Gewohnheitsrecht - beim Dienstanfang?
Hallo zusammen,
ich bin fast 8 J. in einem KSC beschäftig. Zu 99,5 % war mein Dienstanfang zwischen 6.00 - 7.00 Uhr. Inzwischen als " unbequemes" Betriebsratsmitglied habe ich nur Mittag oder Spätschichten. Gibt es ein sogenanntes " Gewohnheitsrecht " ???
Community-Antworten (2)
15.01.2008 um 15:11 Uhr
wenn du darin eine offensichtliche Benachteiligung für dich siehst, solltest du als BRM besser den § 78 BetrVG bemühen, aber mit Nachdruck; P.S. hoffentlich machst du deinem Nick keine Ehre
15.01.2008 um 15:20 Uhr
Nein, aber ein Mitbestimmungsrecht des BR bei der Dienstplangestaltung (siehe § 87 (1) Nr.2 BetrVG)
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