Dopelfunktion ASA BR-Mitglied+Sicherheitsbeauftragter - zulässig?
Hallo BR-Kollegen,
nachdem ich jetzt überall gesucht und nichts gefunden habe, hoffe ich jetzt hier auf ein wenig Hilfe. Um es kurz auf den Punkt zu bringen: Darf ein BR-Mitglied innerhalb der ASA eine Doppelfunktion als teilnehmendes BR-Mitglied und als Sicherheitsbeauftragter warnehmen. Wie ich gehört habe geht das nicht, kann das aber auch nirgendwo finden. Zum Thema Doppelfunktionen innerhalb eines Ausschusses finde ich nichts. Da muss es doch ein Interessenkonflikt geben. Im §22 SGB 7 steht auch nichts.
Über eine schnelle und hilfreiche Antwort würde ich mich riesig freuen!!!!!!!
Community-Antworten (13)
16.01.2008 um 12:49 Uhr
hallo rasmus, dies ist sicherlich möglich. bin selbst fachkraft für arbeitssicherheit und dadurch in einer doppelfunktion. dies ist der gewerbeaufsicht und auch der berufsgenossenschaft bekannt.
16.01.2008 um 13:13 Uhr
Hallo steini, erstmal vielen dank für die schnelle Antwort. Du bist also im ASA als Fachkraft für Arbeitssicherheit und als BR-Mitglied tätig? Da kommt es für dich nicht zu einer Konfliktsituation? Außerdem fehlt dann doch ein BR-Mitglied im Ausschuß. So wie wir das gelernt haben sollte sich ein BR-Mitglied im Arbeitsschutz auskennen und der andere in der Mitbestimmung.
16.01.2008 um 13:18 Uhr
Rasmus, wieso soll es da zu Interessenskonflikten kommen? Ich finde das ergänzt sich wunderbar.
Ich bin als FaSi im ASA, und berate bzw. informiere dort den AG. Wenn der nun Mißstände oder Mängel nicht abstellt, dann setze ich meinen BR-Hut auf, und zwinge ihn dazu, soweit möglich.
Eine bessere "vertrauensvolle Zusammenarbeit" zwischen FaSi und BR kann man sich doch gar nicht vorstellen.
Keines der beteiligten Gesetze verbietet diese Mehrfachfunktionen.
16.01.2008 um 13:29 Uhr
Rasmus, was allerdings nicht heißt, dass die FaSi automatisch (ohne Auftrag des Gremiums) eine Doppelfunktion bekleidet und der AG den BR gar nicht mehr zu laden braucht. Letztendlich entscheidet der BR über die Teilnahme eines BR Mitgliedes, die Funktion als FaSi ist dabei kein Hinderungsgrund aber auch keine Mussentscheidung.
16.01.2008 um 13:33 Uhr
Lotte, da hast Du natürlich völlig recht, aber auch Betriebsräte neigen zu pragmatischen Vereinfachungen.
16.01.2008 um 13:40 Uhr
hallo rasmus, einen konflikt kann ich hier nicht, wie auch w-j-l und lotte, sehen. es kann doch für den br nichts besseres geben als das sich ein mitglied des gremiums auch in arbeitssicherheit gut auskennt. wir sind in unseren asa-sitzung auch mit 3 br-mitgliedern anwesend und nicht wie vorgesehen mit zwei. habe vorallem in der zusammen arbeit mit bg und gwa nur sehr gute erfahrungen gemacht.
17.01.2008 um 08:29 Uhr
Hallo steini, Lotte und w-j-l vielen dank für eure Antworten. Jetzt zu korrekten Beschreibung meines Problems. Es ist richtig das das nur gut sein kann wenn BR auch gleichzeitig FAS im ASA ist. Bei uns ist es so das der SB auch BR im ASA ist. Der hat eine leitende Position im Betrieb (Leiter der Schlosserei), ist im Angestelltenverhältnis und trifft die GL täglich und sitzt Ihnen quasi auf dem Schoos. Wenn also irgendetwas ansteht worüber der BR informiert werden muss, (Begehung mit FAS und GL) geschieht das über diese Person und bleibt dann auch dort. Ich brauche aber Unterstützung in der ASA und deshalb möchte ich ein weiteres BR-Mitglied dort haben. Aber dann heißt es: Wieso sind doch 2Br-Mitglieder drin. dazu kommt noch das der SB sich gut mit dem externen FAS versteht was das ganze nicht einfacher macht. So, jetzt seit Ihr dran. Bin mal gespannt!!! Viele Grüße von Rasmus
17.01.2008 um 10:30 Uhr
Dann liegt der Interessenskonflikt aber nicht in den Funktionen BR / SiB, sondern zwischen Führungsfunktion / BR und Führungsfunktion /SiB. Wenn ihr das als BR nicht kollektiv lösen könnt, weil der BR diesen Konflikt nicht kennt oder nicht akzeptiert, dann hast Du das Problem in einem AG-freundlichen BR zu sitzen, und da kann Dir von außen keiner so richtig helfen.
