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Sonderurlaub - wo steht was darüber?

F
Friese
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen. ich bin BR-Vorsitzender und wurde nun von einer MA angesprochen, deren Mann Verstorben ist, ob sie dafür Sonderurlaub bekommt. Habe nichts zu diesen Thema gefunden auch nicht im AV. Wo kann ich nachlesen oder welches Gesetz kann mir bei der Beantwortung helfen. PS.: der Totesfall war im Dez. 07 und die MA hat wieder ihre Arbeit aufgenommen

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Community-Antworten (6)

K
Kölner

16.01.2008 um 19:21 Uhr

@Friese Aber dann ist doch der Sonderurlaub vertan? Warum sollte man den Sonderurlaub jetzt noch genehmigen? Sorry...

M
Mona-Lisa

16.01.2008 um 19:40 Uhr

@Kölner, und mit welcher Begründung siehst du bei der Kollegin von Friese, dass der Sonderurlaub "vertan" wäre? (Sofern sie einen beanspruchen könnte) Weil sie vielleicht sowieso gerade Urlaub hatte, Feiertage waren oder sie gar krankgeschrieben war? Wo liegt deiner Meinung nach die zeitliche Grenze? In keinem Tarifvertrag steht, dass einem Kollegen in so einem Fall der Sonderurlaub verwehrt wird.

@Friese, sowas regelt ein Tarifvertrag. Von Tarifgebiet zu Tarifgebiet fällt der Sonderurlaub unterschiedlich aus. Kommt dann auch auf den jeweiligen verwandtschaftlichen Grad an.

K
Kölner

16.01.2008 um 19:46 Uhr

@Mona-Lisa Wir reden ja nicht über einen TV oder AV - sondern über § 616 BGB...

M
Mona-Lisa

16.01.2008 um 19:57 Uhr

@Kölner, verflixt und zugenäht! Und schon wieder mal muss ich zugeben: stimmt! ;-))

B
Bergmann

16.01.2008 um 22:04 Uhr

aber mal ne kurze Frage an die Experten/in

was machen wir wenn der AG sich weigert nach § 616 BGB ??

K
Kölner

17.01.2008 um 00:29 Uhr

@Bergmann Während des Todesfalles, der Beerdigung oder erst 4 Wochen danach? Ich kenne nur einen einzigen AG, der in einem solchen Fall mal wegen § 616 BGB gemeckert hat - das gab ein ganz grosses "Hallo" als das im Betrieb bekannt wurde!

Dann könnte man zur Not auch einfach mal einen Umweg und die Regelungen des § 4 EntgfG gehen...

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