Erstellt am 17.12.2007 um 08:41 Uhr von Lotte
joni,
hier passt wahrscheinlich wieder der Spruch, der von Kölner geprägt wurde: Ein entgangener Vorteil ist kein Nachteil.
Nehme an, dass Du nicht weniger als 30h arbeitest? Nur dann könntet Ihr der Einstellung mit der Begründung des Nachteils für einen im Betrieb beschäftigten MA widersprechen. Mit dem Hinweis darauf, dass Du zumindest eine befristete Stundenerhöhung bekommen könntest. Aber wie gesagt: Nur wenn Du weniger als 30h arbeitest.
Und vielleicht ist die Frist zum Widerspruch auch schon abgelaufen?