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Urlaubssperre trotz Genehmigung

MR
Monika R
Jul 2019 bearbeitet

Hallo zusammen

Wir sind ein mittelständisches Unternehmen 2 Ma in der Dispo Unseren Urlaub haben wir im Dezember 2018 für das ganze Jahr 2019 eingereicht und genehmigt bekommen Am Samstag schrieb der Chef : urlaubssperre ab 01.10.2019 für uns beide auf unbestimmte Zeit, weil wir vielleicht eine andere Firma übernehmen

Ist das der unvorhersehbare Fall der Fälle in dem der Chef die Genehmigung zurück ziehen darf?

Wir wissen gerade nicht wie wir uns verhalten sollen

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe

477011

Community-Antworten (11)

M
Moreno

29.07.2019 um 22:58 Uhr

Ein genehmigter Urlaub kann nicht einfach wiederrufen werden. Ich würde auf meinem Urlaub bestehen!

MR
Monika R

29.07.2019 um 23:38 Uhr

Wie sollen wir uns verhalten? Wie können wir argumentieren?

D
DummerHund

30.07.2019 um 01:22 Uhr

MR
Monika R

30.07.2019 um 01:29 Uhr

Kann der AG eine unbefristete Urlaubssperre einfach so per Mail anordnen?

MR
Monika R

30.07.2019 um 01:30 Uhr

Riskieren wir eine Abmahnung wenn wir trotzdem unseren Urlaub nehmen?

C
celestro

30.07.2019 um 02:51 Uhr

Hast Du den Link:

29.07.2019 um 23:22 Uhr von Dummerhund

überhaupt mal angeschaut?

R
rtjum

30.07.2019 um 09:44 Uhr

habt ihr einen Betriebsrat?

MR
Monika R

30.07.2019 um 09:50 Uhr

Der BR ist unfähig Der tut alles was der ag will

K
Kjarrigan

30.07.2019 um 11:05 Uhr

Ich vermute mal, das ihr Euch 2018 in einen Urlaubsplan eingetragen habt, oder? Und dazu wird es dann eine BV geben in der solche Sachen wie Urlaubsgenehmigung geregelt sein sollten. Oder habt ihr tatsächlich für komplett 2019 schon eure "persönlichen" Urlaubsanträge abgegeben und diese mit Genehmigungsunterschriften wiederbekommen. (oder wie läuft Eure Genehmigung)

Wenn der Urlaub genehmigt ist, kann der AG den Genhemigten Urlaub nur im Einverständnis mit dem AN zurücknehmen - außer es lägen Notfälle vor (Brand oder ähnliches) Die Übernahme einer anderer Firma ist planbar und sehe ich nicht als Notfall.

Auf der anderen Seite "hängt ihr" aber sicher an eurem Job und ich vermute das der AG ziemlich sauser sein wird also redet mit ihm wie ihr die Situation bereinigen könnt (z.B. einen zusätzlichen Urlaubstag wenn man arbeiten kommt) Wenn ihr schon gebucht habt must ihr Euch auch mit dem AG über die Kosten der Stornierung unterhalten.

Wenn der AG uneinsichtig ist (und der BR Euch nicht helfen will) warden ihr den Urlaub vor dem Arbeitsgericht durchsetzen müssen.

D
DummerHund

30.07.2019 um 14:13 Uhr

Ich denke auch, das eine evtl. Übernahme einer anderen Betriebes ja auch nicht über Nacht entsteht und daher für den Betrieb lange im vorraus Planbar war. Es geht ja hier erst mal um eine evt. Übernahme. Hier kann es nicht sein das der AN das Risiko für falsche Unternehmens- und Personalpolikik des AG trägt. Der Betriebsrat ist hier auch mit in der Pflicht, da dieser von der geplanten Übernahme ja wohl auch schon länger wissen müsste. Auf keinen Fall aber selbstständig in Urlaub fahren. Dann lieber noch mal mit dem AG reden. Klar sagen das ihr euren gebuchten Urlaub nicht zurück nehmen wollt und das wenn ihr es aus rechtlichen Gründen doch machen müsst ihm sämtliche Kosten der der Stonierung der gesammten Familie mit samt kosten für Neubuchung und den damit evtl höheren Gebühren in Rechnung stellen werdet. Auch die Kosten des evtl. Ehepartners und dessen Arbeitgebers. Dann soll der AG sich direkt entscheiden. Dann könnt ihr entscheiden ob ihr einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzu zieht oder nicht.

MR
Monika R

30.07.2019 um 18:01 Uhr

Vielen vielen Dank an alle

Wir werden sehen was wir tun können

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