Du kannst nur versuchen, das aktiv zu thematisieren.
17.01.2008 um 11:43 Uhr
@Rasmus Was ist er denn nun? Sicherheitsbeauftragter oder Fachkraft für Arbeitssicherheit? Nach § 87 BetrVG seid ihr bei der Bestellung der FAS in der MB... War er zuerst FAB oder BRM? Im ASA sitzen zwei BRM, welche ist doch eure Entscheidung. Wenn der Kollege als FAS im ASA sitzt, schickt ihr halt noch zwei BRM... Schizophrenie ist ja was tolles, hat aber auch Grenzen. Manchmal mag das ja funktionieren...
17.01.2008 um 12:12 Uhr
Hallo Immi und w-j-l, da habt ihr recht das mir da von außen wohl keiner richtig helfen kann und ich das im BR-Gremium diskutieren muß. Aber deshalb nochmal zum Ursprung meiner Frage der Doppelfunktion SiB/BR-Mitglied (=ist das Zulässig) innerhalb der ASA. Kann ich das nicht als Aufhänger benutzen um dann erst ein "zweites BR-Mitglied" in die ASA zu holen? Leider ist das so das die anderen BR-Mitgl. keine Lust darauf haben.
Vielen Dank im voraus. Gruß Rasmus
17.01.2008 um 12:23 Uhr
@Rasmus Was nützt dir der ganze Aufstand wenn du dann kein BRM hast, welches in den ASA will? Wie gesagt, wenn ihr euch im BR einig seid, das das BRM als FAS im ASA sitzt, würde ich schlicht und ergreifend zwei weitere BRM benennen. Wenn nirgens steht , das er eine Doppelfunktion ausüben darf...
Dann nimm § 11 Arbeitssicherheitsgesetz. Da steht ausdrücklich ... der ASA setzt sich zusammen aus ... -AG -Betriebsarzt -Sicherheitsbeauftragten -Fachkraft für Arbeitssicherheit und -2 BRM Habe keinen Kommentar, aber da steht nichts von Schizophren;-)
17.01.2008 um 12:49 Uhr
Hallo Immi, er ist nicht FAS sondern SiB. Der §11 ist mir bekannt und für mich der einzige Aufhänger. Das Problem ist die anderen wollen sich nicht mit der Thematik beschäftigen, obwohl es da nur um 4 Termine im Jahr geht. Aber leider ist in der ASA noch einiges aufzuholen bzw aufzuarbeiten, woraus sich Konflikte mit dem AG ergeben. Die wiederum wollen die Zwei anderen aber nicht ausfechten weil sie mich dort vorschieben um selber besser beim AG dazustehen. Denn für Ihr Verständnis sind ja 2 BR-Mitglieder in der ASA.
Naja trotzdem Dank für euer Interesse., nachher habe ich die Sitzung dazu und werde mal sehen wie sich die Sache entwickelt.
17.01.2008 um 14:15 Uhr
hallo rasmus,
ein sib sollte in der regel keine führungskraft sein da es in diesem zusammenhang zu einen konfikt kommen kann, falls die beseitigung einer unfallgefahr in dessen bereich, als vorgesetzter, fallen würde.
ich sehe bei dir ehr das problem im br selbst liegen. eine der aufgaben eines jeden br-mitgliedes ist auch der arbeitsschutz. auf diesen solltest du in deiner sitzung aufmerksam machen. als br kann ich mir nicht nur die schönen und guten dinge heraus suchen. ich muß auch einmal in den sauren apfelbeisen. habt ihr im gremium einen eigenen arbeitssicherheitsausschuss? falls ja sollten von diesem, auser dem sib, noch zwei für die asa bestimmt werden. der platz als sib sollte von auch aus nicht gerechnet werden, sondern nur die zwei als normaler br.
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