Erstellt am 01.01.2008 um 10:09 Uhr von pirat
@pluemi",
gekürzte arbeitszeit .....um 50%?
Was steht den in seinem AV bezüglich der zu leistenden Stunden?
§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG empfiehlt sich mal zu lesen.
http://www.betriebsrat.com/informationsportal/gerichtsurteile/texte/pg053092.php#13
es gibt sogar *Festangestellte* die noch wenigere arbeitsvertragliche Stunden arbeiten....das nennt man dann * Teilzeit*!
Erstellt am 01.01.2008 um 20:08 Uhr von Kölner
@pluemi
Wie weit der Arbeitsweg des AN ist, wird den AG nur bedingt bis gar nicht interessieren. Und im Sicherheitsgewerbe ist alles möglich; auch 5-6 Stunden (was ich für redlich halte).
Vor allem ist das alles auch möglich, wenn man einen auf Stunden basierenden AV hat mit dem kleinen Wörtchen "durchschnittlich" im entsprechenden Passus besitzt!