W.A.F. LogoSeminare

Gewohnheitsrecht - beim Dienstanfang?

M
Miststück08
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich bin fast 8 J. in einem KSC beschäftig. Zu 99,5 % war mein Dienstanfang zwischen 6.00 - 7.00 Uhr. Inzwischen als " unbequemes" Betriebsratsmitglied habe ich nur Mittag oder Spätschichten. Gibt es ein sogenanntes " Gewohnheitsrecht " ???

4.13302

Community-Antworten (2)

U
uhu

15.01.2008 um 15:11 Uhr

wenn du darin eine offensichtliche Benachteiligung für dich siehst, solltest du als BRM besser den § 78 BetrVG bemühen, aber mit Nachdruck; P.S. hoffentlich machst du deinem Nick keine Ehre

P
Petrus

15.01.2008 um 15:20 Uhr

Nein, aber ein Mitbestimmungsrecht des BR bei der Dienstplangestaltung (siehe § 87 (1) Nr.2 BetrVG)

Ihre Antwort