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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schleichende Einführung der 40 Stunden-Woche durch Neuverträge?

A
Amenophis
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, neu gegründ. BR hat Frage: Unternehmen mit 140 Angestellten und seit 1 Jahr einem Konzern angeschlossen, bildet u. a. auch viele Azubis aus. Einstellungen für unser Unternehmen erfolgen über den Konzern. Wir sind ein freiberufliches Unternehmen ohne Tarifverträge oder ähnliches. Bisherige allgem. Arbeitszeit wöchentlich 38,75 Stunden. In den Verträgen stand bisher nicht 38,75 Stunden sondern: Montags bis Donnerstags von .. bis .., Freitags bis und 1 freier Freitag im Monat. So kommt man denn auf 38,75 Stunden. Nunmehr hatten heute 3 Azubis Prüfung und 1 Angestellte soll neu eingestellt werden. Uns im BR wurden Einstellungsersuchen für die 4 Leute vorgelegt und wir sollten der Einstellung zustimmen. In den neuen Vordrucken taucht bei allen 4 auf einmal die 40-Stunden-Woche auf, ohne irgendeinen Kommentar oder Hinweis von der Geschäfts- oder Konzernleitung. Klar müssen wir irgendwie zustimmen, die 4 wollen ja den Job. Es kann aber doch nicht angehen, dass alle anderen 38,75 Stunden arbeiten und die Neueinstellungen 40 Stunden, oder? Wo der Hase hin läuft, ist klar, es kommt die 40-Stunden Woche, schön schleichend. Die nächsten Vertragsverlängerungen kommen in 1-2 Wochen, mit Sicherheit auch auf 40 Stunden ausgelegt. Wie sollen wir uns im Betriebsrat mit der Zustimmung verhalten. In der Literatur fanden wir bisher nichts, sind gerade erst mal 2 Monate im neu-gegründeten BR.

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Community-Antworten (2)

P
paula

14.01.2008 um 21:41 Uhr

Bei der Anzahl der Wochenstunden besteht kein MBR. Da bekommt Ihr schlecht den Fuss in die Tür. Wenn man das Thema angehen will hilft evtl. die Gewerkschaft (Stichwort: Haus-TV) oder ein Kopplungsgeschäft....

K
Konrad

15.01.2008 um 09:13 Uhr

@Amenophis „in den AV steht: Montags bis Donnerstags von .. bis und Freitag„ Ihr habt bei der Anzahl der Wochenstunden kein MBR aber bei Lage und Verteilung habt ihr MBR, eine Gleitzeitregelung bietet sich doch gerade bei vielen Angestellten an. Ansonsten gilt was @Paula schreibt: Tarifbindung / Haus-TV zur zuständigen Gew. evtl kann auch ein Konzern BR euch unterstützen

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