Erstellt am 16.01.2008 um 18:21 Uhr von Kölner
@Friese
Aber dann ist doch der Sonderurlaub vertan? Warum sollte man den Sonderurlaub jetzt noch genehmigen? Sorry...
Erstellt am 16.01.2008 um 18:40 Uhr von Mona-Lisa
@Kölner,
und mit welcher Begründung siehst du bei der Kollegin von Friese, dass der Sonderurlaub "vertan" wäre? (Sofern sie einen beanspruchen könnte) Weil sie vielleicht sowieso gerade Urlaub hatte, Feiertage waren oder sie gar krankgeschrieben war?
Wo liegt deiner Meinung nach die zeitliche Grenze?
In keinem Tarifvertrag steht, dass einem Kollegen in so einem Fall der Sonderurlaub verwehrt wird.
@Friese,
sowas regelt ein Tarifvertrag. Von Tarifgebiet zu Tarifgebiet fällt der Sonderurlaub unterschiedlich aus. Kommt dann auch auf den jeweiligen verwandtschaftlichen Grad an.
Erstellt am 16.01.2008 um 18:46 Uhr von Kölner
@Mona-Lisa
Wir reden ja nicht über einen TV oder AV - sondern über § 616 BGB...
Erstellt am 16.01.2008 um 18:57 Uhr von Mona-Lisa
@Kölner,
verflixt und zugenäht!
Und schon wieder mal muss ich zugeben: stimmt! ;-))
Erstellt am 16.01.2008 um 21:04 Uhr von Bergmann
aber mal ne kurze Frage an die Experten/in
was machen wir wenn der AG sich weigert nach § 616 BGB ??
Erstellt am 16.01.2008 um 23:29 Uhr von Kölner
@Bergmann
Während des Todesfalles, der Beerdigung oder erst 4 Wochen danach?
Ich kenne nur einen einzigen AG, der in einem solchen Fall mal wegen § 616 BGB gemeckert hat - das gab ein ganz grosses "Hallo" als das im Betrieb bekannt wurde!
Dann könnte man zur Not auch einfach mal einen Umweg und die Regelungen des § 4 EntgfG gehen...