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Antrag auf Erhöhung der WAZ nach TzBfG §9

P
packer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo meine Besten :)

Wie sieht ein Antrag an den Arbeitgeber auf Arbeitzeitverlängerung nach dem TzBfG §9 aus? Wir haben 30% Leiharbeiter, d.h. für mich, daß es kein Problem sein sollte den Kolleginnen eine Erhöhung zu bewilligen.

Danke und Gruß vom Packer!

6.21506

Community-Antworten (6)

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Werner

08.01.2008 um 14:12 Uhr

Hallo Packer, Der Arbeitgeber hat einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines entsprechenden "freien Arbeitsplatzes" bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer entgegenstehen.

Wie hat der BR denn auf die Einstellung der Leiharbeiter reagiert? Sind sie nur kurzfristig als Urlaubs- und Krankheitsvertretung oder langfristig beschäftigt? Diese Fragen mußt Du Dir erstmal stellen.

K
klinik

08.01.2008 um 14:46 Uhr

Das selbe bzw. ähnliche Problem haben wir auch. In unserer Klinik haben Mitarbeiter einen Antrag auf AZ-Erhöhung gestellt der abgelehnt wurde, jetzt will der AG diese Stellen aber mit Leiharbeitern besetzen. Wir als BR haben ganz klar signalisiert dass es keine externen Neueinstellungen geben wird bevor die MA mit dem Wunsch nach AZ-Erhöhung berücksichtigt werden. Wir würden keine Zustimmung geben und der Maßnahme dann gemäß §99 Abs.2 Nr.1 und Nr.3 wiedersprechen. Bis jetzt hat er es nicht getan.

P
packer

08.01.2008 um 18:57 Uhr

@ werner

die leiharbeiter sind immer für drei monate eingestellt bzw. verlängert und zwar nicht als vertretungen...

W
Werner

09.01.2008 um 07:11 Uhr

@Packer, wenn da dann jetzt eine Verlängerung eines Leiharbeiters ansteht könnt Ihr doch widersprechen und die ArbZ-verlängerung durchbringen.

P
paula

10.01.2008 um 00:40 Uhr

Nachdem es sich um 3 Monatsaushilfen handelt würde ich das als AG schön wie es das Gesetz vorsieht als vorläufige personelle Maßnahme nach § 100 BetrVG machen. Ich kenne einen AG der hat einen BR so in einer sehr vergleichbaren Situation jedes mal auflaufen lassen. Das ArbG hat nie entschieden, da bis zur Entscheidung die 3 Monate jedes mal um waren. Der AG hat das wirklich in Folge über einen Zeitraum von gut 2 Jahren getrieben. Jedes mal brav §100 BetrVG und nie konnte man ihm etwas....

P
packer

10.01.2008 um 17:15 Uhr

@ werner

das würden wir sowieso versuchen, aber mir waren die folgen nicht ganz klar... s. paula...

@ paula

hey, danke!!!!! ich hab da schon mal so etwas gehört und du hast völlig recht. das könnte er gut durchziehen... aber so etwas würden wir dann öffentlich machen und das verhalten würde der belegschaft garantiert nicht gefallen.

hat irgendjemand zu dieser geschichte noch ne idee? ich denke paula hat es leider auf den kopp getroffen...

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