Selbstbedienung oder Betrug ??? - Höhergruppierung beim BRV
Hallo,
Wir sind ein neuer 3er BR und mir ist jetzt zu Ohren gekommen, dass sich unser BRV eine Höhergruppierung spendiert hat, und das als Unterschriebene Zustimmung an die PA weitergeleitet hat. Welche Möglichkeit haben wir das nachzuprüfen ob das den Tatsachen entspricht, und wie geht man dann weiter vor. Danke für die Hilfe
Community-Antworten (7)
13.01.2008 um 10:46 Uhr
@schädel "Sich" kann man eigentlich keine Höhergruppierung genehmigen. Da gehören zumindest zwei dazu; da muss der AG mitspielen. Auch kann es ja sein, dass der BRV mit einer Höhergruppierung "dran" war.
Achja: Seid Ihr denn tarifgebunden und würde eine Höhergruppierung gegen die TV-Vorgaben verstoßen?
13.01.2008 um 11:33 Uhr
Eine Umgruppierung muss dem BR im Rahmen des §99 BetrVG zur Anhörung gebracht werden. Ein Beschluss kann nur im Gremium erfolgen, wobei der BRV in diesem Fall an Beratung und Beschlussfassung nicht hätte teilnehmen dürfen; zu diesem TOP hätte ein Ersatzmitglied geladen werden müssen.
"Welche Möglichkeit haben wir das nachzuprüfen ob das den Tatsachen entspricht,"
Die Möglichkeit habt Ihr bei Eurer BR-Größe nicht, da der Einblick in die Bruttolohn/-gehaltslisten auf den BRV beschränkt ist! Thema in der nächsten Sitzung offen ansprechen und fertig.
13.01.2008 um 11:36 Uhr
@peanuts Voraussetzung auch bei Deiner Ausführung: Tarifgebundenheit und/oder Entlohnungssystematik!
13.01.2008 um 12:07 Uhr
Egal welche Grundlagen hinter einer Umgruppierung stehen, der Betriebsrat muss dazu angehört werden; das ist augenscheinlich nicht passiert.
Ob hier womöglich eine "Vorteilsnahme" angenommen werden kann, lässt sich kaum beweisen! Und das scheint mir die Kernfrage zu sein. Wenn der BRV nichts zu verbergen hat, kann und sollte er sich zu seiner Höhergruppierung äußern, falls es sich um eine solche handelt!
13.01.2008 um 12:25 Uhr
schädel, "Wir sind ein neuer 3er BR und mir ist jetzt zu Ohren gekommen, dass..."
Und kann es auch sein, dass jemand starkes Interesse daran hat, dass dieser "neue BR" sich erstmal um sich selber kreist, bevor er seinen eigentlichen Aufgaben nachgeht?
10.04.2020 um 14:07 Uhr
Das fängt ja gut an bei eurem neuen 3 er Betriebsrat. Wenn untereinander schon solche Zustände ( kein Vertrauen und Missgunst) herrschen,dann lässt es lieber direkt und gebt das Mandat ab. Der Verlierer dabei sind eure Wähler, welche sicher eine ganz andere Erwartungshaltung haben.
10.04.2020 um 14:13 Uhr
@Ralli
Das fängt ja gut an ... ein 12 Jahre altes Thema aus der Mottenkiste zu holen. Bitte demnächst etwas mehr auf das Datum achten, Danke!
Verwandte Themen
Höhergruppierung erst bewilligt dann zurückgezogen
ÄlterHallo Zusammen Ich habe eine Frage bezüglich einer seitens des Arbeitgebers bewilligten Höhergruppierung und anschliessender Rückziehung dieser. Ablauf: Im Januar 07 wurde in Rücksprache mit d
Aussetzung einer Höhergruppierung
ÄlterHallo zusammen, wie kann ich einer Mitarbeiterin helfen? Ende letzten Jahres hat der Chef einer Mitarbeiterin die Höhergruppierung zugesprochen. Im Januar lagen dem Betriebsrat die Unterlagen von der
Höhergruppierung von Beamten mitbestimmungspflichtig?
ÄlterEin Landkreisangestellter ist als Beamter bei uns in der Krankenhaus GmbH seit Jahren beschäftigt. Nun soll eine unbefristete Beurlaubung als Beamter beim Landratsamt beantragt werden, damit er weiter
Mitbestimmung bei Höhergruppierung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds?
ÄlterIst der Betriebsrat bei der Höhergruppierung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds nach § 99 BetrVG zu beteiligen? Der BR wurde nur bei der Höhergruppierung des Vergleichsmannes beteiligt und A
Höhergruppierung
ÄlterHallo, ein MA hat seit 4 1/2 Jahren indirket eine Gehaltserhöhung bekommen (Kinderbetreuungskosten - Mutter als frei MA eingestellt). Nachdem der BR davon erfahren hat, haben wir Einspruch erhoben