Erstellt am 13.01.2008 um 09:45 Uhr von DonJohnson
Also wie ich das sehe ist in den TV die Möglichkeit der Mehratbeit geregelt. Aus diesem Grund alleine ist eine BV wegen §77,3 nicht rechtsgültig. Des weiteren wird die werktägliche Arbeitszeit im Grundsatz auf 8 Std festgelegt (§3 Sat 1 ArbZG). Sie kann jedoch auf 10 Stunden ausgedehnt werden, sofern innerhalb eines Ausgleichszeitraums von 6 Monaten durchschnittlich 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden (§3 Satz 2 ArbZG).
Erstellt am 13.01.2008 um 09:53 Uhr von Kölner
@Don Johnson
Du schreibst dermaßen an der Frage vorbei, dass einem ...
@Batman
Rein theoretisch kann man bei einem Vollkontischichtmodell - mit entsprechenden vor und nachgeholten Ausgleichstagen sogar 22 Tage hintereinander arbeiten. Die Mehrarbeit von 10Std./Woche kann auch in Ordnung sein, wenn im Durchschnitt die 48 Stunden/Woche nicht überschritten werden - Aber bei entsprechenden freien Tagen ist das kein Problem.
Vielleicht kannst Du noch einmal kurz darstellen, was nach 13 Tagen geschieht!
Erstellt am 13.01.2008 um 10:17 Uhr von peanuts
"Rein theoretisch kann man bei einem Vollkontischichtmodell - mit entsprechenden vor und nachgeholten Ausgleichstagen sogar 22 Tage hintereinander arbeiten."
22 Tage???
Erstellt am 13.01.2008 um 10:56 Uhr von Kölner
@peanuts
Okay - es sind mehr!
26 können es sein.