Rückwirkende Umgruppierung (kompliziert)
Hallo allerseits, wir haben seit diesem Jahr endlich einen Tarif, waren zuvor also nicht gewerkschaftlich organisiert. Nach Überführung in ein neues Entgeltsystem haben AN innerhalb der Frist Einspruck zu ihrer "neuen" Eingruppierung erhoben. Nun stellte sich heraus, daß deren Stellen zwar vor 18 Monaten (!!!) neu eingruppiert wurden, eine Kommision aus Vertretern den AG und des BR haben also eine höherwertige Eigruppierung festgestellt, doch eine Umsetzung blieb bisher aus und die betroffenen AN wurden auch nicht über eine aktualisierte Stellenbeschreibung informiert (bis heute nicht). Nun kamen Anhörungen rein, die (nur) 16 Monate rückwirkend gültig sein sollen. In der Zeit zwischen der Neubeurteilung der Stellen und der Umsetzung gab es bei uns nun eine Gehaltsrunde. Diese Anpassung will sich der AG offenbar sparen. Eine Rückfrage des BR an den AG, warum die rückwirkende Umsetzung nicht zu dem Zeitpunkt der Neubewertung erfolgen sollte, steht noch aus. Da der BR bei der Bewertung in der Mitbestimmung ist, kann ich kaum glauben, dass der AG über den Zeitpunkt nach Gutsherrenart entscheiden kann. Aber das ist nur meine vollkommen unqualifizierte (als Ersatzmitglied noch bar jeder Schulung) Meinung. Wie seht ihr das, bzw. was gibt hier das Recht vor?
Community-Antworten (6)
09.08.2019 um 22:45 Uhr
Wenn es um den Tarif geht, sollte der BR den Kontakt zur Gewerkschaft suchen. Und wenn es mal zum Gericht gehen sollte, gewährt die Gewerkschaft ihren Mitgliedern auch Rechtschutz.
10.08.2019 um 09:30 Uhr
Das ist ein Teil des Problems. Die fragliche zeitliche Differenz zwischen der Neubewertung der betroffenen Stellen und der vom AG vorgesehenen (rückwirkenden) Umsetzung war vor der Tarifeinführung. Ginge es "nur" um die beiden Monatsgehälter, würde sich unser Gremium da wohl auch nicht so schwer tun. Da jedoch die vor Tarifeinführung vom AG durchgeführte jährliche Gehaltsanpassung jedoch in dem strittigen Zeitraum war, würde sich die Höhe des den betroffenen AN zustehenden Entgelts natürlich um deutlich mehr als dieser Differenz der zusätzlichen 2 Monate ändern. Kurz gefasst läuft es also auf die Frage hinaus, wann muss eine Neubewertung einer Stelle auch im Entgelt umgesetzt werden? Für den öffentlichen Dienst wäre eine solche Massnahme nach meinem Verständnis wohl immer sofort gültig, soweit ich das jetzt im Netz gefunden habe. Da ich aber leider eben nur zum öffentlichen Dienst etwas fand, habe ich hier mal die Frage eröffnet.
10.08.2019 um 09:48 Uhr
Ich sehe da keine Möglichkeit für den BR. Die Arbeitnehmer müssten individualrechtlich vorgehen.
12.08.2019 um 11:10 Uhr
Ich sehe das wie Kratzbürste. Jeder MA muss sein Gehlat einfordern. Die Schwierigkeit ist dabei natürlcih, dass dem MA das Geld bekommt, welches durch eine Rechtsvorshcrift also AV, BV, Tarifvertrag zusteht.
Außerdem sind auch die Ausschlußfristen der jeweiligen Rechtsvorschrift zu berücksichtigen - und die sind teilweise sehr kurz. (3 Monate. Außer ihr habt z.B. durch eine BV mit dem AG vereinbart, dass es BEstandschutz oder ähnliches für die Dauer der Ein-/Umgruppierung gibt.
12.08.2019 um 14:13 Uhr
Gehaltsforderungen sind individuelles Recht. Wenn du keinen Rechtsschutz hast geht das was du dabei gewinnst für die Prozesskosten drauf. Vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz jede Partei ihre eigenen Kosten, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Wenn Tarifverträge neu aufgelegt werden gibt es in der Regel Übergangsvorschriften. Wenn ihr da was findet ist die Gewerkschaft als Tarifpartner mit im Boot, dann steht ihr besser da.
