Manteltarifvertrag sagt 37,5h WAZ
Der AG teilt dem BR mit, dass ein einzelner MA nachträglich (ab1.1.22) 40h WAZ hat. Ohne Befristung o.ä., ohne weitere Angaben.
- Frage: ist dies mitbestimmungspflichtig?
- Frage: in der Mitteilung steht nichts über die Erhöhung des Gehaltes, ist das so korrekt?
- Frage: Worauf muss ich als BR achten?
Community-Antworten (2)
14.02.2022 um 16:07 Uhr
AG kann mit MA die nicht tarifgebunden sind (also MA ist nicht Mitglied der Gewerkschaft bzw. es besteht keine Allgemeinverbindlichkeit), abweichend vom TV Regelungen treffen. Macht mein AG dauernd. Als BR hast Du da keine Karten im Spiel. Wir raten allen Kollegen Mitglied der GEW zu werden. dann hat der Spuk ein Ende
14.02.2022 um 16:37 Uhr
"Wir raten allen Kollegen Mitglied der GEW zu werden. dann hat der Spuk ein Ende"
Eine Merkwürdige Art, eigene Belange als einzig richtig zu sehen, der Rest ist "Spuk". Nur nochmal zur Erinnerung: AG und AN treffen gemeinsam und vertraglich eine Vereinbarung, die augenscheinlich von beiden genauso gewollt ist.
In meinen Augen ein glasklares Argument gegen Gewerkschaftszugehörigkeit, weil ich dann um meine eigene Freiheit beraubt bin, für mich persönlich sinnvolle Maßnahmen zu verhandeln.
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