Hallo,

Eine unserer Mitarbeiterinnen musste während Ihrer Arbeitszeit einen Arzttermin wahrnehmen. Dieser steht im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall, den Sie am Ende des vergangenen Jahres hatte. Sie ist wieder gesund geschrieben, hat allerdings immer noch Schmerzen und muss deshalb den Arzt erneut aufsuchen. Da der Arzt bei uns in der Uniklinik sitzt, gibt es für sie keine Möglichkeit, diesen Termin außerhalb der normalen Arbeitszeit wahrzunehmen (Sprechstunde nur am Vormittag).

Muss der Arbeitgeber diese ausgefallene Arbeitszeit tragen oder muss die Mitarbeiterin Ihre Überstunden dafür opfern.