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Schleichende Arbeitsverlagerung ins Ausland?

S
serenity
Jan 2018 bearbeitet

Hallo allerseits,

wir sind ein Softwareunternehmen mit mehreren Standorten in Deutschland und einigen weiteren in Europa. Durch Zufall bekam ich jetzt mit, dass die Daten eines Servers von unserem Standort auf einen Server im Nachbarland umziehen sollen. Dort wird wohl auch eine Art Data- oder Rechen-Center aufgebaut, weshalb ich den starken Verdacht habe, dass das der erste schleichende Schritt zur Arbeitsverlagerung ist und der damit verbundene Personalabbau nur eine Frage der Zeit ist. Vor allem, weil es scheinbar ohne Wissen des BR geschehen soll, was ich gleich zweimal verdächtig finde.

Hat man hier als BR ein Mitspracherecht??? Ich bin bei meinen Recherchen auf die §§ 90 und 111 gestoßen, aber so richtig passend erscheint mir keiner. Hat vielleicht schon jemand Erfahrung mit sowas? Oder habt ihr einen Tipp, wie man als BR am besten auf sowas reagiert?

Vielen Dank im Voraus!

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Community-Antworten (4)

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ridgeback

21.07.2010 um 08:31 Uhr

serenity, die Verlagerung eines Betriebsteils an einen ausländischen Ort ist eine Betriebsänderung i.S. der §§ 111 ff BertVG. Hier besteht unbedingt ein MBR. Zusätzlich, § 613a BGB.

S
serenity

21.07.2010 um 11:04 Uhr

Die spannende Frage hierbei ist, ob es sich auch um eine Betriebsänderung handelt, wenn "nur" Daten verlager werden? Im §111 ist immer von einer wesentlichen oder grundlegenden Änderungen die Rede.

R
ridgeback

21.07.2010 um 11:08 Uhr

serenity, falls nur Daten verlagert werden, ist die Befürchtung des Personalabbaus ja unbegründet. Ich würde das Gespräch mit dem AG suchen.

M
Mainpower

21.07.2010 um 17:43 Uhr

@ridgeback, wenn die Daten ins Ausland transveriert werden gibt es an Standort XY keine oder weniger Daten zu bearbeiten. Fazit, weniger Daten - weniger Arbeit, es werden weniger Mitarbeiter gebraucht. Ich finde die Befürchtung wegen Personalabbau schon begründet.

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