Dienstberatungen außerhalb der Arbeitszeit = Überstunden???
Sind Dienstberatungen und von GL angeordnete Weiterbildungen, die außerhalb der täglichen Arbeitszeit stattfinden, als Überstunden zu sehen? Nach Meinung des Abteilungsleiters müssen diese Std. nicht als Überstd. geschrieben werden, da jeder Mitarbeiter ein Interesse haben sollte, sich auf den "neusten Stand" zu bringen.
Dank für Antworten. Gruß Dr.House
Community-Antworten (1)
02.01.2008 um 17:17 Uhr
@Dr.House ....GL angeordnete Weiterbildungen.... Der Betriebsrat hat bei der Durchführung von Maßnahmen nach §§ 96 und 97 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht, handels es sich um eine solche? Aber nicht alle Weiterbildungsmassnahmen unterliegen der Mitbestimmung!
Überstunden sind es in deinem Fall allemal!
http://www.betriebsrat.com/03_informationen/einmaleins/tipp24.htm
ohne Wiki .-p
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