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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Rechtsverbindlichkeit von Zusagen in Betriebsversammlung

M
Matthias
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

inwieweit sind Zusagen der Geschäfstführung, die in einer Betreibsversammlung gemacht wurden, rechtsverbindlich.

Hintergrund: Die MitarbeiterInnen unseres Betriebses (Sozialenrichtung) haben alle Individualverträge, daher auch keine regelmässigen Gehaltserhöhungen analog TVÖD. Die GF hat nun in der Betriebsversammlung die Zusage gemacht, eine evetl. prozentuale Erhöhung, die VERDI im öffentlichen Dienst aushandeln wird, für die Individualverträge übernehmen zu wollen. Ist diese Zusage rechtsverbindlich?

Vielen Dank

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Community-Antworten (5)

K
Konrad

17.10.2007 um 18:19 Uhr

Auch unter Zeugen ausgesprochene Zusagen können im deutschen Recht rechtsverbindlich sein.

Aber schon der Begriff „eventuell“ lässt doch die Hintertür offen, die Erhöhung zu gewähren oder nicht.
Frage beantwortet?

M
matthias

18.10.2007 um 10:13 Uhr

naja, auch du lässt mit dem wörtchen "können" eine hintertür...

das eventuell bezog sich aber auf die in aussicht stehende tarifliche erhöhung. er hat deutlich gesagt man würde dieser erhöhung folgen, wenn sie kommt...

ich sehe es aber auch so wie du, dass hier eine zusage unter zeugen recht verbindlich anzusehen ist.

mich würde interessieren, ob es schon entsprechende (Arbeits-)gerichtsurteile hierzu gibt?

W
Werner

18.10.2007 um 10:30 Uhr

Moin matthias, könnte passen. LAG Hessen, 20.09.1989, 10 Sa 1508/88 Mündliche Zusage des Arbeitgebers für eine allgemeine Gehaltsanhebung auf einer Betriebsversammlung - Abschluss eines individuellen Arbeitsvertrages bzw. eines Änderungsvertrages oder Ergänzungsvertrages nach den allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Rechtes durch Angebot und Annahme - Erforderlichkeit der Einhaltung des vorab vereinbarten Schriftformerfordernisses bei einer Gehaltserhöhung - Möglichkeit der Gesamtzusage durch einen Arbeitgeber als ein mit Rechtsbindungswillen getragenes Angebot gegenüber allen Mitarbeitern des Betriebes oder gegenüber einer abgrenzbaren Gruppe - Bekanntmachung einer Gesamtzusage üblicherweise durch Aushang am "Schwarzen Brett" oder Erklärung im Rahmen einer Betriebsversammlung

M
Mattias

19.10.2007 um 10:54 Uhr

Zeit, mich für die Antworten zu bedanken...hiermit geschehen.

Zu dem LAG- Urteil...gibt es das irgendwo im Internet schriftlich - für lau? Konnte nix finden, allerdings würden mir die LAG-Leute das gegen Geld schicken...bin aber ein Knauser.

Also noch mal Danke

Matthias

K
Kölner

19.10.2007 um 10:58 Uhr

@Mattias Je nach Lage der Dinge, könnte sich der AG auch ohne weiteres darauf berufen, dass er zwar eine Erhöhung zahlen wolle, aber die Zuwendungsgeber dies untersagen. Demnach kann auch eine solche Zusage - egal ob das Wort "eventuell" gefallen ist oder nicht - weder rechts- (noch links-) verbindlich sein!

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