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Einblick in die Bruttolohn- und Gehaltslisten

M
migu
Jan 2018 bearbeitet

Nach §80 hat der Betriebs-Ausschuss das Recht der Einsicht in die Bruttolohn- und Gehaltslisten. Ist es (unterlegt durch eine Betriebsrats-Beschluss) zulässig, dass für die Einsichtnahme neben den Mitgliedern des BA zusätzlich eine weiteres Mitglied des BR (gleichzeitig auch Mitglied GBR) hinzugezogen wird?

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Community-Antworten (2)

U
uhu

15.01.2008 um 15:40 Uhr

Erweiterung des BA... habe ich ja noch nie gehört; wozu denn diese Verrenkung? in § 27 BetrVG steht alles dazu geschrieben;

W
w-j-l

15.01.2008 um 17:00 Uhr

Ihr wollt ein betriebsfremdes Mitglied des GBR zur Hilfe/Unterstützung dazunehmen? Damit werdet ihr nicht durchkommen.

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