Wer wird bevorzugt bei der Urlaubsplanung?
Hallo, wir haben folgendes Problem: in einer Abteilung arbeiten 4 Personen, von denen einer 80% Schwerbehindert ist und eine Dame im Sommer heiratet. Diese beiden haben nun ihren Urlaub eingereicht, die Braut möchte zwei Wochen und der Kollege 4 Wochen nehmen. Bei ihr ist schon alles geplant (Hochzeitstermin steht), bei ihm noch nichts. Die Abteilungsleitung hat ihn höflich gefragt, ob er seinen Urlaub in diesem Ausnahmefall vielleicht verschieben könnte, damit die Kollegin direkt im Anschluß an ihre Hochzeit in die Flitterwochen fahren kann. Er regte sich sofort auf, da er im letzten Jahr angeblich schon auf alle Rücksicht genommen hat - was nicht ganz stimmt, denn bei 4 Personen in einer Abteilung muß man sich zwangsweise absprechen... Er hat heute einen dreiseitigen Brief an die Geschäftsleitung geschrieben, in dem er sich beschwerte.
Geht die Urlaubsplanung der Schwerbehinderten im Betrieb vor? Wo finde ich etwas darüber?
Vielen Dank schon mal.
Community-Antworten (3)
08.01.2008 um 18:35 Uhr
majojon, etwas Grundsätzliches wirst Du dazu nicht finden. Lediglich wenn die Art der Behinderung einen Urlaub genau zu diesem Zeitpunkt rechtfertigen würde, könnte der Kollege mit Berufung auf §81 (4) Punkt 4 SGB IX eine Chance haben.
08.01.2008 um 22:13 Uhr
Allein ein Beschwerdebrief von 3 Seiten wäre Grund genug, der Kollegin den Urlaub zu genehmigen!
Scheint ein eher unangehmer Zeitgenosse zu sein, vermutlich mit einer sehr umfassenden Rechtsschutzversicherung...
09.01.2008 um 19:40 Uhr
@majojon Das könnte auch mal eine pädagogische Massnahme erforderlich machen!
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