Erstellt am 29.07.2019 um 14:31 Uhr von Cyber99
Ja klar hat sie dann eine Woche frei - und wo liegt dabei das Problem?
Erstellt am 29.07.2019 um 14:35 Uhr von AMANDA
Wo bitte kann ich das im Gesetz nachlesen? Das Problem ist, dass die Kollegen der Meinung sind das sie noch anteilig arbeiten müsste sonnst hätte sie ja 7 statt 6 Wochen Urlaub
Erstellt am 29.07.2019 um 14:50 Uhr von Pjöööng
Wieso hätte sie dann 7 Wochen Urlaub? Der Urlaub ist doch sicherlich schon von 6 oder 5 Tagen auf 3 Tage umgerechnet?
Erstellt am 29.07.2019 um 15:10 Uhr von AMANDA
Bei uns im Unternehmen haben alle Mitarbeiter 36 Tage Urlaub bei einer gerechneten 6 Tage Woche also 6 Wochen. Der Urlaub der Teilzeit - Mitarbeiter wird nicht umgerechnet.
Dann sage mir doch bitte einmal wie das umgerechnet werden müsste
Danke
Erstellt am 29.07.2019 um 15:20 Uhr von Pjöööng
"Gerechnete" 6 Tagewoche? Das bedeutet vermutlich dass die Arbeitnehmer an 5 Tagen der Woche arbeiten und an einem Tag dienstplanmäßig frei haben, im Falle des Urlaubs aber hierfür auch Urlaub nehmen müssen?
Das führt ja zwangsläufig zu Konflikten. Vernünftiger wäre hier, den 5Tage/Woche Arbeitnehmern 30 Tage Urlaub zu gewähren und einer Dreitagkraft entsprechend 18 tage Urlaub. Dann sollte es eigentlich keine Konflikte geben.
Erstellt am 29.07.2019 um 15:24 Uhr von AMANDA
Ab kommendem Jahr ist es ja auch so aber für dieses Jahr eben noch nicht darum die Frage
Erstellt am 29.07.2019 um 15:35 Uhr von nicht brauchen
Doch das geht...
Stunden pro Woche durch Arbeitstage ist die Arbeitsleistung die erbracht werden muss. Auch die Teilzeitkraft arbeitet 6 Tage (theoretisch).
Sagen wir mal Sie arbeitet 18h. Das heißt sie arbeitet jeden Tag 3h. Jetzt arbeitet sie Mo-Mittwoch täglich 6h. Also jeden Tag +3h. Woche geschafft. Am Donnerstag muss sie 3h (das wird Ihr vom Zeitkonto abgezogen). Freitag auch. Samstag auch....
So jetzt Urlaub. Ein Urlaubstag (oder Krankheitstag) ist dann aber nur 3h wert, da sich das Zeitkonto nicht ändert. Wenn Sie jetzt 3 Tage Urlaub hat so muss Sie noch 9h arbeiten.
Was allerdings auch ist: Wenn Sie Mo-Mittwoch täglich 6h gearbeitet hat (Zeitkonto +9h) und Do Krank (Zeitkonto +-0) ist so muss man Ihr für Donnerstag die Regelarbeitsleistung (3h) anrechnen. Die 9 Plusstunden bleiben erstmal. Wenn Freitag und Samstag auch noch krank dann bleiben die 9 Plusstunden.
Noch ein Fall: Mo-Mittwoch täglich 6h gearbeitet hat (Zeitkonto +9h) und Do Urlaub (Zeitkonto +-0) ist so muss man Ihr für Donnerstag die Regelarbeitsleistung (3h) anrechnen.
usw.
Erstellt am 30.07.2019 um 08:48 Uhr von seehas
@nicht brauchen: das mit den Stunden bei Krankheit stimmt so nicht: es muss die Dienstplanmäßige Arbeitszeit gerechnet werden. In deinem Beispiel also für Montag bis Mittwoch 6 Stunden, für Donnerstag bis Samstag null Stunden. Bei Krankheit muss der Mitarbeiter so gestellt werden wie wenn er ganz normal seinen Dienstplan abgearbeitet hätte.
@ AMANDA: die Mitarbeiterin hat eine halbe Woche frei, da bei euch eine 6-Tage-Woche gilt. Für die restlichen drei Tage muss sie Stunden abbauen.
Die Umrechnung von 6-Tage-Woche auf 3-Tage-Woche geht so: 36 Tage Anspruch, geteilt durch 6 Tage pro Woche = 6 Tage. 6 Tage mal 3 Tage pro Woche = 18 Tage.
Erstellt am 30.07.2019 um 08:50 Uhr von seehas
entscheidend ist was im Arbeitsvertrag steht. Wieviele Arbeitstage pro Woche sind dort festgelegt?
Erstellt am 30.07.2019 um 09:06 Uhr von nicht brauchen
seehas... im Dienstplan steht die durchschnittliche Arbeitszeit pro Tag. Dann gehts. Wenn jetzt die Mitarbeiterin Montag 6h macht so hat Sie 3 Plusstunden. Dienstag bis Samstag krank bedeutet dann keine Änderung des Kontos. Also +3h für die ganze Woche...
