Erstellt am 02.01.2008 um 16:17 Uhr von pirat
@Dr.House
....GL angeordnete Weiterbildungen....
Der Betriebsrat hat bei der Durchführung von Maßnahmen nach §§ 96 und 97 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht, handels es sich um eine solche?
Aber nicht *alle* Weiterbildungsmassnahmen unterliegen der Mitbestimmung!
Überstunden sind es in deinem Fall allemal!
http://www.betriebsrat.com/03_informationen/einmaleins/tipp24.htm
ohne Wiki .-p