Ein MA hatte schon seid längerer Zeit Probleme mit seinem Knie (war deswegen auch schon mehrmals krangeschrieben). Der MA wurde nun am Knie opperiert. Der AG möchte den MA nun zum Betriebsarzt zur Untersuchung schicken um feststellen zu lassen ob der MA überhaubt noch an dem Arbeitsplatz, an den er eingesetzt wird, arbeiten kann. Muß der Kollege zu so einer Untersuchung und wenn ja darf der Arzt gegenüber dem AG überhaubt eine Auskunft über den gesundheitsheitszustand des MA geben?

Vielen Dank für jede Antwort