W.A.F. LogoSeminare

Lohnumwandlung außertarifliches Entgelt in Prämie

4
420SE
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen/innen,

bei uns wird angedacht, dass die außertarifliche Zuzahlung in Form einer Prämie umgewandelt werden soll. Vielleicht habt ihr dazu verschiedene Gedanken und Erfahrungen gesammelt. Es wäre gut, wenn ihr euch dazu äußert. Besser informiert heißt auch besser vorbereitet und man kann aufh bestimmte Argumentationen besser reagieren.

AG-Sicht: Durch Umwandlung in Prämie weniger Lohnkosten, da die Prämie nicht immer erreicht wird, mehr Anreiz und damit auch mehr Arbeitseinsatz für die Erreichung der Ziele. Auf Dauer bessere Motivation gerade von neuen Mitarbeiter/innen.

AN-Sicht: Ggf. Wegfall der außertariflichen Zulage, Mehrarbeit wird nicht vergütet, sondern nur das Ergebnis zählt. Viele Ziele sind gerade in der Verwaltung nicht einzeln erreichbar, sondern man ist von anderen abhängig. Die Zuzahlung, so sehe ich es, ist ein Lohnbestandteil, der vorher oder bei Lohnverhandlungen fest vereinbart worden ist. Wenn jetzt der AG kommt und dies ändern möchte, wäre eine Änderungskündigung nötig. Der BR könnte dazu Bedenken äußern. Wenn es dann vor das Gericht geht, wird wahrscheinlich der AG verlieren, da dies Lohnkonzept deshalb entwickelt worden ist, um Lohnkürzungen zu realisieren.

Was gibt es noch, was man als Gedankengänge mit einbeziehen muss. Danke schon einmal für eure Informationen.

4.54902

Community-Antworten (2)

FB
Frank B

10.01.2008 um 13:57 Uhr

Ziemliches Wirr-warr. Seid ihr tarifgebunden? Mehrarbeit wird nicht vergütet, was sagt der Tarifvertrag, was sagen die Arbeitsverträge? Wie sehen die bisherigen aussertariflichen Zulagen aus? Was steht im Arbeitsvertrag?

4
420SE

10.01.2008 um 14:51 Uhr

Es geht, wie schon beschrieben, um den Betrag der übertariflich bezahlt wird. Egal, ob bei den Gewerblichen oder Angestellten. Dabei betrifft es hauptsächlich Verwaltungsangestellte. Bei vielen Gewerblichen, die auch einer Zeiterfassung unterliegen, ist Mehrarbeit und deren Abfeiern durch eine Betriebsvereinbarung geregelt. Bei den Verwaltungsangestellten besteht eine reguläre Arbeitszeit ohne Zeiterfassung. Im Arbeitsvertrag steht, dass Mehrarbeit mit dem Entgelt abgegolten ist. Also verhandelt jeder einzeln mit dem AG bzw. deren Stellvertretern (Abteilungsleitern). Die mögliche Mehrarbeit liegt im Ermessensspielraum des MA. D.h., wenn eine außertarifliche Lohnerhöhung von einer Person verhandelt worden ist, ist die Begründung wie folgt:…….Aufgrund der Leistungen gewähren wir Ihnen ein übertariflichen Entgelt in Höhe von….. Den genauen Wortlaut weiß ich leider nicht aus dem Kopf. Den müsste ich erst einmal nachschauen. Hinsicht des Tarifvertrages, der AG ist dem Arbeitgeberverband angeschlossen (HBV)

Ihre Antwort