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Personalausschuss - Agenda/ Beschluss vorformulieren ?

K
kanufahrer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo

zur Info vorab: dem Perso-Ausschuss wurden vom BR alle Rechte für Beschlussfassungen in Personalangelegenheiten übertragen

Für die PA Sitzung wird eine Agenda erstellt. Darin sind alle Anhörungen die der Arbeitgeber dem Ausschuss eingereicht hat.

Muss in der Agenda bereits der jeweilige Beschluss vorformuliert sein ?

Beispiel:

Der PA stimmt der Versetzung nicht zu Abstimmung: x JA Stimmen - X Nein Stimmen - x Enthaltungen

oder ist es im Falle von Besprechung und Beschlussfassung von Anhörungen in der Sitzung nicht dienlich sowas vorab zu formulieren ?

Gibt es dazu eine rechtliche Vorschrift an die sich gehalten werden muss, damit Beschlüsse auch rechtskräfigt sind ?

Danke

1.82306

Community-Antworten (6)

G
gironimo

03.12.2011 um 10:24 Uhr

Ich finde es schon bedenklich, dem Prsonalausschuß pauschal alle Rechte in Sachen Personalangelegenheiten zu übertragen (es sei denn, der BR hat auch eine Handlungsrichtschnur beschlossen, die dem Ausschuß als Anleitung dient.).

Wie ich schon in einem früheren Beitrag gesagt habe, kann ein Ausschuß nicht den Betriebsrat ersetzen. Dies mag bei Einstellungen noch unproblematisch sein, wenn dem Auschuß bekannt ist, welche "Prüfkriterien" bzw. Merkmale dem BR wichtig sind - aber was ist bei einer Kündigung oder bei einem Streitfall??

Jetzt auch noch vorzugeben, wie abgestimmt werden soll, wäre ja dann die völlige Konzentration auf den BRV. Vor der Abstimmung sollten die BR-Mitglieder völlig unvoreingenommen das Thema angehen.

Also keine Vorgaben in der Agenda.

P
Peanuts

03.12.2011 um 11:42 Uhr

"Gibt es dazu eine rechtliche Vorschrift an die sich gehalten werden muss, damit Beschlüsse auch rechtskräfigt sind ?"

Ein BR-Beschluss an sich kann nicht rechtskräftig sein. Ob eine personelle Einzelmaßnahme rechtskräftig ist, beurteilt regelmäßig ausschließlich ein Arbeitsgericht.

Sollen die Beschlüsse etwa in o.g. Form dem AG zugehen?

G
gironimo

03.12.2011 um 12:13 Uhr

In erster Linie müssen bei Beschlüssen die Formvorschriften für Sitzungen eingehalten werden. Also: Ladung rechtzeitig, richtige Teilnehmer, Tagesordnungspunkte u.s.w.

Ansonsten sind Beschlüsse natürlich erst einmal so lange o.k., bis jemand sie anfechtet. Und dies kommt wohl in der Realität eher selten vor.

P
Peanuts

03.12.2011 um 12:53 Uhr

"Ansonsten sind Beschlüsse natürlich erst einmal so lange o.k., bis jemand sie anfechtet. Und dies kommt wohl in der Realität eher selten vor."

Welch Wunder ... BR-Beschlüsse können nach gängiger Kommentarmeinung auch nicht angefochten werden. Was soll diese Aussage dem TE also vermitteln?

K
kunzundhinz

03.12.2011 um 13:44 Uhr

@peanuts es kann aber die ordnungsgemäße Beschlussfassung gem. BetrVG und damit die Entfaltung der Rechtskraft eines Beschlusses angefochten/beklagt werden. Dann entscheidet das Gericht ob der Beschluss so Rechtskraft entfalten konnte. Also ordnungsgemäß gefasst wurde. -Wirksamkeit bzw. Unwirksamkeit eines Beschlusses.

Richardi, BetrVG

  1. Gerichtliche Rechtskontrolle

Thüsing in Richardi, BetrVG | BetrVG § 33 Rn. 38 - 40 | 11. Auflage 2008 ...Für das geltende Recht ist davon auszugehen dass der gerichtlichen Rechtskontrolle unterliegt ob ein Beschluss des Betriebsrats rechtswidrig ist.

P
Peanuts

03.12.2011 um 14:35 Uhr

Nichts für ungut , aber was in Kommentierungen zum § 33 BetrVG geschrieben steht ist mir bekannt. Trotzdem Danke für die Ergänzung.

Nur sind arbeitsgerichtliche Streitigkeiten, in welchen BR-Beschlüsse eine zentrale Rolle spielen, in der Realität nicht so selten, wie es von gironimo suggeriert wird.

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