Erstellt am 09.12.2011 um 09:24 Uhr von Ulrik
Hi Kikki,
deine Tagesordnung muß so gefasst sein, daß sich jedes der BRM auf die einzelnen Punkte vorbereiten kann.
Eine Zusammenfassung unter dem Punkt "verschiedene Personalangelegenheiten" oder "Versetzungen" geht nicht.
Was m. E. machbar wäre, die hast TOP 4 Versetzungen und dann 4a Max Müller, Versetzung von Abt. A nach B, 4b Frieda Frei von C nach D.
Erstellt am 09.12.2011 um 09:47 Uhr von kikki
Hallo Ulrik,
wir schreiben wie folgt:
Punkt 1 Personalangelegenheiten:
und dann werden die einzelnen Maßnahmen genau aufgeführt
Versetzung Fr.Meier..
Vertragsänderung Hr.Müller... usw.
Es ist also nicht pauschal sondern genau beschrieben und dann wird natürlich zu jeder Maßnahme abgestimmt.
Erstellt am 09.12.2011 um 09:54 Uhr von rkoch
Nummern sind in der TO nicht vorgeschrieben, insofern ist es egal ob es überhaupt welche gibt. Wichtig ist und bleibt: Jede einzelne personelle EINZELmaßnahme muß auch einzeln aufgeführt sein und in der Sitzung einzeln diskutiert und einzeln beschlossen werden.
D.h. wenn 100 Maßnahmen anstehen: 100 TOPs, 100 Diskussionen und 100 mal Handheben oder geheim Abstimmen (was bei Euch üblich ist). Selbst wenn es sich um lauter gleichartig gestaltete Fälle handelt ist es unzulässig über diese Fälle nur einen Beschluß zu fassen.
Erstellt am 09.12.2011 um 09:56 Uhr von Ulrik
Hi Kikki,
das sollte IMHO genügen. Fitting schreibt hierzu unter Rn 46 zu § 29 BetrVG, daß in der Tagesordnung die Punkte zwar möglichst konkret anzugeben sind, jedoch keine überhöhten Anforderungen zu stellen sind.
Solange die zu behandelnden Punkte einzeln aufgeführt sind, ist das so wie ihr es macht IMHO ok.
Woraus bezieht das neue BRM denn seine Meinung?
Erstellt am 09.12.2011 um 10:04 Uhr von kikki
Hallo, ja das BR-Mitglied war zum Seminar u. sagt die Anwälte hätte dies so gesagt.
Ich habe schon etliche Seminare besucht auch "Geschäftsführung des BR" aber diese Aussage habe ich dort noch nicht gehört.
Ich meine auch solange jeder Punkt einzeln benannt ist (auch unter einem gemeinsamen Tagesordnungspunt) und einzeln abgestimmt wird (Beschlufassung)ist das i.O.
Hat auch bis jetzt noch keiner bemängelt.
Erstellt am 09.12.2011 um 10:24 Uhr von herzilein
Hallo zusammen ,
ja Kikki ich habe die selbe Diskussion gehabt ,ich war selber auf sehr vielen Seminaren und habe es genau wie du nie gehört .......aber ich mache es jetzt so wie es gewünscht wird ,weil mir macht es keine große Arbeit und das neue BR-Mitglied hat ein Erfolg und ist Motiviert und arbeitet positiver mit :-)
Es ist doch nicht schlimm, beides ist nicht falsch und mehr Arbeit ist es auch nicht .
Erstellt am 09.12.2011 um 12:21 Uhr von rkoch
> Hat auch bis jetzt noch keiner bemängelt.
Nach der Maßgabe kannst Du eh machen was Du willst. Wo kein Kläger da kein Richter.
Aber WENN es mal einen Fall geben sollte, in dem ein Richter die Wirksamkeit Eurer Beschlußfassung (und zwar genau das!) beurteilen soll, würde eine Mitbestimmung zu verschiedenen Punkten unter einem Allgemeinpunkt z.B. "Versetzungen" wegen fehlerhafter Ladung unwirksam sein. Vgl. DKK Rn. 21 zu §29 BetrVG.
> Die Tagesordnung muss die zu behandelnden Punkte möglichst konkret angeben und
> »Sammel-Punkte« wie »Verschiedenes« oder »Personelle Einzelmaßnahmen« jedenfalls
> bei Beschlussfassungen vermeiden oder genau spezifizieren (BAG 28. 10. 92, BB 93, 580).
Hintergrund ist einfach, das die BRM in der Vorbereitung in der Lage sein müssen sich über das konkrete Thema eine Meinung zu bilden. Ein Punkt "Personelle Einzelmaßnahmen" erfüllt diesen Anspruch nicht, da kein BRM in der Lage wäre die beteiligten Personen oder das was mit diesen passieren soll zu erkennen, wie sollten sie sich also eine Meinung bilden?
> An den Inhalt der Tagesordnung dürfen keine überhöhten Anforderungen gestellt werden.
Heißt nur, das eben ein TOP zum Thema einer personellen Einzelmaßnahme NUR so spezifisch sein muß das erkennbar ist WORÜBER entschieden werden soll, nicht aber z.B. bereits über Meinungen anderer BRM (obwohl bereits bekannt), alle beteiligten Personen, potentielle Randbedingungen, etc.
> Die Mitteilung geplanter Anträge ist entbehrlich.
Ebenso. Letztlich ergibt sich der Beschlußantrag erst aus der Diskussion - ein vorgefasster Beschlußantrag kann möglicherweise existieren, ob er aber überhaupt in der Form zum Tragen kommt wird erst die Diskussion ergeben. Insofern macht eine derartige Mitteilung eigentlich auch keinen Sinn.
> Der Tagesordnungspunkt »Verschiedenes« steht dem Fehlen einer Tagesordnung gleich.
Logisch, was soll irgendwer daraus erkennen? Leeres Geplapper vielleicht, aber mehr auch nicht. Auf jeden Fall nichts vorauf man sich vorbereiten könnte.
Erstellt am 09.12.2011 um 20:25 Uhr von BloodyBeginner
Bei uns sieht eine Tagesordnung so aus:
Top 1: Beschluss der Tagesordnung
Top 2: Verabschiedung des Protokolls der Sitzung vom xx.xx.xxxx
Top 3: Maßnahmen nach §§ 99 & 87 BetrVG
1. Versetzung von Herrn Y
....Infos hierzu
2. Neueinstellung von Frau Z
....Infos hierzu
usw.
Erstellt am 09.12.2011 um 20:29 Uhr von Kölner
@BloodyBeginner
...Je nach Lage der Dinge ist die Verabschiedung des Protokolls völlig überflüssig.