Hallo zusammen,
wir diskutieren derzeit im Betrieb darüber, ob eine notwendige Verfügbarkeit am WE als Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst bewertet werden sollte.
In diesem Zusammenhang kam die Frage auf, was den AG davon abhält einen Bereitschaftsdienst am WE auszunutzen und das einfach als reguläre Arbeit zu definieren, wenn diese Zeit eh voll bezahlt wird und als Arbeitszeit i.S.d ArbZG gilt (wodurch z.B. eine anschließende Ruhezeit gilt).

Derzeit kriegen MA für eine Rufbereitschaft natürlich die geleistete Arbeitszeit vergütet sowie eine Pauschale (pro Tag Rufbereitschaft) gezahlt.