ich bin fast 8 J. in einem KSC beschäftig. Zu 99,5 % war mein Dienstanfang zwischen 6.00 - 7.00 Uhr. Inzwischen als " unbequemes" Betriebsratsmitglied habe ich nur Mittag oder Spätschichten. Gibt es ein sogenanntes " Gewohnheitsrecht " ???
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