GL liefert keine Informationen über personelle Einzelmaßnahmen
Hallo,
wir sind ein recht "junger" BR mit 7 Mitgliedern. Unser Problem, ständig werden wir von der GL vor vollendete Tatsachen gestellt was Informationen angeht. Gerade bei personellen Einzelmaßnahmen werden wir (trotz mehrfacher Aufforderung dieser nachzukommen) vor vollendete Tatsachen gestellt. Was können wir tun um unserer Geschäftsleitung die Dringlichkeit in dieser Angelegenheit zu verdeutlichen? Wir haben, wie bereits gesagt, schon mehrfach darauf hingewiesen, bei Personaländerungen den BR zu informieren bzw. mitbestimmen zu lassen. Gerade heute hat man wieder über den Flurfunk erfahren, dass 2 Auszubildende in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen werden. Weder der BR noch die Ausbilder wissen darüber Bescheid. Allerdings ist uns kein Mittel bekannt diesem entgegenzuwirken.
Vielen Dank im Voraus an die Gruppe
Community-Antworten (7)
04.06.2019 um 17:58 Uhr
§ 101 BetrVG wäre so ein Mittel. Und wenn es noch mehr Probleme mit der Mitbestimmung oder den Rechten des BR gibt - § 23 Abs. 3 BetrVG.
04.06.2019 um 18:04 Uhr
Das wichtigste ist, dass Ihr schnell Seminare macht. Da bekommt Ihr auch das Werkzeug sich gegen solche Sachen richtig zu wehren und dem AG klar zu machen wie er Euch beteiligen muss. Nur irgendwelche § in den Raum zu werfen ohne das nötige Hintergrund Wissen zu haben halte ich für Quark.
04.06.2019 um 18:27 Uhr
Es ist ja vollkommen unerheblich ob es sich um eine Neueinstellung oder eine Übernahme aus dem Ausbildungsverhältnis handelt, richtig? Wir haben im Oktober unser Betriebsverfassungsrecht Teil 2 und nächstes Jahr dann Teil 1 des Arbeitsrechts.
04.06.2019 um 18:34 Uhr
Das ist doch dann irrelevant, ob es sich im eine Neueinstellung oder eine Übernahme aus dem Ausbildungsverhältnis handelt, richtig?
04.06.2019 um 20:14 Uhr
Ja das ist eine normale Einstellung.
04.06.2019 um 23:04 Uhr
Ganz sicher ist es nicht irrelevant ob es sich um eine Neueinstellung oder um eine Übernahme handelt. Eine Übernahme ist nämlich eine Neueinstellung und daher mitbestimmungspflichtig nach § 99 BetrVG.Ob hier aber nur die Mitbestimmung umgangen wird oder bei anderen Dingen das Informationsrecht nach §80 BetrVG ist für uns hier im Einzelnen unerheblich. So wie sich der AG hier gibt, sollte der BR einen Rechtsanwalt mit der Sache zu beauftragen. Der Rechtsanwalt sollte eine einstweilige Verfügung beim Gericht beantragen, das der AG solche Maßnahmen zu unterlassen hat. Will der BR hier einen solchen Weg gehen, sollte er sich mit dem Rechtsanwalt zusammen setzen wie die richtige Beschlussfassung aus zu sehen hat; denn schliesslich trägt der AG die Kosten zu dem was er hier veranstaltet.
05.06.2019 um 08:43 Uhr
Wir haben gerade ein ähnliches Thema fast "abgearbeitet". Es gab bei uns eine größere Anzahl von personellen Einzelmaßnahmen, zu denen wir nicht angehört wurden. Nachdem wir den AG aufgefordert hatten, uns hier die Anhörungen nachträglich zu übermitteln, gab es keine befriedende Antwort. Wir hatten dann den Beschluss gefast, einen Anwalt als Sachverständigen zu beauftragen und dieses dem AG mitgeteilt und um Bestätigung der Kostenübernahme gebeten. Der Anwalt, den wir beauftragten, sagte uns, dass wir den AG nicht um Zustimmung in diesem Fall hätten fragen müssen, bzw. um Bestätigung der Kostenübernahme. Er verfasste uns dann auch nochmal einen "wasserdichten" Beschluss. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
- Wie von Dummerhund beschrieben, bei Gericht auf Unterlassung hinzuwirken. Der AG bekommt dann einen "Warnschuss". Damit sind dann aber die personellen Einzelmaßnahmen nicht mehr änderbar. (wenn ich das so richtig verstanden hatte)
- Durch den Anwalt bei Gericht ein Beschlussersetzungsverfahren (o.ä.) nach § 99 Abs. 4 BetrVG einleiten zu lassen zu den fehlenden Anhörungen.
Da wir noch an den personellen Einzelmaßnahmen "mitentscheiden" wollten, haben wir den zweiten Weg gewählt. Der RA hat dann ein Entwurf des Schreibens für das Gericht der AG Seite zugesandt und diese hat sofort eingelenkt, um ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden und wir haben die Anhörungen bekommen.
Für uns war das in mehreren Aspekten gut:
- Respektverschaffung beim AG
- Erstmals getestet, wie das mit einem Anwalt funktioniert
- Nun Mitbestimmung in den konkreten Fällen
- für uns nun niedrigere Hemmschwelle, einen RA hinzuzuziehen
Ihr solltet Euch überlegen, welches Ziel ihr verfolgt und dann das Vorgehen mit einem Anwalt Eurer Wahl besprechen, noch bevor Ihr einen Beschluss fast. Der wird Euch dann das Vorgehen erklären.
Nebenbei: Wie schon moreno schreibt, sollten Ihr so schnell wie möglich Schulungen besuchen!
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