Arbeitszeit entspricht nicht der BV
Bei uns wird rund um die Uhr 365 Tage (Vollcontischicht)gearbeitet. Jetzt Kommt es vor das Kollegen 13 Tage mit 8 Stunden pro Tag Arbeiten müssen. Wir haben eine Betriebsvereinbarung die eine Mehrarbeit von 10 Stunden in der Woche Zulässt. Wie sieht hier die Rechtliche Lage aus. (§ 3 Arbeitszeitgesetz 8 Stunden am Tag und 6 Tage in der Woche ) Wo ist hier die Rechtslage. Wann muss hier ein Ausgleich geschaffen werden.
Es kommt zu unregelmäsigen freien Tagen.6 Tage frei dann 2 Früh ,10 Mittag, 2 frei ,2Früh,2 Mittag,2Nacht,3 frei,1 Früh,2Mittag,2Nacht,2 frei,4Früh,2frei, 7Mittag,6Nacht,1frei,6 Nacht,1frei,2Nacht,3frei,
Community-Antworten (4)
13.01.2008 um 10:45 Uhr
Also wie ich das sehe ist in den TV die Möglichkeit der Mehratbeit geregelt. Aus diesem Grund alleine ist eine BV wegen §77,3 nicht rechtsgültig. Des weiteren wird die werktägliche Arbeitszeit im Grundsatz auf 8 Std festgelegt (§3 Sat 1 ArbZG). Sie kann jedoch auf 10 Stunden ausgedehnt werden, sofern innerhalb eines Ausgleichszeitraums von 6 Monaten durchschnittlich 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden (§3 Satz 2 ArbZG).
13.01.2008 um 10:53 Uhr
@Don Johnson Du schreibst dermaßen an der Frage vorbei, dass einem ...
@Batman Rein theoretisch kann man bei einem Vollkontischichtmodell - mit entsprechenden vor und nachgeholten Ausgleichstagen sogar 22 Tage hintereinander arbeiten. Die Mehrarbeit von 10Std./Woche kann auch in Ordnung sein, wenn im Durchschnitt die 48 Stunden/Woche nicht überschritten werden - Aber bei entsprechenden freien Tagen ist das kein Problem.
Vielleicht kannst Du noch einmal kurz darstellen, was nach 13 Tagen geschieht!
13.01.2008 um 11:17 Uhr
"Rein theoretisch kann man bei einem Vollkontischichtmodell - mit entsprechenden vor und nachgeholten Ausgleichstagen sogar 22 Tage hintereinander arbeiten."
22 Tage???
13.01.2008 um 11:56 Uhr
@peanuts Okay - es sind mehr! 26 können es sein.
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