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Feiertag fällt auf einen Sonntag/Zuschläge?

P
Polle
Jan 2018 bearbeitet

Guten Abend,

wir mussten, schichtplanmäßig, am 6. Januar arbeiten. Unser AG will uns nur den Zuschlag für Sonntagsarbeit gewähren und keinen Feiertagszuschlag oder zusätzlichen Ruhetag. M.E. haben wir aber einen Anpsruch darauf. Bin ich da falscher Meinung??

Grüße

6.90407

Community-Antworten (7)

K
Kölner

12.01.2008 um 22:18 Uhr

@polle Wo ist polle zu Hause?

  • in Bayern, BaWü oder Sachsen-Anhalt?
  • in welchem TV?
P
Polle

12.01.2008 um 22:28 Uhr

In BaWü TV-V

K
Kölner

12.01.2008 um 22:35 Uhr

@polle Wenn man dem TV-V folgt, dann gilt der Feiertagszuschlag - allerdings habe ich die Protokollnotizen nicht gelesen - da könnte es noch Ausnahmen geben.

P
Polle

12.01.2008 um 22:45 Uhr

Im Tv-V wurde ich auch nicht fündig, wie es sich verhält, wenn ein Feiertag auf einen Sonntag fällt.Lediglich, wenn

  • mehrere Zuschläge in Betracht kommen der höchste zu berechnen ist.....
  • eine BV besteht für solche Fälle nicht
P
Peanuts

13.01.2008 um 11:54 Uhr

"oder zusätzlichen Ruhetag"

Den Anspruch sehe ich nicht; es sei denn, im TV ist der Anspruch auf einen zusätzlichen Ausgleichstag gesondert geregelt.

"- eine BV besteht für solche Fälle nicht"

Die werdet Ihr auch nicht vereinbaren dürfen!

K
Kölner

13.01.2008 um 11:59 Uhr

@peanuts Im TV-V des TVöD ist ein Ausgleichstag geregelt!

@polle Ihr könntet nur zur Lage des Ausgleichstages eine BV erstellen.

P
Polle

13.01.2008 um 14:15 Uhr

Kölner,

danke für Deine Hilfe!!

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