Erstellt am 12.01.2008 um 21:18 Uhr von Kölner
@polle
Wo ist polle zu Hause?
- in Bayern, BaWü oder Sachsen-Anhalt?
- in welchem TV?
Erstellt am 12.01.2008 um 21:28 Uhr von polle
Erstellt am 12.01.2008 um 21:35 Uhr von Kölner
@polle
Wenn man dem TV-V folgt, dann gilt der Feiertagszuschlag - allerdings habe ich die Protokollnotizen nicht gelesen - da könnte es noch Ausnahmen geben.
Erstellt am 12.01.2008 um 21:45 Uhr von polle
Im Tv-V wurde ich auch nicht fündig, wie es sich verhält, wenn ein Feiertag auf einen Sonntag fällt.Lediglich, wenn
- mehrere Zuschläge in Betracht kommen der höchste zu berechnen ist.....
- eine BV besteht für solche Fälle nicht
Erstellt am 13.01.2008 um 10:54 Uhr von peanuts
"oder zusätzlichen Ruhetag"
Den Anspruch sehe ich nicht; es sei denn, im TV ist der Anspruch auf einen zusätzlichen Ausgleichstag gesondert geregelt.
"- eine BV besteht für solche Fälle nicht"
Die werdet Ihr auch nicht vereinbaren dürfen!
Erstellt am 13.01.2008 um 10:59 Uhr von Kölner
@peanuts
Im TV-V des TVöD ist ein Ausgleichstag geregelt!
@polle
Ihr könntet nur zur Lage des Ausgleichstages eine BV erstellen.
Erstellt am 13.01.2008 um 13:15 Uhr von polle
Kölner,
danke für Deine Hilfe!!