-Urteil ist dies der Fall. Wer und warum hier geklagt wurde, ist Sch…..egal.
Ich finde es auch nicht in Ordnung, einem Aussagen unterzuschieben die man überhaupt nicht getätigt hat. Wenn eine Liste nicht mehr heilbar ist, gehört sie in die Tonne. Besteht die Möglichkeit einer Heilbarkeit, habe ich alles zu unternehmen, dass sie geheilt wird. Und nichts anderes habe ich hier von mir gegeben.
Wie du es jetzt hältst, ist mir mittlerweile auch Schei…..egal. Ich hoffe nur, dass deine Kollegen darunter nicht leiden müssen.
06.04.2014 um 21:29 Uhr
Das wird Kölner sicher freuen, dass Du ihn verstehst, ansonsten werde ich Deine letzte Antwort nur so weit kommentieren.......ach ne, lieber doch nicht, lohnt nicht.
06.04.2014 um 21:44 Uhr
@ActionHero Bleibe Du bei Deinen Leisten. Ich habe zu dieser Sache nichts zu schreiben. Was ich mit Nicoline habe oder nicht, das sollte Dir nicht im Sinn sein, zu beurteilen.
07.04.2014 um 09:36 Uhr
@nicoline, mach's dir doch nicht so schwer. Zunächst mal, 'unheilbar' würde bedeuten, Liste einkassieren so wie sie ist, Kandidaten nochmal komplett neu losschicken. Aber so wie du es schilderst, lässt sich der Vorwurf der Manipulation -nach meinem Geschmack- nicht hinreichend begründen. Also Liste durchwinken. Das ist mein Rat, ganz konkret.
@Kölner: Schuster bleib bei deineM Leisten. Gemeint ist DER Leisten, das ist das Gerät vom Schuster, wo er die Schuhe drauf macht. ;)
07.04.2014 um 17:20 Uhr
ach, und davon hat er immer nur einen? ansonsten zeugt dein rat von einer gewissen resistenz gegenüber den ratschlägen die bagrichter so verbreiten;)
07.04.2014 um 19:53 Uhr
Nach dieser Diskussion hier finde ich, haben alle, die sich daran beteiligt haben, das Recht und vielleicht ja auch ein Interesse daran, zu erfahren, wie es nun gelaufen ist:
von Auf den Punkt, ich würde den Vorschlag ablehnen, und zwar als unheilbar fehlerhaft. Denn allen Aussagen und Indizien zu folge gab es hier "Vorratsunterschriften", und das lässt auf Manipulation schließen. Nach wie vor meine Meinung!
über ob diese Liste ++hinreichend belegbar++ manipuliert wurde oder nicht
und über Der WV ist kein Detektiv noch ermittelnde Behörde. er hat zunächst davon auszugehen, dass alle Unterschriften korrekt gesammelt wurden => Aussage Fachanwalt und Referent der WV Schulung
nach stichprobenartiger Überprüfung von Datumsangaben zweier Unterschriften, hat der WV nach zwei Stunden heftiger Diskussion nun heute entschieden: Liste durchwinken
Vielen Dank für das Interesse und einen schönen Abend.
07.04.2014 um 21:05 Uhr
Jürgen, warum regst du dich immer gleich auf? Denk auch einmal an dein nicht mehr so jungfräuliches Herz. Ich habe auch keine Lust, irgendwann so verwelktes Zeug auf eine Holzkiste zu schmeißen, in der du dich dann versteckst :-(
Wie du ja an der Antwort von nicolinchen siehst, ist doch genau das passiert, worauf du hinaus wolltest.
@nicolinchen Dir ist aber schon klar, dass dieses jetzt natürlich genau anders abgelaufen ist, wie von dir vorher in Antwort 233316 angegeben.
Auch habe ich hier bei näherer Betrachtung ein zeitliches Problem.
Die erste Frage hierzu, auf der du ja nicht genug Antworten bekommen hast, wurde von dir bereits am 13.03.2014 um 18:37 Uhr (49535) gestellt.
Hier wurde ja schon vermutet, dass mit der Liste etwas nicht ganz koscha ist.
In der Jetzigen, die sich ja darauf beziehen soll, ist auf einmal die Rede vom 1,2 und 3 April, wo Änderungen vorgenommen wurden.
Wie passt das eigentlich zusammen? Terminlich ist das doch nur möglich, wenn eine Nachfrist gesetzt wurde. Was aber nicht möglich ist, zumindest wenn meine Logik nicht gerade fremdgeht, da die Liste ja schon bekannt war und es somit keiner Nachfrist bedurfte.
Finde ich ehrlich gesagt, alles einwenig merkwürdig.
07.04.2014 um 22:31 Uhr
@Farce hmm, mir ist so, als hätte ich es gestern mit ActionHero zu tun gehabt und nun hat Farce sich so aufgeregt, dass es ihn fast in die Kiste gehauen hätte, obwohl dann doch das dabei herausgekommen ist, worauf er hinaus wollte???????? Na ja, wussten ja sowieso schon alle!
