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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratssitzung und Kernarbeitszeit

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Wonder
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, In unserem Betriebsrat sind Kollegen aus der Produktion, die normalerweise fix von 06:00 Uhr bis 14:00 Uhr arbeiten. Außerdem Kollegen aus der Verwaltung, die Gleitzeit arbeiten in einem Rahmen von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr und einer Kernarbeitszeit (Anwesenheitspflicht) von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Unsere nächste Betriebsratssitzung ist angesetzt von 06:00 Uhr bis 14:00 Uhr. Damit haben alle Kollegen ihre tägliche normale Arbeitszeit mit der BR-Sitzung verbracht. Die Abteilungsleitung verlangt nun, dass die Kollegen mit Gleitzeit bis 15:00 weiterarbeiten, da diese Stunde zur Kernarbeitszeit gehört. Ist dies rechtens? Die Stunde muss irgendwann sowieso abgebaut werden.

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Community-Antworten (7)

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gironimo

01.11.2014 um 10:35 Uhr

Betriebsvereinbarung ist Betriebsvereinbarung. Also gilt auch eine eventuelle Kernarbeitszeitregelung. Sicher gibt es auch Regeln für Zeitausgleich.

Wie der Zeitausgleich für BR-arbeit sinnvoller Weise erfolgt, ist ein Punkt, den ihr mit dem AG z.B. in einem Monatsgespräch klären solltet. Vielleicht bietet sich vor der Sitzung noch die Möglichkeit.

Natürlich könntet Ihr auch verlangen, dass die Gleitzeitregelung im Zuge Eurer Mitbestimmung geändert wird. Aber das geht ja nun nicht von heute auf morgen.

Bitte bedenkt auch, dass nicht nur die reine Sitzungszeit BR-Arbeit ist sondern auch die Zeiten für Vor- und Nachbereitung.

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Wonder

01.11.2014 um 13:14 Uhr

Ich hatte es mir so ähnlich fast schon gedacht. Danke für die schnelle Antwort!

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PeterPaula

01.11.2014 um 13:59 Uhr

BRM werden für die Sitzung von der Arbeit freigestellt. Ist die Sitzung vorbei, kann sich jedes BRM für den Rest eurer "Kernarbeitszeit" weiterhin von der Arbeit freistellen, wenn das BRM dies für notwendig erachtet.

Frage:

Werden Eure BRM am Sitzungstag z.B. nur für die Zeit der BR-Sitzung freigestellt, z.B. "Freistellung für den 28.11.2014 von 06:00 - 14:00 Uhr" oder für den Tag, also z.B. "Freistellung für den 28.11.2014"? Für letzteres gilt diese "Kernarbeitszeit" und Rückkehr zum Arbeitsplatz eh nicht, wenn erforderliche BR-Arbeit erforderlich ist.

Um das für alle einfacher zu machen und den "Bürokratismus" einzudämmen, sollte der BRV alle BRM die zur Sitzung geladen werden, gleich für den ganzen Tag freistellen. Benötigt ein BRM nach der Sitzung und während der "Kernarbeitzeit" keine weitere Zeit für erforderliche BR-Arbeit, steht es dem BRM nach der Sitzung frei sich wieder den "Job" zu widmen.

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Wonder

01.11.2014 um 16:49 Uhr

Wir erhalten keine Freistellung für eine bestimmte Uhrzeit oder den ganzen Tag. Wir informieren die Vorgesetzten mehrere Tage vorher über die ungefähre Zeitdauer und melden uns dann am Sitzungstag nur ab und wieder an (sofern wir an den Arbeitsplatz zurückkehren).

Im vorliegenden Fall ist sicher, dass die Sitzung wirklich bis um 14:00 Uhr dauern wird. Die Kollegen wollten dann nach Hause, da 8 Stunden Sitzung anstrengend genug sind und sie an Ihrem Arbeitsplatz nicht unkonzentriert arbeiten können (wir stellen stark sicherheitsrelevante Bauteile her, Fehler auch in der Verwaltung bzw. Auftragsbearbeitung können Personenschäden verursachen).

P
PeterPaula

01.11.2014 um 21:25 Uhr

Stellt doch in Zukunft alle teilnehmenden BRM für den entsprechenden Tag von der Arbeit frei, nennt man dann Freistellung für Tag X, dann habt Ihr auch nicht solche Probleme damit.

BTW: Wenn Ihr 8 Stunden Sitzung habt und Eure werktägliche Arbeitszeit geht regelmässig nicht über 8 Stunden hinaus, sehe ich keinen Grund weshalb BRM nach einer solchen Sitzung an ihrem Arbeitsplatz erscheinen sollen, um dann ggf. 1 oder 2 weitere Stunden zu arbeiten, denn dann würden Sie ja mehr arbeiten müssen als nicht BRM und das geht nicht - Benachteiligungsverbot.

PS: Im Übrigen erhält man keine Freistellung für den Tag, der BRV teilt der zuständigen Stelle, i.d.R. dem Personalleiter, mit, dass BRM X, Y usw. für den Tag X eine Freistellung zwecks BR-Sitzung benötigt. Habt Ihr Turnusmässige Sitzungen, z.B. jeden Dienstag, dann teil der BRV der zuständigen Stelle in Eurem Unternehmen mit, dass ab sofort jedes ordentliche BRM für die kommenden Dienstage eine Freistellung benötigt, um an den jeweiligen Sitzungen teil zu nehmen. Habt Ihr die Urlaubsplanungen aller BRM und EBRM, könnt Ihr auch gleich die Termine für die EBRM dieser zuständigen Stelle für die nächsten Monate mitteilen. Glaub mir, das erspart viel Arbeit, Stress und Ärger ;)

K
Kölner

01.11.2014 um 21:53 Uhr

@PeterPaula Eine reichlich antiquierte Vorstellung der BRArbeit.

W
Wonder

02.11.2014 um 09:51 Uhr

Da ich gerade das Gefühl habe, dass mir die letzte Antwort zu weit von meiner Fragestellung abweicht, möchte ich das Thema hier beenden.

Danke an gironimo und PeterPaula für ihre Unterstützung.

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