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gekürzte arbeitszeit

P
pluemi
Jan 2018 bearbeitet

kann ein mitarbeiter im sicherheitsdienst , verpflichtet werden 100 km zum dienst zu fahren bei einer arbeitszeit von 5 stnden 30 minuten und 5 euro die stunde . wen er die letzten monate immer 10 bis 12 stunden dienst hatte ? Bzw. muss ein Festangestelter überhaubt für 5 bis 6 stunden arbeiten ?

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Community-Antworten (2)

P
pirat

01.01.2008 um 11:09 Uhr

@pluemi",

gekürzte arbeitszeit .....um 50%? Was steht den in seinem AV bezüglich der zu leistenden Stunden?

§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG empfiehlt sich mal zu lesen.

http://www.betriebsrat.com/informationsportal/gerichtsurteile/texte/pg053092.php#13

es gibt sogar Festangestellte die noch wenigere arbeitsvertragliche Stunden arbeiten....das nennt man dann * Teilzeit*!

K
Kölner

01.01.2008 um 21:08 Uhr

@pluemi Wie weit der Arbeitsweg des AN ist, wird den AG nur bedingt bis gar nicht interessieren. Und im Sicherheitsgewerbe ist alles möglich; auch 5-6 Stunden (was ich für redlich halte). Vor allem ist das alles auch möglich, wenn man einen auf Stunden basierenden AV hat mit dem kleinen Wörtchen "durchschnittlich" im entsprechenden Passus besitzt!

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