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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mündliche Abmachung

P
poohbear
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen.

Wir haben eine mündliche Abmachung mit der GL gemacht über eine Sonderschicht. über zwei wochenenden. Schriftlicher BV solte folgen, Voraussetzung der GL redet vorher mit den betroffenen mitarbeitern.(das hat er nicht gemacht) nur ein Info-Blatt wurde ausgehängt in dieser Abteilung. Frage: Gilt diese mündliche Abmachung oder nicht ?

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

29.06.2016 um 20:23 Uhr

Das ist eine sogenannte Regelungsabrede. Bei schönem Wetter funktioniert sie. Also wenn sich beide Seiten an das verabredete halten.

A
AlterMann

30.06.2016 um 15:48 Uhr

poohbear, die GL hat die Absprachen nicht eingehalten. Wie ich Dich verstehe, habt ihr auch keine BV zr Sonderschicht. Also könnt Ihr ihm die Sonderschichten dann doch verbieten, oder?

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