Einblick in die Bruttolohn- und Gehaltslisten
Nach §80 hat der Betriebs-Ausschuss das Recht der Einsicht in die Bruttolohn- und Gehaltslisten. Ist es (unterlegt durch eine Betriebsrats-Beschluss) zulässig, dass für die Einsichtnahme neben den Mitgliedern des BA zusätzlich eine weiteres Mitglied des BR (gleichzeitig auch Mitglied GBR) hinzugezogen wird?
Community-Antworten (2)
15.01.2008 um 15:40 Uhr
Erweiterung des BA... habe ich ja noch nie gehört; wozu denn diese Verrenkung? in § 27 BetrVG steht alles dazu geschrieben;
15.01.2008 um 17:00 Uhr
Ihr wollt ein betriebsfremdes Mitglied des GBR zur Hilfe/Unterstützung dazunehmen? Damit werdet ihr nicht durchkommen.
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