Hotelübernachtung bei Seminarbesuchen - ab wieviel Km Entfernung vom Arbeits- oder Wohnort eines BRM muss der Arbeitgeber die Übernachtung im Hotel bezahlen?
Hallo Ich hab eine Frage, zu der ich bisweilen noch keine passende Antwort im Net oder der Literatur gefunden habe. Und zwar lautet diese, ab wieviel km Entfernung vom Arbeits.- oder Wohnort eines BR- Mitgliedes muss der Arbeitgeber die Übernachtung im Hotel bei Seminarbesuchen bezahlen. In meinem Fall wären es ca 45 km , und mein AG ist der Meinung jeden Tag pendeln zu sollen, obwohl es auch von den Seminaranbietern ausdrücklich gewünscht wird das die Besucher dieser Veranstaltungen abends nach Seminarende noch für gemeinsame Unternehmungen und auch den Austausch ihrer Erfahrungen nutzen. Ich hoffen das ihr mir weiter helfen könnt, und bedanke mich schon einmal im voraus.
Community-Antworten (5)
05.02.2009 um 07:13 Uhr
@Doing71 Nach der Rechtssprechung des BAG muss der AG jedenfalls dann die Übernachtungskosten tragen, wenn das betreffende Betriebsratsmitglied mindestens fünf Kilometer vom Veranstaltungsort entfernt wohnt (BAG vom 7.6.1984, AP Nr. 24 zu § 40 BetrVG 1972) Man kann sich auch an den Anbieter wenden, die klären das notfalls mit dem AG, da sie die Rechtslage kennen.
05.02.2009 um 07:20 Uhr
siehe hier: dazu gab es schonmal was hier....
Schulung § 37 Abs. 6 BetrVG BAG – 6 ABR 66/81 (BetrVG)
Auch wenn das an einer Schulung in Sprockhövel teilnehmende BR-Mitglied etwa 5 km von der Tagungsstätte entfernt wohnt, kann es Übernachtungs- und Verpflegungsgeld beanspruchen.
BAG vom 07.06.1984 - 6 ABR 66/81 (BB 1984 S. 2192; DB 1984 S. 2200)
05.02.2009 um 11:08 Uhr
"Nach der Rechtssprechung des BAG muss der AG jedenfalls dann die Übernachtungskosten tragen, wenn das betreffende Betriebsratsmitglied mindestens fünf Kilometer vom Veranstaltungsort entfernt wohnt"
Man sollte sich ein Urteil auch mal durchlesen! Das BAG hat definitiv NICHT geurteilt, dass ein BRM mind. fünf KM vom Schulungsort entfernt wohnen muss, um Übernachtungskosten geltend machen zu können.
In diesem Fall wurde nur ein Schulungspaket = Schulung & Hotel angeboten und das BRM konnte keinen Einfluss auf die Kosten nehmen. Und nur aus diesem Grund musste der AG auch die Übernachtungskosten tragen. Hätten Schulung und Hotel getrennt voneinander gebucht werden können, bin ich mir sicher, dass in diesem Fall der Anspruch auf Übernachtung verneint worden wäre.
05.02.2009 um 11:45 Uhr
Hey, ich habe auch noch was beizusteuern, denn interessant an der Begründung fand ich, dass das Gericht ausdrücklich den abendlichen Austausch mit Kollegen wichtig fand (weniger die Kilometer, denn hier ging es um 74 km): "Mit Beschluss vom 3.9.2004 – 12 BV 56/04 des Arbeitsgerichts Duesseldorf, wurde Folgendes zum § 37 Abs. 6 BetrVG festgelegt: Zuzumuten ist es einem Betriebsrat nicht, ein Seminar mit täglicher An- und Abreise zu besuchen. Eine Fahrtzeit von einer Stunde und die Entfernung von 74 km sprechen dagegen. Der abendliche Austausch mit Kollegen über die Seminarthemen und der Rat von anderen, erscheinen dem Gericht als sehr wichtig."
05.02.2009 um 11:50 Uhr
@Postbote
Hallo "Postbote" bitte doch einmal die "Post" das angesprochene BAG Urteil richtig lesen. Die dort geltengemachten Kosten und zugestanden Erstattungen dieser beruhen auf für diesen Betrieb anwendbaren Regelungen. Weitergehende Kostenerstattung wurd abgelehnt.
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