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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Übertragung von Resturlaub

J
JungerMann44
Jan 2018 bearbeitet

Unser Chef hat den Resturlaub von 07 teilweise oder ganz bezahlt. Wobei wir in den letzten Jahren auch keinen Antrag auf Urlaubsübertragung gestellt haben. Darf er das so einfach oder gibt es hierfür Gesetzliche Unterlagen bzw. Gerichtsurteile. Welche Möglichkeiten haben wir als BR mitzubestimmen?

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Community-Antworten (2)

P
pirat

13.01.2008 um 16:48 Uhr

@Jungermann44 geregelt im BUrlg

lies mal.... http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/

§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs

oder einem TV.

K
Kölner

13.01.2008 um 17:21 Uhr

@Jungermann44 Auszahlen darf er den Urlaub nicht. Verfallen lassen ggf. schon - zum Nachteil des AN.

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