Arbeitszeit in der Pflege - gibt es gesetzliche Regelungen, die einen Einsatz des Frühdienstes vor sechs Uhr verbieten?
Arbeitszeit in der Pflege
gibt es irgendwelche gesetzlichen Regelungen, die ein Einsatz des Frühdienstes vor sechs Uhr verbieten? In diesem Zusammenhang: Gibt es gesetzliche Grundlagen, ab wann Bewohner/innen morgens frühestens gewaschen werden dürfen ? Nach meiner Information darf mit dem Waschen vor morgens sechs Uhr nicht begonnen werden. Die gesetzl. Grundlagen hierfür sind mir allerdings nicht bekannt. Für Ihre/Eure Antworten bedanke ich mich im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Community-Antworten (1)
08.12.2007 um 10:08 Uhr
. . . wann Arbeitsbeginn ist, bestimmt der Arbeitgeber - wenn ein BR vorhanden ist, unter seiner Mitbestimmung. Also theoretisch und Praktisch vor 6:00 möglich. Waschen vor 6:00 in Deutschland nicht möglich, weil die Nachtruhe von 22:00 bis 6:00 gesetzlich geschützt ist, nicht nur für Heimbwohner o.ä. Da achtet auch die Heimaufsicht (meistens) streng drauf.
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