Erstmal ein Hallo an alle, ich habe ein großes Problem und weiß jetzt nicht wie ich weiter vorgehen soll den ich glaube das meinem Partner hier richtig übergangen wird, was einfach nicht sein darf.

Er hat sich auf eine innerbetriebliche Stellenausschreibung beworben, die wie für Ihn geschrieben und gemacht war. Er kann alle geforderten Bedingungen und Voraussetzungen die Vorgegeben werden erfüllen und Nachweisen. In der innerbetrieblichen Stellenausschreibung steht am Ende: Wir erwarten von Ihnen eine erfolgreiche abgeschlossene Berufsausbildung und/oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Mein Partner hat sich fristgerecht auf diese Stellenausschreibung beworben und alle Zusatzqualifikationen mit Zeugnissen und Urkunden in Kopie der Bewerbung beigelegt. Der Eingang der Bewerbung wurde sowohl per E-Mail wie auch schriftlich bestätigt.

Als er aus dem Urlaub zurück kam wurde Ihm unter vorgehaltener Hand mitgeteilt das es bzgl. der Stellenausschreibung wohl Komplikationen geben wird, da man nicht damit gerechnet hat, das sich jemand auf die angeforderten Voraussetzungen bewerben würde. Zudem stehe ja bereits ein geeigneter Kandidat zur Verfügung, der mit seiner Familie gerne zurück nach Deutschland möchte und die ausgeschriebene Stelle schon zu 100% in der Tasche hätte. Dem angesprochenen Vorgesetzten dem man sagte das es ja wohl toll sei, das man genau so einen Mitarbeiter den man ja suche sich im eigenen Betrieb befindet und diesen für diese Stelle auch gerne frei geben würde fiel wohl bei dieser Ansage buchstäblich die Kinnlade auf dem Boden.(Wie gesagt das wurde Ihm zugetragen).

Nach 14 Tagen Ablauffrist der Bewerbung hat er nun in de Personalabteilung mal nachgefragt wie es den mit den Vorstellungsgesprächen aussehe und dort wurde Ihm dann mitgeteilt, das es wohl einen Formfehler in der Stellenausschreibung gegeben habe und diese nun neu ausgeschrieben wurde und er sich noch min. 14 Tage gedulden müsste. Die neue Stellenausschreibung wurde nun auch Extern ausgeschrieben mit dem Vermerk: Wir erwarten ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium. Also die zuvor gemachte Bedingung : erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung wurde aus der Stellenausschreibung entfernt. (Ansonsten ist Sie 100% identisch)

Somit würde mein Partner raus fallen aus dem geeigneten Bewerberkreis da er kein Hochschulstudium nachweisen kann, obwohl er alle anderen geforderten Bedingungen erfüllen kann, zudem ist er bereits mehr als 17 Jahre im Unternehmen tätig.

Meine Frage: Darf eine Stellenausschreibung einfach so mal abgeändert werden ohne dem Bewerber bescheid zu geben, obwohl es einen geeigneten Kandidaten gibt ohne Ihn vorher zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch einzuladen? Das kann doch einfach nicht sein. Ich glaube das es so ist wie bei vielen, es wird im Vorfeld ein Kandidat für eine Stelle ausgesucht und die Stellenausschreibung auf Ihn zugeschnitten, aber dieses mal hat man wohl nicht damit gerechnet das es im eigenen Betrieb einen Mitarbeiter gibt der all die geforderten Voraussetzungen erfüllt.

Er hat auf jeden Fall eine neue Bewerbung auf die Stellenausschreibung der Personalabteilung gesendet, obwohl man meinte das wäre nicht nötig, da aber die neue Stellenausschreibung eine neue Kennziffer hat: vorher . nn90-F - jetzt aktuell nn90-G.

Kann man gegen diese Vorgehensweise einen Anwalt einschalten da er bei positivem Verlauf auch wesentlich mehr verdient hätte, darauf hat er ja nun so wie es scheint keine Chance mehr.

Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen, da ich es echt ungerecht und unfähr finde wie man hier vorgeht, dies ist jetzt bereits das 4 mal das so etwas passiert und ich finde er sollte sich das nicht gefallen lassen.

Danke im Voraus.