Erstellt am 02.07.2020 um 12:35 Uhr von Kjarrigan
weil der AG mit Zeiten der Bereitschaft auch die 8 h werktäglich überschreiten darf
sieh § 7 ArvZG
(1) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden,
1. abweichend von § 3
a)die Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt,
Erstellt am 02.07.2020 um 13:27 Uhr von Krambambuli
Was ihn davon abhält? Eure sauber formierte BV.
Erstellt am 02.07.2020 um 13:29 Uhr von celestro
"was den AG davon abhält einen Bereitschaftsdienst am WE auszunutzen und das einfach als reguläre Arbeit zu definieren"
Das Gesetz ... denn was Du hier von Dir gibst, wäre illegal.
Erstellt am 02.07.2020 um 13:31 Uhr von Koala09
@Krambambuli
Aber was ist für uns das Argument gegenüber dem AG, dass eine voll bezahlte Stunde nicht gearbeitet wird?
@celestro
Kannst du das etwas erläutern?
Erstellt am 02.07.2020 um 14:14 Uhr von celestro
Mitarbeiter arbeitet 5 Tage und hat 2 Tage Bereitschaft ... dann kann der AG nicht hingehen und sagen: "die werden voll bezahlt, also sollen die die ganzen Stunden normal arbeiten".
Erstellt am 02.07.2020 um 17:16 Uhr von Kjarrigan
https://www.bund-verlag.de/aktuelles~7-Fragen-zum-Bereitschaftsdienst~
hier mal Info - vielleicht wird dann einiges klarer oder die Frage kann konkretisiert werden.