21.08.2019 um 21:57 Uhr
Zunächst mal danke an alle, die sich der Sache angenommen haben und insbesondere denen, die sich auch dazu geäussert haben. Als nächstes gebe ich hier mal ein paar weitere Fakten preis: Die Mitarbeiter waren zu den fraglichen Zeiten Zeitpunkten im oberen Bereich ihres (falschen) Gehaltsbandes angesiedelt, das unser bisheriges Entgeltsystem für die (falschen) Eingruppierungen vorsah. Wäre die (Neu-) Eingruppierung direkt erfolgt wären sie im unteren Bereich des dann gültigen Bandes angesiedelt gewesen und hätten eine entsprechend höhere Anpassung ihres Entgelts erfahren. Das war damals alles in einer BV geregelt, die ein "marktgerechtes Entgelt" zum Ziel hatte. Diese BV verlor natürlich mit Einführung des Haustarifvertrags ihre Gültigkeit. Der Arbeitgeber hat diese Umgruppierung allerdings "vergessen" oder übersehen oder wie auch immer man das ausdrücken will und wurde erst durch den Einspruch der Mitarbeiter wohl auf die herrschende Diskrepanz aufmerksam. Das war anscheinend der Auslöser für die nun erfolgten Anhörungen. Diese hatten nun drei wesentliche Punkte zum Inhalt:
- Die neue Positionsklasse / Entgeltstufe oder wie auch immer man es nennen mag.
- Den (strittigen) Zeitpunkt der Umsetzung. Wie erwähnt, wurde dieser nach der letzten Gehaltsrunde gesetzt, auch wenn sich die Komission aus Arbeitgeber- und BR-Vertretern deutlich vor dieser Gehaltsrunde auf eine höhere Eingruppierung verständigt hatten.
- Das Entgelt soll gleich bleiben.
Würde unser Gremium dem Ganzen zustimmen, so würden die betroffenen Kollegen für den kompletten Zeitraum zwischen der (Umsetzung der) Umgruppierung und der Einführung unseres Tarifs keinen Cent mehr erhalten. Der Arbeitgeber hätte sich also nicht "nur" eine Anpassung zwei Monate zuvor gespart, sondern würde auch für mehr als ein halbes Jahr (nach seiner Rechnung, nach der unseres Gremums dann sogar für neun Monate) die Gehälter einfach auf dem alten Stand belassen. Es geht hier also um einen signifikanten Betrag für die Kollegen, deren Interessen wir vertreten sollen.
Unser Ansprechpartner bei der Gewerkschaft gab uns den Rat die Sachgründe für die verzögerte Umsetzung zu erfragen, was wir auch getan haben. Eine Antwort des Arbeitgebers steht noch aus. Die neu in die Stellenbeschreibungen aufgenommenen Tätigkeiten führten die Kollegen schon lange aus, bevor diese überarbeitet und somit auch neu eingruppiert wurde, und tun dies auch heute noch.
Ich werde hier zu dem Thema nach der Abwicklung noch mal ein update rein schreiben, um euch auch über den Ausgang zu informieren, vielleicht auch zwei, falls es doch auf eine individuelle Klage hinauslaufen sollte, und auch deren Ausgang dann interesssant sein könnte.
Verwandte Themen
Anhörung: Nicht identisch mit Stellenausschreibung - neu
ÄlterWir haben eine Anhörung erhalten. Folgende Abweichung: Die Stelle war als "Vollzeit" ausgeschrieben. Die Einstellung einer externen Person ist nun in der Anhörung auf "Teilzeit" vorgenommen worden. Da
Aufhebungsvertrag oder rückwirkende Kündigung?
ÄlterHallo zusammen! Eines unserer BR Mitglieder möchte eine neue Arbeitsstelle antreten, kann aber leider die Kündigungsfrist von 4 Wochen nicht einhalten da er die Stelle so schnell wie möglich antreten
Nachträgliche Mitbestimmung - Habt Ihr ein Erfolgsrezept?
ÄlterLiebe Kollegen, bei uns kommt es sehr oft vor, dass díe Mitbestimmung des BR erst nachträglich erfolgen soll. Die Personal-Abt. gibt z.B. rückwirkende Umgruppierungen oder Einstellungen, die schon e
Rückwirkende Versetzung
ÄlterHallo, wir sind eine GmbH mit 4 Häusern. Ein Kollege, er ist Festangestellt in Haus 1 und steht dort auch auf dem Dienstplan, macht eine Zusatzausbildung/Studium und muss deshalb ,im Rahmen seiner Aus
Nachträgliche Feststellung Grad der Behinderung
ÄlterMöchte dann auch mal wieder eure Hilfe in Anspruch nehmen. AN hatte bis 10.05. 2018 Grad der Behinderung von 50%: Wurde dann wieder auf 30% runter gestuft. Heute kam ein Schreiben.... Sehr geehrte F