Feiertag fällt auf einen Sonntag/Zuschläge?
Guten Abend,
wir mussten, schichtplanmäßig, am 6. Januar arbeiten. Unser AG will uns nur den Zuschlag für Sonntagsarbeit gewähren und keinen Feiertagszuschlag oder zusätzlichen Ruhetag. M.E. haben wir aber einen Anpsruch darauf. Bin ich da falscher Meinung??
Grüße
Community-Antworten (7)
12.01.2008 um 22:18 Uhr
@polle Wo ist polle zu Hause?
- in Bayern, BaWü oder Sachsen-Anhalt?
- in welchem TV?
12.01.2008 um 22:28 Uhr
In BaWü TV-V
12.01.2008 um 22:35 Uhr
@polle Wenn man dem TV-V folgt, dann gilt der Feiertagszuschlag - allerdings habe ich die Protokollnotizen nicht gelesen - da könnte es noch Ausnahmen geben.
12.01.2008 um 22:45 Uhr
Im Tv-V wurde ich auch nicht fündig, wie es sich verhält, wenn ein Feiertag auf einen Sonntag fällt.Lediglich, wenn
- mehrere Zuschläge in Betracht kommen der höchste zu berechnen ist.....
- eine BV besteht für solche Fälle nicht
13.01.2008 um 11:54 Uhr
"oder zusätzlichen Ruhetag"
Den Anspruch sehe ich nicht; es sei denn, im TV ist der Anspruch auf einen zusätzlichen Ausgleichstag gesondert geregelt.
"- eine BV besteht für solche Fälle nicht"
Die werdet Ihr auch nicht vereinbaren dürfen!
13.01.2008 um 11:59 Uhr
@peanuts Im TV-V des TVöD ist ein Ausgleichstag geregelt!
@polle Ihr könntet nur zur Lage des Ausgleichstages eine BV erstellen.
13.01.2008 um 14:15 Uhr
Kölner,
danke für Deine Hilfe!!
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