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Lohnumwandlung geht in die nächste Rund ++ Tei 2 ++

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idref2001
Feb 2019 bearbeitet

Hallo zusammen, follgendes Problem haben wir. Ein Kolege ist an uns herangetreten, unser Chef will das er anstatt wie bisher Gehalt, nun nach Stundenlohn bezahlt werden soll. Er macht trotz der Gehaltszahlung schon jetzt jeden Tag unendgeldlich Überstunden. Wir haben sein Gehalt mal auf Stunden (inkl. Überstunden) umgerechnet und sind auf einen wesendlich höheren Stundenlohn gekommen als ihm unser Chef nun geben will. Nun meine Fragen: Darf der Chef einen Angestellten einfach von Gehalt auf Stundenlohn setzen? Wenn ja welche Stunden sind dann zu berücksichtigen die wirklich geleisteten Stunden oder nur 8 Std. pro Tag? Darf der Stundenlohn dann einfach tiefer sein wie der jetzige Durchschnitt? Vielen Dank für eure Mühe.

Gruß idref2001

8.33804

Community-Antworten (4)

DAH
Der alte Heini

06.11.2007 um 23:40 Uhr

Das dürfte wohl nur mit einer Änderungskündigung möglich sein. Sollte der Kollege eine Änderungskündigung bekommen, ist zu empfehlen die Änderungskündigung unter Vorbehalt anzunehmen um dann im Rahmen einer Klage vor dem Arbeitsgericht die Änderungskündigung überprüfen zu lassen. Für dieses Vorgehen sollte unbedingt ein Fachanwalt konsultiert werden. Üblicherweise werden Änderungskündigungen, mit der Begründung einer Lohnreduzierung, von den Arbeitsgerichten abgelehnt.

M
Maja

07.11.2007 um 03:55 Uhr

Nur mal so als Hinweis am Rande.

Unabhängig von ggf. geltenden tarflichen Regelungen über umfang und Verteilung der täglichen Arbeistzeit und evtl. aus Mehrarbeit resultierender Ansprüche auf tarifliche Zuschläge, gilt auch ohne Tafivertrag gemäß Arbeitszeitgesetz: Die regelmäßige tägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten. Wobei der Samstag als Arbeitstag gilt. Kurzfirstig ist eine Erhöhung täglichen Arbeitszeit auf max. 10 Std. bzw. max. 60 Std. pro Woche erlaubt. Doch im Jahresdruchschnitt müssen es max. 8 Stunden täglich sein.

Und jede einzelne Stunde muss vergütet werden! In Geld oder Zeitguthaben. Ein BR der unentgeltliche Arbeitszeiten wissentlich dultet, begeht eine grobe Pflichtverletzung im Amt.

P
paula

07.11.2007 um 10:42 Uhr

@maja

es ist aber auch nach der Schuldrechtmodernisierung noch möglich eine pauschale Abgeltung für Überstunden zu vereinabren

I
idref2001

17.01.2008 um 22:15 Uhr

Hallo zusammen, leider geht es jetzt in dieser Angelegenheit weiter, wir haben damals der Änderungskündigung nur zugestimmt wenn sich beide Parteien einigen. Der Mitarbeiter wäre auch bereit gewesen für einen vergleichbaren Std.-Lohn die Umstellung vorzunehmen.Leider ist sich damals (Dezember) nicht geeinigt worden. Gestern bekam unser Kolege volgenden Brief: Änderungskündigung Sehr geehrter Herr ... das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis kündigen wir betriebsbedingt und fristgerecht zum ... und bieten Ihnen gleichzeitig, es zu geänderten Bedingungen ab dem ... fortzusetzen. Dann wird unter anderem das neue Betätigungsfeld und der neue Std.-Lohn (deutlich tiefer als das vergl. Gehalt) dargestellt. Der Schlußsatz lautet: Der Betriebsrat wurde zu der beabsichtigten Änderungskündigung angehört.

Für mich ist das eine Kündigung und keine Änderungskündigung. Wir wurden aber nur zu einer Änderungskündigung angehört. Sollen oder müssen wir jetzt noch darauf reagieren und wie am besten?? Gruß idref2001

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