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Kurzarbeit - was kann der BR tun?

L
lighterkek
Jan 2018 bearbeitet

hallo

bin br mitglied, wir arbeiten in 3 schichtsystem 45 std woche (laut arbeitsvertag) die geschäftsleitung möchte nun in absehbarer zeit in 2 schichstystem (frühschicht/spätschicht) produzieren, wegen materialmangel 42 std woche. aber wir als br sind damit nicht einverstanden, weil gerade auch die nachschichtzulagen ausfallen würden, und das heisst die arbeiter würden dann weniger geld bekommen.nun meine frage, was können wir als br tun, ist es überhaupt gesetzlich erlaubt, hat jemand vorschläge............der ag möchte sein konzept durchsetzen.............um mehr geld einzusparen.........

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Community-Antworten (2)

G
garnixwisser

16.01.2008 um 08:07 Uhr

Als BR seit ihr über die Mitbestimmung bei der Festlegung von Schichten mit dabei. Aber wie kann der BR für Nachtschicht argumentieren??? Klar, die Verdienstchancen sind nachts höher...aber die Zulage ist eine Entschädigung für Gesundheitsgefährdung. Und der Abbau von Gesundheitsgefährdung steht immer im Vordergrund.

W
Werner

16.01.2008 um 08:44 Uhr

Moin, noch etwas außer der körperlichen Mehrbelastung durch Nachtschicht. Wenn nachweislich Materialmangel herscht, warum sollte ein BR auf 3schichtige Produktion bestehen obwohl das Material nur 2 Schichten abdeckt?

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