Chef stellt BR vor vollendete Tatsachen - Rauchverbot im Gebäude was tun?
Hallo zusammen,
brauche eure Hilfe!
Heute ist mein erster Arbeitstag - Betriebsratsmitglied - und musste voller erstaunen feststellen, dass unser Chef folgende Schilder angebracht hat. Rauchverbot im Firmengebäude. Ab sofort müssen alle Raucher im Freien rauchen. Aschenbecher wurden zwar aufgestellt, allerdings gibt es keine Unterstellmöglichkeit wie z.B. bei Regen. Von den Kollegen/-innen wird nun erwartet, dass natürlich auch bei Kälte nicht die Jacke aus der Umkleide geholt wird. Der Betriebsrat wird hier vor vollendeten Tatsachen gestellt. Leider ist unser BR Vorsitzender derzeit noch im Urlaub und der restliche BR ist zu neu im Geschäft einschl. mir. Wir wollen uns dies nicht gefallen lassen. Meines Erachtens betrifft es doch Fragen der Ordnung. Oder liege ich da total falsch. Es ist uns auch klar, dass die Nichtraucher geschützt werden müssen. Können wir aber z.B. darauf bestehen, dass uns Raucherräume zur Verfügung gestellt werden bzw. können wir das Rauchverbot aufheben, so lange der BR nicht zugestimmt hat.
Community-Antworten (3)
07.01.2008 um 10:55 Uhr
Hallo Das ist richtig, nach § 87 Abs. 1 Nr. 1, seit ihr in der Mitbestimmung. Verstößt der AG gegen das MBR kann der BR auch außerhalb von § 23 Abs. 3 einen allgemeinen Anspruch auf Unterlassung der mitbestimmungswidrigen Maßnahme geltend machen. Bei entsprechender Eilbedürftigkeit kann der BR den Unterlassungs- bzw. Beseitigungsanspruch auch mit einer einstweiligen Verfügung durchsetzen.
07.01.2008 um 11:08 Uhr
Atoll-- Seefahrers Schiffbruch ??
lies mal bitte : http://www.ra-kotz.de/rauchen2.htm
07.01.2008 um 11:33 Uhr
Atoll da musst du Mausi um rat fragen,der kommt sogar damit durch:Rauchen auf dem nichtraucherklo vom BRV
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