Erstellt am 30.07.2019 um 09:24 Uhr von Kjarrigan
@nicht brauchen - Urlaub wird gem. BUrlG aber nun mal in Tagen und nicht in Stunden gemessen.
Ja mit der Stunden "Krücke" geht das, aber was machste wenn du Mi nur 4 Stunden abreitest und krank bist dann bekommste den Durschschnitt (also mehr St.d)? oder Do 9 Stunden arbeitest und krank bist - dann haste minus Std. - da sagt das Entgeltfortzahlungsgestz aber was anderes.
Erstellt am 30.07.2019 um 09:44 Uhr von AMANDA
Noch einmal zum besseren Verständnis !
Die Kollegin arbeitet 3 Tage die Woche a. 8 Stunden also 24 Stunden im Monat. Und es geht nur um Rest Tage nicht um Krankheit!
Wir haben alle 36 Tage Urlaub es werden 6 Tage die Woche gerechnet. Wenn nun die Kollegin 2 Tage Rest hätte was wäre denn dann? Sie hat Anspruch auf 36 Tage Urlaub im Jahr und nicht auf 34 3/4
Erstellt am 30.07.2019 um 10:28 Uhr von fantil
Zitat AMANDA: "Die Kollegin arbeitet 3 Tage die Woche a. 8 Stunden also 24 Stunden im Monat."
...
"Wir haben alle 36 Tage Urlaub es werden 6 Tage die Woche gerechnet. Wenn nun die Kollegin 2 Tage Rest hätte was wäre denn dann? Sie hat Anspruch auf 36 Tage Urlaub im Jahr und nicht auf 34 3/4"
Wiso trägt das nun zum besseren Verständnis bei?
Erstellt am 30.07.2019 um 11:32 Uhr von Pjöööng
AMANDA, Deine Beiträge sind nur sehr schwer zu verstehen...
Also... bei Euch werden bei allen Arbeitnehmern 36 Werktage Urlaub gewährt, aber unabhängig von der Anzahl der vereinbarten Arbeitstage für eine Woche Urlaub 6 Tage Urlaub abgezogen?
Das kann ja eigentlich nur funktionieren wenn auch nur ganze Wochen Urlaub genommen werden. Wie wird das denn gehandhabt wenn eine Dreitagekraft einen einzelnen Tag Urlaub nehmen will? Wird dann auch nur ein Tag vom Urlaubskonto abgezogen? Oder zwei Tage weil sie ja nur die Hälfte der Tage arbeite? Oder vier Tage weil sie ja nur noch 2 Tage in dieser Woche arbeitet?
Erstellt am 01.08.2019 um 11:09 Uhr von AMANDA
Ich bin langsam am Ende wenn wir das alles wüssten würden wir hier nicht Fragen .
Natürlich stellt sich das Problem auch bei einem einzelnen Urlaubstag.
Erstellt am 01.08.2019 um 11:31 Uhr von Pjöööng
Das ist halt eine sehr ungewöhnliche und spezifische Berechnungsart bei Euch. Wenn Ihr sie nicht einmal richtig kennt, wie soll es dann hier jemand tun?
Erstellt am 01.08.2019 um 11:35 Uhr von fantil
Zitat Pjöööng: "Also... bei Euch werden bei allen Arbeitnehmern 36 Werktage Urlaub gewährt, aber unabhängig von der Anzahl der vereinbarten Arbeitstage für eine Woche Urlaub 6 Tage Urlaub abgezogen?
Das kann ja eigentlich nur funktionieren wenn auch nur ganze Wochen Urlaub genommen werden. Wie wird das denn gehandhabt wenn eine Dreitagekraft einen einzelnen Tag Urlaub nehmen will? Wird dann auch nur ein Tag vom Urlaubskonto abgezogen? Oder zwei Tage weil sie ja nur die Hälfte der Tage arbeite? Oder vier Tage weil sie ja nur noch 2 Tage in dieser Woche arbeitet?"
Antwort AMANDA: "Ich bin langsam am Ende wenn wir das alles wüssten würden wir hier nicht Fragen . Natürlich stellt sich das Problem auch bei einem einzelnen Urlaubstag."
AMANDA, welche Frage von Pjöööng hast du jetzt beantwortet? Ich sag es dir, KEINE.
Die Fragen die dir gestellt werden, werden nicht gestellt, um dich zu ärgern, sondern um dich zu verstehen. Dich zu verstehen ist wirklich nicht einfach.
Nur wenn man dich versteht, kann man dir auch helfen, deswegen ist es wichtig, dass du die dir gestellten Fragen auch beantwortest.
Erstellt am 01.08.2019 um 13:27 Uhr von xyz68
Das ist doch ganz einfach: da es so viel Klärungsbedarf gibt, muss eine entsprechende BV her und die müsst ihr mit den Arbeitgeber verhandeln. Hier können wir nur ins Blaue hinein deuten, da wir eure Regelungen nicht kennen.
Aber die Fragen, die hier aufgeworfen wurden, sollten in der BV geklärt werden.