Erstellt am 15.01.2008 um 15:32 Uhr von uhu
Mitbestimmung gem. § 87 Abs. 1 Ziff. 2 einfordern mit Hinweis auf : ...der BR hat Kenntnis davon, dass in der Verwaltung MA angewiesen werden einen Telefonspätdienst zu verrichten; dieses Vorgehen verstößt gegen die geltende BV (oder was auch immer) über die Regelung der Gleitzeit in unserem Unternehmen... usw. und dann muß BR verhandeln; bis dahin geht erst mal nichts mit Telefonspätdienst
Erstellt am 16.01.2008 um 12:06 Uhr von fkneyer
Hallo
ich möchte mich an die Frage anhängen und die Situation in meinem Team darstellen:
Flexible AZ zwischen 06:00 und 19:00 Uhr *ohne Kernzeit*, die tarifliche Arbeitszeit muss innerhalb 12 Monaten erbracht worden sein, wobei jeweils Minus- und Plus-Stunden in Höhe von 3 WAZ aufgelaufen sein dürfen, d. h. tarifliche Arbeitszeit muß innerhalb eines Jahres im Durchschnitt 38 h/Wo, betragen.
Nun wurde vor längerer Zeit eine sog. Dispatcherfunktion eingerichtet, immer ein MA muß eine Woche lang mind. bis 16:00 Uhr anwesend sein. Damit ist doch die flexible AZ ausgehebelt. Ob der BR zugestimmt hat, kann ich nicht sagen, da diese Funktion nur bei einzelnen Teams eingeführt wurde. Wir (als Team) hatten damals zähneknirschend zugestimmt, weil die "angedrohte" Alternative Schicht gewesen wäre.
Können wir uns als Team auch noch jetzt gegen diese "Nötigung" wehren und wenn ja, wie?
Als Ersatzmitglied habe ich nicht so den Durchblick, ich weiß nur daß die flex. AZ im Rahmen einer BV geregelt ist.
Falls möglich, bitte auch unter Angaben von Quellen/Paragraphen usw.
Danke