Der AG teilt dem BR mit, dass ein einzelner MA nachträglich (ab1.1.22) 40h WAZ hat. Ohne Befristung o.ä., ohne weitere Angaben.

1. Frage: ist dies mitbestimmungspflichtig?
2. Frage: in der Mitteilung steht nichts über die Erhöhung des Gehaltes, ist das so korrekt?
3. Frage: Worauf muss ich als BR achten?