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Mitbestimmung in Personalangelegenheiten

C
Charlie
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, in dem Verein, wo unser BR tätig ist, werden Menschen mit Behinderungen ambulant betreut. Leistungsträger ist die Komune. Nun sagt der AG, dass es Wettbewerbschädigend ist, wenn der BR auf sein Mitbestimmungsrecht pocht, Arbeitszeitveränderungen von Mitarbeitern erst zu genehmigen, andererseits wenn Betreuungsanfragen der Komune an den Verein gehen, die scheinbar sofort zu und innerhalb von Minuten zu entscheiden und dann auch immer Veränderungen in der Arbeitszeit für MitarbeiterInnen bedeuten. Der AG verlangt Flexibilität und damit m.E. die Aufgabe des Mitbestimmungsrechts, sozusagen einen Freifahrtschein... Es gab bereits heftigen Auseinandersetzungen. Der BR will nun diese Art der Argumentation seitens des AG endlich beeenden. Wer kann helfen?

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Community-Antworten (2)

DAH
Der alte Heini

12.01.2008 um 01:45 Uhr

Hierzu sollte der BR mit dem AG eine entsprechende BV abschließen. Hierfür dürfte der § 87 Abs.1, Ziffer 2+3 BetrVG zuständig sein. Fordert der AG nun gewisse Freiheiten, fordert der BR für die Mitarbeiter Vergünstigungen. Übrigens können Vereinbarungen die sich aus dem § 87 BetrVG ergeben über eine Einigungsstelle erzwungen werden.

Ist der AG weiter uneinsichtig und stellt den BR weiterhin vor vollendete Tatsachen, bleibt Euch nur der Weg zum Gericht. Wie der BR bei einer eventuellen Klage vorgehen sollte habe ich schon in meinen Beitrag 84544 geschrieben.

K
Kölner

12.01.2008 um 10:49 Uhr

@Charlie Soziale AG drücken sehr gerne auf die Tränendrüse um eine Gestaltungsfreiheit/Flexibilität zu erhalten, die sie durch einen BR nicht mehr gewährleistet sehen. Wenn ein BR hier einknickt, wird der AG zukünftig noch ganz andere Opfer fordern...

Achja: Die Aussage Deines AG ist natürlich auch völlig unhaltbar. Sollte er diese Aussage wirklich ernst meinen, dann ist er entweder in seiner Rolle/Funktion/Position völlig unfähig oder er hat seine Aufgabe nicht verstanden (was auch wieder auf eine Unfähigkeit hinausläuft).

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