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Bei Innerbetrieblicher Bewerbung trotz Qualifikation nicht berücksichtigt

S
schumare
Jun 2018 bearbeitet

Erstmal ein Hallo an alle, ich habe ein großes Problem und weiß jetzt nicht wie ich weiter vorgehen soll den ich glaube das meinem Partner hier richtig übergangen wird, was einfach nicht sein darf.

Er hat sich auf eine innerbetriebliche Stellenausschreibung beworben, die wie für Ihn geschrieben und gemacht war. Er kann alle geforderten Bedingungen und Voraussetzungen die Vorgegeben werden erfüllen und Nachweisen. In der innerbetrieblichen Stellenausschreibung steht am Ende: Wir erwarten von Ihnen eine erfolgreiche abgeschlossene Berufsausbildung und/oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Mein Partner hat sich fristgerecht auf diese Stellenausschreibung beworben und alle Zusatzqualifikationen mit Zeugnissen und Urkunden in Kopie der Bewerbung beigelegt. Der Eingang der Bewerbung wurde sowohl per E-Mail wie auch schriftlich bestätigt.

Als er aus dem Urlaub zurück kam wurde Ihm unter vorgehaltener Hand mitgeteilt das es bzgl. der Stellenausschreibung wohl Komplikationen geben wird, da man nicht damit gerechnet hat, das sich jemand auf die angeforderten Voraussetzungen bewerben würde. Zudem stehe ja bereits ein geeigneter Kandidat zur Verfügung, der mit seiner Familie gerne zurück nach Deutschland möchte und die ausgeschriebene Stelle schon zu 100% in der Tasche hätte. Dem angesprochenen Vorgesetzten dem man sagte das es ja wohl toll sei, das man genau so einen Mitarbeiter den man ja suche sich im eigenen Betrieb befindet und diesen für diese Stelle auch gerne frei geben würde fiel wohl bei dieser Ansage buchstäblich die Kinnlade auf dem Boden.(Wie gesagt das wurde Ihm zugetragen).

Nach 14 Tagen Ablauffrist der Bewerbung hat er nun in de Personalabteilung mal nachgefragt wie es den mit den Vorstellungsgesprächen aussehe und dort wurde Ihm dann mitgeteilt, das es wohl einen Formfehler in der Stellenausschreibung gegeben habe und diese nun neu ausgeschrieben wurde und er sich noch min. 14 Tage gedulden müsste. Die neue Stellenausschreibung wurde nun auch Extern ausgeschrieben mit dem Vermerk: Wir erwarten ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium. Also die zuvor gemachte Bedingung : erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung wurde aus der Stellenausschreibung entfernt. (Ansonsten ist Sie 100% identisch)

Somit würde mein Partner raus fallen aus dem geeigneten Bewerberkreis da er kein Hochschulstudium nachweisen kann, obwohl er alle anderen geforderten Bedingungen erfüllen kann, zudem ist er bereits mehr als 17 Jahre im Unternehmen tätig.

Meine Frage: Darf eine Stellenausschreibung einfach so mal abgeändert werden ohne dem Bewerber bescheid zu geben, obwohl es einen geeigneten Kandidaten gibt ohne Ihn vorher zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch einzuladen? Das kann doch einfach nicht sein. Ich glaube das es so ist wie bei vielen, es wird im Vorfeld ein Kandidat für eine Stelle ausgesucht und die Stellenausschreibung auf Ihn zugeschnitten, aber dieses mal hat man wohl nicht damit gerechnet das es im eigenen Betrieb einen Mitarbeiter gibt der all die geforderten Voraussetzungen erfüllt.

Er hat auf jeden Fall eine neue Bewerbung auf die Stellenausschreibung der Personalabteilung gesendet, obwohl man meinte das wäre nicht nötig, da aber die neue Stellenausschreibung eine neue Kennziffer hat: vorher . nn90-F - jetzt aktuell nn90-G.

Kann man gegen diese Vorgehensweise einen Anwalt einschalten da er bei positivem Verlauf auch wesentlich mehr verdient hätte, darauf hat er ja nun so wie es scheint keine Chance mehr.

Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen, da ich es echt ungerecht und unfähr finde wie man hier vorgeht, dies ist jetzt bereits das 4 mal das so etwas passiert und ich finde er sollte sich das nicht gefallen lassen.

Danke im Voraus.

5.24409

Community-Antworten (9)

K
krambambuli

31.05.2018 um 11:03 Uhr

Gibt es in dem Betrieb einen Betriebsrat? Der könnte zumindest einiges bewegen. Den Rechtsweg würde ich eher nicht anraten, es sei denn, deinem Partner wurden bereits beweisbare Zusagen hinsichtlich einer beruflichen Entwicklung im Betrieb gemacht.

P
Pickel

31.05.2018 um 11:11 Uhr

Sofern dein Mann nicht befristet eingestellt ist (und keine besonderer BV vorliegen) muss der AG ihn auch bei bester Eignung gar nicht dem externen Kandidaten vorziehen.

Auch ist klar dass der AG jederzeit die Anforderungen an eine Stelle verändern kann. Aus dem reinen Aushang einer Stellenausschreibung ist niemals ein Recht auf Beschäftigung in dieser abzuleiten.

Dein Mann sollte sich mit dem Gedanken abfinden, an dieser Stelle nicht erwünscht zu sein. Abgesehen davon dass nach dem Geschilderten kein Anspruch auf die Stelle besteht, wird er kaum glücklich werden gegen den Willen der Entscheider diese Stelle zu bekleiden

B
BRHamburg

31.05.2018 um 14:27 Uhr

Der Arbeitgeber führt die Geschäfte und trägt die Verantwortung für das Unternehemen. Deshalb kann er entscheiden wer welche Position im Unternehmen bekommt. Und es kommt öfter vor das Stellen ausgeschrieben werden und der Arbeitgeber schon jemanden im Auge hat.

S
schumare

31.05.2018 um 14:32 Uhr

Stimmt, aber darf der AG nach Ablauf der Bewerbungsfrist, also 11 Tage später die gleiche Stelle nochmals ausschreiben und die Erwartungen jetzt zum Bsp. nur noch Hochschulstudium einsetzen. obwohl es auf die ersten Stellenausschreibung einen Bewerber gab , dieser aber nicht zum Gespräch nicht eingeladen wurde.

P
Pickel

31.05.2018 um 14:37 Uhr

noch einmal: ja!

S
schumare

31.05.2018 um 14:40 Uhr

an Pickel,

sorry, wenn ich es besser gewusst hätte, hätte ich bestimmt nicht gefragt wollte nicht nerven. Aber leider kann ja nicht jeder so belesen sein wie Sie. Wollte mich lediglich schlau machen. Entschuldigung.

P
Pickel

31.05.2018 um 14:49 Uhr

Die Frage kann man ja stellen. Aber warum einfach noch einmal wiederholen nur weil einem die Info nicht gefällt?

B
BRHamburg

31.05.2018 um 14:55 Uhr

Wenn es dem AG Spass macht kann er die Stellenausschreibung jeden Tag ändern. Aus dem ersten Beitrag ist nichts was ein Anspruch auf diese Stelle rechtfertig zu entnehmen. Deshalb ich verstehe die Enttäuschung aber hier steht ihr auf verlorenen Posten.

C
celestro

31.05.2018 um 15:09 Uhr

"da ich es echt ungerecht und unfähr finde wie man hier vorgeht, dies ist jetzt bereits das 4 mal das so etwas passiert und ich finde er sollte sich das nicht gefallen lassen."

Verständlich ! Das Problem ist wohl, daß der BR eine Ausschreibungspflicht einfordert. Dann muß der AG auch ausschreiben, wenn er eigentlich schon vorher weiß, wer auf die Stelle kommen soll. Hier natürlich besonders ärgerlich, wenn die betroffene Person sich schon mehr oder weniger sicher sein konnte und dann etwas dazwischen kommt. Der BR könnte hier höchstens auf der nächsten Betriebsversammlung die Praxis verbal anprangern, weil man damit eben auch MA entmutigt.

Rechtlich angreifbar ist das Verhalten des AG aber wohl wie schon gesagt, nicht.

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