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Erhöhung Urlaubsanspruch nach Betriebszugehörigkeit

S
Sternburg
Jan 2018 bearbeitet

Moin!

Eine Kollegin hat in ihrem Arbeitsvertrag stehen: "Nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit erhöht sich der Urlaubsanspruch um einen Tag." Genaueres wurde zu diesem Punkt nicht erläutert.

Am 01.04.08 wäre es soweit, sie hat die 10 Jahre 'überstanden'.

Ab wann steht ihr der extra-Urlaubstag zu? Die Personalabteilung meint, erst ab 2009. Ist das richtig?

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Community-Antworten (1)

W
w-j-l

11.01.2008 um 09:59 Uhr

Da es nach dem benannten Wortlaut des Vertrages nicht von einem vollen Kalenderjahr abhängig gemacht zu sein scheint, würde ich sagen, dass es eine reine Fristenbedingung ist. Damit stünde ihr der zusätzliche Urlaubstag schon 2008 zu.

Ist die Frage, ob sie darum streiten möchte.

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