Bereitschaftsdienst vs. reguläre Arbeitszeit
Hallo zusammen, wir diskutieren derzeit im Betrieb darüber, ob eine notwendige Verfügbarkeit am WE als Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst bewertet werden sollte. In diesem Zusammenhang kam die Frage auf, was den AG davon abhält einen Bereitschaftsdienst am WE auszunutzen und das einfach als reguläre Arbeit zu definieren, wenn diese Zeit eh voll bezahlt wird und als Arbeitszeit i.S.d ArbZG gilt (wodurch z.B. eine anschließende Ruhezeit gilt).
Derzeit kriegen MA für eine Rufbereitschaft natürlich die geleistete Arbeitszeit vergütet sowie eine Pauschale (pro Tag Rufbereitschaft) gezahlt.
Community-Antworten (6)
02.07.2020 um 14:35 Uhr
weil der AG mit Zeiten der Bereitschaft auch die 8 h werktäglich überschreiten darf
sieh § 7 ArvZG (1) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden,
- abweichend von § 3 a)die Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt,
02.07.2020 um 15:27 Uhr
Was ihn davon abhält? Eure sauber formierte BV.
02.07.2020 um 15:29 Uhr
"was den AG davon abhält einen Bereitschaftsdienst am WE auszunutzen und das einfach als reguläre Arbeit zu definieren"
Das Gesetz ... denn was Du hier von Dir gibst, wäre illegal.
02.07.2020 um 15:31 Uhr
@Krambambuli Aber was ist für uns das Argument gegenüber dem AG, dass eine voll bezahlte Stunde nicht gearbeitet wird?
@celestro Kannst du das etwas erläutern?
02.07.2020 um 16:14 Uhr
Mitarbeiter arbeitet 5 Tage und hat 2 Tage Bereitschaft ... dann kann der AG nicht hingehen und sagen: "die werden voll bezahlt, also sollen die die ganzen Stunden normal arbeiten".
02.07.2020 um 19:16 Uhr
https://www.bund-verlag.de/aktuelles~7-Fragen-zum-Bereitschaftsdienst~
hier mal Info - vielleicht wird dann einiges klarer oder die Frage kann konkretisiert werden.
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