Erstellt am 06.11.2007 um 22:40 Uhr von Der alte Heini
Das dürfte wohl nur mit einer Änderungskündigung möglich sein.
Sollte der Kollege eine Änderungskündigung bekommen, ist zu empfehlen die Änderungskündigung unter Vorbehalt anzunehmen um dann im Rahmen einer Klage vor dem Arbeitsgericht die Änderungskündigung überprüfen zu lassen. Für dieses Vorgehen sollte unbedingt ein Fachanwalt konsultiert werden.
Üblicherweise werden Änderungskündigungen, mit der Begründung einer Lohnreduzierung, von den Arbeitsgerichten abgelehnt.
Erstellt am 07.11.2007 um 02:55 Uhr von Maja
Nur mal so als Hinweis am Rande.
Unabhängig von ggf. geltenden tarflichen Regelungen über umfang und Verteilung der täglichen Arbeistzeit und evtl. aus Mehrarbeit resultierender Ansprüche auf tarifliche Zuschläge, gilt auch ohne Tafivertrag gemäß Arbeitszeitgesetz: Die regelmäßige tägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten. Wobei der Samstag als Arbeitstag gilt. Kurzfirstig ist eine Erhöhung täglichen Arbeitszeit auf max. 10 Std. bzw. max. 60 Std. pro Woche erlaubt. Doch im Jahresdruchschnitt müssen es max. 8 Stunden täglich sein.
Und jede einzelne Stunde muss vergütet werden! In Geld oder Zeitguthaben. Ein BR der unentgeltliche Arbeitszeiten wissentlich dultet, begeht eine grobe Pflichtverletzung im Amt.
Erstellt am 07.11.2007 um 09:42 Uhr von paula
@maja
es ist aber auch nach der Schuldrechtmodernisierung noch möglich eine pauschale Abgeltung für Überstunden zu vereinabren
Erstellt am 17.01.2008 um 21:15 Uhr von idref2001
Hallo zusammen,
leider geht es jetzt in dieser Angelegenheit weiter, wir haben damals der Änderungskündigung nur zugestimmt wenn sich beide Parteien einigen. Der Mitarbeiter wäre auch bereit gewesen für einen vergleichbaren Std.-Lohn die Umstellung vorzunehmen.Leider ist sich damals (Dezember) nicht geeinigt worden.
Gestern bekam unser Kolege volgenden Brief:
Änderungskündigung
Sehr geehrter Herr ...
das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis kündigen wir betriebsbedingt und fristgerecht zum ... und bieten Ihnen gleichzeitig, es zu geänderten Bedingungen ab dem ... fortzusetzen.
Dann wird unter anderem das neue Betätigungsfeld und der neue Std.-Lohn (deutlich tiefer als das vergl. Gehalt) dargestellt. Der Schlußsatz lautet: Der Betriebsrat wurde zu der beabsichtigten Änderungskündigung angehört.
Für mich ist das eine Kündigung und keine Änderungskündigung.
Wir wurden aber nur zu einer Änderungskündigung angehört. Sollen oder müssen wir jetzt noch darauf reagieren und wie am besten??
Gruß idref2001