Wie du ja an der Antwort von nicolinchen siehst, ist doch genau das passiert, worauf du hinaus wolltest. Na ja, wenn man ganz korrekt ist, ist das dabei herausgekommen, worauf ActionHero hinaus wollte; aber ich gehe davon aus, dass auch Dir bekannt ist, dass ein WV aus mehr als einer Person besteht, in diesem Falle 5. Ich gehe weiter davon aus, dass Dir bekannt ist, dass in diesem Gremium mehrheitlich entschieden wird, was bedeutet, dass nicht zwingend alle einer Meinung sein müssen.
Auch habe ich hier bei näherer Betrachtung ein zeitliches Problem. Ist das so??? Das ist ja blöd!
Die erste Frage hierzu, auf der du ja nicht genug Antworten bekommen hast, wurde von dir bereits am 13.03.2014 um 18:37 Uhr (49535) gestellt. Hier wurde ja schon vermutet, dass mit der Liste etwas nicht ganz koscha ist Richtig. Damals war GERÜCHTEWEISE (Du ich hab gehört das.....) an das Ohr der WVV herangetragen worden, das mehrere Beschäftigte seit Anfang März mit Listen für Stützunterschriften durch den Betrieb laufen, ohne das eine Kandidatenliste vorhanden sei. Deswegen habe ich eine HYPOTHETISCHE Frage gestellt. Zu dem Zeitpunkt war noch kein Wahlausschreiben ausgehängt, also Ruhe bewahren, abwarten.
Am Tag als das Wahlausschreiben ausgehängt wurde haben mehrere Beschäftigte die WVV direkt angesprochen. Als diese sagte: "Damit ist die Betriebsratswahl eingeleitet" wurde sie gefragt: "Wieso sind denn schon welche hier gewesen um Unterschriften zu sammeln?" Auf die Frage, ob sie denn eine Kandidatenliste gesehen hätten, antworteten diese alle "NEIN"!
Am Tag nach Aushang des Wahlausschreibens hat der WV dann beschlossen, IM VORWEGE den (da noch vermuteten) Listenvertreter anzurufen um ihn über die Möglichkeit einer ungültigen Liste zu informieren. Unter Hinweis darauf, dass das gesetzlich nicht gefordert wird, wurde ihm empfohlen, eine neue Kandidatenliste zu erstellen mit dem Zusatz Abschluss Kandidatenaufstellung am..... und neue Stützunterschriften mit Datum zu sammeln.
3 Tage später wurde eine Wahlvorschlagsliste abgegeben, auf der ein Kandidat am 01.04. gestrichen wurde, mit schriftlichem Hinweis darauf, dass die Liste am 01.04. geändert wurde. Von den 73 Stützunterschriften waren 27 mit einem Datum nach dem 01.04. versehen, der Rest hatte kein Datum.
Der WV hat jetzt, nach dem Anruf beim Anwalt, mehrheitlich entschieden, dass man davon ausgehen müsse, dass alle Unterschriften nach dem 01.04. gesammelt wurden, weil von denen, die unterschrieben haben, ohne eine Kandidatenliste zu sehen, keiner auf den Listen zu finden war!
So, habe fertig.
08.04.2014 um 00:34 Uhr
Mädel,
Farce ist ein Gemütsmensch……so schnell regt den nichts mehr auf - ist ja schließlich abgehärtet durch die „wenigen“ Unwissenden, die ihm täglich über den Weg laufen. Regt er sich aber wirklich einmal auf, verschwimmen hier im Forum bestimmt die Buchstaben ‘-)
Wäre mir das mit der nicht umherwandernden Kandidatenliste bekannt gewesen, hätten die paar noch verbliebenden Gehirnzellen, das Labyrinth bestimmt früher verlassen. Aber danke für die nachträgliche Info.
"So, habe fertig." Ich auch!
08.04.2014 um 00:38 Uhr
Das ist so sehr arrogant und anmaßend, daś man Farce und actionHero als einen Schreiber sehn muss.
08.04.2014 um 00:43 Uhr
Jungchen, mir ist relativ egal, ob Du nun ActionHero oder Farce bist oder beides in Personalunion. Aber das: Wenn du nicht nach der Nudel in der Suppe suchen kannst, bastelst du dir halt selber welche zusammen und bist erst dann glücklich, wenn dieses geglückt ist. Warum fragst du eigentlich, wenn du die Antworten schon vorher weißt? möchte ich mir im Nachhinein verbitten. Ich habe hier gefragt, weil ich wirklich andere Meinungen dazu hören wollte.
Da wir aber ja nun beide fertig haben, wird dieser umfangreiche thread demnächst sicher auf Seite 2 verschwinden und niemanden mehr interessieren.
Gute Nacht!
08.04.2014 um 01:04 Uhr
Jau, kann ich nachvollziehen. Werde mal ein ernstes Wörtchen mit ihm Reden. Aktuell ist er aber Arg gestresst und hat ein dünnes Fell. Was natürlich keine Entschuldigung sein darf.
Ebenfalls eine gute Nacht.
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