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Arbeitszeit in der Pflege - gibt es gesetzliche Regelungen, die einen Einsatz des Frühdienstes vor sechs Uhr verbieten?

P
punker
Jan 2018 bearbeitet

Arbeitszeit in der Pflege

gibt es irgendwelche gesetzlichen Regelungen, die ein Einsatz des Frühdienstes vor sechs Uhr verbieten? In diesem Zusammenhang: Gibt es gesetzliche Grundlagen, ab wann Bewohner/innen morgens frühestens gewaschen werden dürfen ? Nach meiner Information darf mit dem Waschen vor morgens sechs Uhr nicht begonnen werden. Die gesetzl. Grundlagen hierfür sind mir allerdings nicht bekannt. Für Ihre/Eure Antworten bedanke ich mich im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

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Community-Antworten (1)

W
wölfchen

08.12.2007 um 10:08 Uhr

. . . wann Arbeitsbeginn ist, bestimmt der Arbeitgeber - wenn ein BR vorhanden ist, unter seiner Mitbestimmung. Also theoretisch und Praktisch vor 6:00 möglich. Waschen vor 6:00 in Deutschland nicht möglich, weil die Nachtruhe von 22:00 bis 6:00 gesetzlich geschützt ist, nicht nur für Heimbwohner o.ä. Da achtet auch die Heimaufsicht (meistens) streng drauf.

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